Werbung mit Newsletter und Fax

Da sich Händler immer häufiger gegen die Zusendung von unverlangter E-Mail-Werbung (etwa in Form von Newslettern) zur Wehr setzen und die Zahl der Abmahnungen von Online-Händlern kontinuierlich steigt, soll dieser Leitfaden wichtige rechtliche Voraussetzungen an eine zulässige E-Mail-Werbung sowie mögliche Gefahrenfelder (z.B. Produktempfehlungen mittels tell-a-friend-Funktion) aufzeigen. Dass mit diesem Thema nicht sorglos umgegangen werden sollte, machen die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes und die zu erwartenden Streitwerte mehr als deutlich.

Weihnachtsgruß-Mail verlinkt auf Newsletter = Werbung?

Weihnachtsgruß-Mail verlinkt auf Newsletter = Werbung?

Es ist wieder Zeit für Weihnachtsgrüße, um sich bei Kunden für die Zusammenarbeit zu bedanken. Was aber, wenn ein Hinweis auf einen Newsletter als Werbung aufgefasst wird?

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OLG Rostock: Kein Anscheinsbeweis bei der Beweisfrage zum Zugang von E-Mails

OLG Rostock: Kein Anscheinsbeweis bei der Beweisfrage zum Zugang von E-Mails

Die Frage des Zugangs spielt in Rechtsstreitigkeiten eine zentrale Rolle, insbesondere bei Fristen und Willenserklärungen. Während bei Briefen oft ein Anscheinsbeweis greift, ist die Situation bei E-Mails komplexer. Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass dieser Anscheinsbeweis bei E-Mails nicht gilt, sodass der Absender den tatsächlichen Zugang der Nachricht detailliert nachweisen muss. Diese Entscheidung beeinflusst die Beweisführung in der digitalen Kommunikation erheblich.

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LG Lüneburg: 500,- EUR Schadensersatz für unerwünschte Werbe-E-Mails nach Einwilligungswiderruf

LG Lüneburg: 500,- EUR Schadensersatz für unerwünschte Werbe-E-Mails nach Einwilligungswiderruf

Werbe-E-Mails sind Fluch und Segen - kostengünstiges Massenkommunikationsmittel einerseits, haftungsträchtig andererseits. Das Landgericht Lüneburg entschied, dass die unerwünschte Zusendung von Newslettern trotz Widerrufs der Einwilligung einen Schadensersatz von 500,- Euro rechtfertigt. Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag.

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LG Paderborn: Versteckter Hinweis in Datenschutzerklärung unzureichend für E-Mail-Werbung nach § 7 Abs. 3 UWG

LG Paderborn: Versteckter Hinweis in Datenschutzerklärung unzureichend für E-Mail-Werbung nach § 7 Abs. 3 UWG

E-Mail-Marketing gehört zum Repertoire effektiver und kostengünstiger Werbemaßnahmen. Doch unter welchen Voraussetzungen liegt eine Werbeerlaubnis für E-Mails vor? Das Landgericht Paderborn hat entschieden, ob ein versteckter Hinweis in der Datenschutzerklärung für den rechtmäßigen Versand einer Werbe-E-Mail ausreicht.

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Unzulässiges B2B-Marketing: Abmahnung und Schadensersatz bereits bei einer Werbemail

Unzulässiges B2B-Marketing: Abmahnung und Schadensersatz bereits bei einer Werbemail

Was viele nicht wissen: Unzulässiges E-Mail-Marketing birgt erhebliche Abmahnrisiken nicht nur im B2C- sondern auch im B2B-Bereich. Doch nicht nur Abmahnungen und damit verbundene Kosten, sondern auch Schadensersatzansprüche drohen bereits bei bloß einer einzigen unzulässigen Werbemail. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick über die Risiken beim B2B-Marketing und über einschlägige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.

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BGH klärt Frage zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

BGH klärt Frage zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Ein Großteil der geschäftlichen Kommunikation findet heutzutage über E-Mail-Verkehr statt. Rechtlich gesehen spielt dabei vor allem der Zugang einer E-Mail an den Empfänger eine wichtige Rolle. Ist die Frist gewahrt? Kam der Vertrag zustande? Wurde die Erklärung rechtzeitig widerrufen? Die Frage nach dem Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 06.10.2022 (Az. VII ZR 895/21) nun abschließend geklärt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des BGH und der grundsätzlichen Bedeutung des Zugangs einer Willenserklärung in unserem Beitrag.

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LG Berlin: Der Absender einer Double-Opt-In-Mail muss erkennbar sein.

