Werbung mit Newsletter und Fax

Da sich Händler immer häufiger gegen die Zusendung von unverlangter E-Mail-Werbung (etwa in Form von Newslettern) zur Wehr setzen und die Zahl der Abmahnungen von Online-Händlern kontinuierlich steigt, soll dieser Leitfaden wichtige rechtliche Voraussetzungen an eine zulässige E-Mail-Werbung sowie mögliche Gefahrenfelder (z.B. Produktempfehlungen mittels tell-a-friend-Funktion) aufzeigen. Dass mit diesem Thema nicht sorglos umgegangen werden sollte, machen die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes und die zu erwartenden Streitwerte mehr als deutlich.

Weihnachtsgruß-Mail verlinkt auf Newsletter = Werbung?

Es ist wieder Zeit für Weihnachtsgrüße, um sich bei Kunden für die Zusammenarbeit zu bedanken. Was aber, wenn ein Hinweis auf einen Newsletter als Werbung aufgefasst wird?

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OLG Rostock: Kein Anscheinsbeweis bei der Beweisfrage zum Zugang von E-Mails

Die Frage des Zugangs spielt eine zentrale Rolle, insbesondere bei Fristen und Willenserklärungen. Während bei Briefen oft ein Anscheinsbeweis greift, ist die Situation bei E-Mails komplexer. Das OLG Rostock entschied, dass dieser Anscheinsbeweis bei E-Mails nicht gilt, sodass der Absender den tatsächlichen Zugang der Nachricht detailliert nachweisen muss.

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LG Lüneburg: Schadensersatz für Werbe-E-Mails nach Einwilligungswiderruf

Werbe-E-Mails sind Fluch und Segen - kostengünstiges Massenkommunikationsmittel einerseits, haftungsträchtig andererseits. Das Landgericht Lüneburg entschied, dass die unerwünschte Zusendung von Newslettern trotz Widerrufs der Einwilligung einen Schadensersatz von 500,- Euro rechtfertigt.

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Versteckter Hinweis in Datenschutzerklärung unzureichend für E-Mail-Werbung

E-Mail-Marketing gehört zum Repertoire effektiver und kostengünstiger Werbemaßnahmen. Doch unter welchen Voraussetzungen liegt eine Werbeerlaubnis für E-Mails vor? Das Landgericht Paderborn hat entschieden, ob ein versteckter Hinweis in der Datenschutzerklärung für den rechtmäßigen Versand einer Werbe-E-Mail ausreicht.

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Unzulässiges B2B-Marketing: Schadensersatz bereits bei einer Werbemail

Unzulässiges E-Mail-Marketing birgt erhebliche Abmahnrisiken nicht nur im B2C- sondern auch im B2B-Bereich. Doch nicht nur Abmahnungen und damit verbundene Kosten, sondern auch Schadensersatzansprüche drohen bereits bei bloß einer einzigen unzulässigen Werbemail. Wir geben einen Überblick über die Risiken beim B2B-Marketing und über einschlägige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.

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BGH klärt Frage zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Ein Großteil der geschäftlichen Kommunikation findet heutzutage über E-Mail-Verkehr statt. Rechtlich gesehen spielt dabei vor allem der Zugang einer E-Mail an den Empfänger eine wichtige Rolle. Ist die Frist gewahrt? Kam der Vertrag zustande? Wurde die Erklärung rechtzeitig widerrufen? Die Frage nach dem Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr hat der BGH nun abschließend geklärt.

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LG Berlin: Der Absender einer Double-Opt-In-Mail muss erkennbar sein.

Das Landgericht Berlin hat sich mit der Frage befasst, wann eine Bestätigungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens als unzumutbare Belästigung (Spam) anzusehen ist. Dabei bejahte das LG Berlin im Gegensatz zur Vorinstanz einen Unterlassungsanspruch gegen einen Online-Händler, weil dieser bei der Versendung der E-Mail seine Identität verheimlichte. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Berlin.

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Werbung mittels E-Mail, Social-Media, Telefon, Brief etc. – was ist erlaubt?

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist Werbung essenziell für Unternehmen. Einige besonders beliebte Werbeformen, die sich durch einfache und kostengünstige Umsetzung auszeichnen, unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Vorgaben. Wir beleuchten die gängigsten Werbeformen und deren rechtliche Zulässigkeitskriterien.