LG Berlin: Der Absender einer Double-Opt-In-Mail muss erkennbar sein.

Das Landgericht Berlin hat sich mit der Frage befasst, wann eine Bestätigungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens als unzumutbare Belästigung (Spam) anzusehen ist. Dabei bejahte das LG Berlin im Gegensatz zur Vorinstanz einen Unterlassungsanspruch gegen einen Online-Händler, weil dieser bei der Versendung der E-Mail seine Identität verheimlichte. Auf die ansonsten häufig umstrittene Frage, ob die Bestätigungs-E-Mail als Werbung zu qualifizierende Elemente enthält und in welchem Umfang dies zulässig ist, kam es dabei nicht (mehr) an.

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Werbung mittels E-Mail, Social-Media, Telefon, Brief etc. – was ist erlaubt?

Werbung mittels E-Mail, Social-Media, Telefon, Brief etc. – was ist erlaubt?

Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist Werbung für Unternehmen ein besonders wichtiges Instrument der Absatzförderung. Allerdings hat der Gesetzgeber einige Formen der Werbung, die sich bei den Unternehmen nicht zuletzt wegen ihrer einfachen und kostengünstigen Umsetzbarkeit besonderer Beliebtheit erfreuen, stark reglementiert, so dass diese nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig sind. Im nachfolgenden Beitrag befassen wir uns mit den gängigsten Formen der Werbung und deren Zulässigkeitsvoraussetzungen.

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OLG Hamm: Unbestimmte Einwilligungserklärung für Newsletter unwirksam

OLG Hamm: Unbestimmte Einwilligungserklärung für Newsletter unwirksam

Das OLG Hamm erklärte eine Einwilligungsklausel für E-Mail-Werbung für unwirksam, da diese nicht zwischen einem Kundenbindungsprogramm und dem allgemeinen Newslettern unterschied. Mehr dazu in unserem Beitrag.

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E-Mail-Werbung kann trotz erteilter Einwilligung wegen Zeitablaufs unzulässig werden

E-Mail-Werbung kann trotz erteilter Einwilligung wegen Zeitablaufs unzulässig werden

Die Zusendung von E-Mail-Werbung setzt grundsätzlich voraus, dass der Adressat im Vorfeld eine hierauf bezogene Einwilligung erteilt hat. Dadurch soll er davor geschützt werden, unerwünschter Werbung ausgesetzt zu werden. Wie weitreichend dieser Schutz tatsächlich ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des AG München. Das Gericht stellte klar, dass eine einmal erteilte Einwilligung nach Ablauf eines gewissen Zeitraums erlöschen kann - zumindest wenn weitere Umstände im Einzelfall hinzutreten. Dies kann dazu führen, dass die entsprechende E-Mail-Werbung unzulässig wird. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.

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LG Nürnberg-Fürth: Keine E-Mail-Werbung nach Bestellstorno ohne Einwilligung

LG Nürnberg-Fürth: Keine E-Mail-Werbung nach Bestellstorno ohne Einwilligung

E-Mail-Werbung setzt grundsätzlich stets eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers voraus. Unter sehr engen Voraussetzungen darf gegenüber Bestandskunden nach der Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 UWG allerdings auch ohne Einwilligung per Mail geworben werden. Dass erste Anforderungen hierfür aber ein wirksamer, bestehender Vertrag sein muss, bestätigte jüngst das LG Nürnberg-Fürth.

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KG Berlin: E-Mail-Spam durch zu häufige Newsletter ohne entsprechende Einwilligung

KG Berlin: E-Mail-Spam durch zu häufige Newsletter ohne entsprechende Einwilligung

Der Versand von Newslettern per E-Mail ist nur bei ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Deren Reichweite kann der Versender selbst festlegen, indem er freiwillig Angaben zu Umfang und Rhythmus in der vorformulierten Einwilligungserklärung trifft. An diesen Angaben muss er sich dann aber auch festhalten lassen.

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Bewertungsanfragen per Mail: Was ist erlaubt?

Bewertungsanfragen per Mail: Was ist erlaubt?

Händler sind meist bemüht, möglichst viele Kundenbewertungen zu generieren und greifen dazu gerne auf E-Mail-Bewertungsaufforderungen zurück. Doch welche rechtlichen Vorgaben sind dabei zu beachten?

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Aktuelle Abmahnungen von Bewertungserinnerungs-Emails

Aktuelle Abmahnungen von Bewertungserinnerungs-Emails

Bewertungssysteme sind eine feine Sache, können Händler damit effektiv Vertrauen schaffen und so ihren Umsatz erheblich steigern. Um überhaupt an Bewertungen zu gelangen, erinnern viele Händler Käufer nach der Bestellung per Email an die Abgabe einer Bewertung bzw. fordern hierzu im Rahmen einer Feedbackanfrage auf. Doch hier lauern juristische Probleme, die bereits zu einigen Abmahnungen geführt haben.

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Unverlangte Werbung per Email – macht einmal 300 Euro bitte!

Unverlangte Werbung per Email – macht einmal 300 Euro bitte!

Mit Email-Marketing lassen sich gute Erfolge erzielen. Die rechtlichen Hürden an zulässige Email-Werbung sind jedoch hoch. Im Falle von Email-Spam, also unerlaubter Email-Werbung drohen nicht nur Ärger und Kosten durch eine Abmahnung. Der Empfänger einer solchen Email hat, insbesondere wenn sein Auskunftsverlangen zur Verarbeitung seiner Daten nicht ausreichend erfüllt wird, grundsätzlich auch einen Anspruch auf Schadensersatz.

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Double-Opt-In & Sandbox: Herausforderung für E-Mail-Newsletter-Versand

Double-Opt-In & Sandbox: Herausforderung für E-Mail-Newsletter-Versand

Der Einsatz der modernen E-Mail-Security-Lösung Sandbox stellt den E-Mail-Newsletter-Versand vor eine Herausforderung. Die Sandbox-Analyse kann dazu führen, dass die gängige Double-Opt-In Newsletter-Einwilligung automatisch aktiviert wird, ohne dass hierfür eine aktive Nutzerhandlung nötig ist. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag.

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OLG Köln: Unzulässige Mail-Werbung begründet Dringlichkeit für einstweilige Verfügung

OLG Köln: Unzulässige Mail-Werbung begründet Dringlichkeit für einstweilige Verfügung

Laut § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt Werbung mittels E-Mail und Fax eine unzumutbare Belästigung dar, wenn zuvor nicht die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Empfängers dafür eingeholt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich beim Adressaten um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Die Entscheidung des OLG Köln vom 12.04.2021 (Az.: 15 W 18/21) bestätigt diesen Grundsatz und zeigt, dass eine einmalige unzulässige Zusendung von Werbung per E-Mail oder Fax sogar die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung gegen den Versender begründet. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.

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Double-Opt-In-Bestätigungsmail ohne werblichen Inhalt kann unzumutbar belästigen

Double-Opt-In-Bestätigungsmail ohne werblichen Inhalt kann unzumutbar belästigen

Das AG Potsdam hat sich in einem aktuellen Beschluss mit der Frage beschäftigt, wann eine Bestätitungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens unzulässig sein kann. Eine Bestätigungs-E-Mail kann nach Ansicht des Gerichts zwar frei von werblichem Inhalt sein und trotzdem als unzumutbare Belästigung zu qualifizieren sein. Wann dies der Fall sein soll und was Online-Händler hiergegen unternehmen können, lesen Sie in unserem heutigen Beitrag.

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Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten? Praxismuster!

Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten? Praxismuster!

Wenn ein Produkt ausverkauft ist, möchten Händler interessierte Kunden per E-Mail über die Wiederverfügbarkeit informieren - so genannte “Back-in-Stock”-Benachrichtigungen. Im Internet finden sich dafür häufig Eingabefelder auf den Shopseiten der ausverkauften Produkte. Beim Versand solcher E-Mails sind jedoch rechtliche Anforderungen zu beachten. Welche Anforderungen gelten und wie sie umzusetzen sind, erläutern wir in diesem Beitrag.

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Dürfen Online-Händler an Bestandskunden Werbe-E-Mails schicken?

Dürfen Online-Händler an Bestandskunden Werbe-E-Mails schicken?

Das E-Mail-Marketing ist ein sehr beliebtes Marketing-Mittel, birgt allerdings rechtliche Fallstricke. E-Mail-Werbung stellt deshalb regelmäßig den Gegenstand von (wettbewerbsrechtlichen) Abmahnverfahren dar - ein wahrer „Abmahn-Dauerbrenner“ sozusagen. Für den rechtskonformen Versand von E-Mail-Werbung gilt die Regel: Ohne Einwilligung kein rechtssicherer E-Mail-Werbeversand. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme, die Online-Händler kennen sollten. Im Rahmen der sog. „Bestandskundenausnahme“ (§ 7 Abs. 3 UWG) ist der Versand von E-Mail-Werbung auch ohne Einwilligung möglich. Wir klären hier auf.

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