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OLG Hamm: Unbestimmte Einwilligungserklärung für Newsletter unwirksam

Das OLG Hamm erklärte eine Einwilligungsklausel für E-Mail-Werbung für unwirksam, da diese nicht zwischen einem Kundenbindungsprogramm und dem allgemeinen Newslettern unterschied. Mehr dazu in unserem Beitrag.

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E-Mail-Werbung kann trotz erteilter Einwilligung wegen Zeitablaufs unzulässig werden

Das AG München stellte klar, dass eine einmal erteilte Einwilligung nach Ablauf eines gewissen Zeitraums erlöschen kann - zumindest wenn weitere Umstände im Einzelfall hinzutreten. Dies kann dazu führen, dass die entsprechende E-Mail-Werbung unzulässig wird. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.

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LG Nürnberg-Fürth: Keine E-Mail-Werbung nach Bestellstorno ohne Einwilligung

E-Mail-Werbung setzt grundsätzlich stets eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers voraus. Unter sehr engen Voraussetzungen darf gegenüber Bestandskunden nach der Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 UWG allerdings auch ohne Einwilligung per Mail geworben werden. Dass erste Anforderungen hierfür aber ein wirksamer, bestehender Vertrag sein muss, bestätigte jüngst das LG Nürnberg-Fürth.

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KG Berlin: E-Mail-Spam durch zu häufige Newsletter ohne entsprechende Einwilligung

Der Versand von Newslettern per E-Mail ist nur bei ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Deren Reichweite kann der Versender selbst festlegen, indem er freiwillig Angaben zu Umfang und Rhythmus in der vorformulierten Einwilligungserklärung trifft. An diesen Angaben muss er sich dann aber auch festhalten lassen.

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Bewertungsanfragen per Mail: Was ist erlaubt?

Händler sind meist bemüht, möglichst viele Kundenbewertungen zu generieren und greifen dazu gerne auf E-Mail-Bewertungsaufforderungen zurück. Doch welche rechtlichen Vorgaben sind dabei zu beachten?

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Aktuelle Abmahnungen von Bewertungserinnerungs-Emails

Bewertungssysteme sind eine feine Sache, können Händler damit effektiv Vertrauen schaffen und so ihren Umsatz erheblich steigern. Um überhaupt an Bewertungen zu gelangen, erinnern viele Händler Käufer nach der Bestellung per Email an die Abgabe einer Bewertung bzw. fordern hierzu im Rahmen einer Feedbackanfrage auf. Doch hier lauern juristische Probleme, die bereits zu einigen Abmahnungen geführt haben.

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Unverlangte Werbung per Email – macht einmal 300 Euro bitte!

Mit Email-Marketing lassen sich gute Erfolge erzielen. Die rechtlichen Hürden an zulässige Email-Werbung sind jedoch hoch. Im Falle von Email-Spam, also unerlaubter Email-Werbung drohen nicht nur Ärger und Kosten durch eine Abmahnung. Der Empfänger einer solchen Email hat, insbesondere wenn sein Auskunftsverlangen zur Verarbeitung seiner Daten nicht ausreichend erfüllt wird, grundsätzlich auch einen Anspruch auf Schadensersatz.

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Double-Opt-In & Sandbox: Herausforderung für E-Mail-Newsletter-Versand

Der Einsatz der modernen E-Mail-Security-Lösung Sandbox stellt den E-Mail-Newsletter-Versand vor eine Herausforderung. Die Sandbox-Analyse kann dazu führen, dass die gängige Double-Opt-In Newsletter-Einwilligung automatisch aktiviert wird, ohne dass hierfür eine aktive Nutzerhandlung nötig ist. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag.

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OLG Köln: Unzulässige Mail-Werbung begründet Dringlichkeit für einstweilige Verfügung

Werbung mittels E-Mail und Fax stellt eine unzumutbare Belästigung dar, wenn zuvor nicht die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Empfängers eingeholt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich beim Adressaten um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Das OLG Köln zeigt, dass eine einmalige unzulässige Zusendung von Werbung per E-Mail oder Fax sogar die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung begründet.

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Double-Opt-In-Bestätigungsmail ohne werblichen Inhalt kann unzumutbar belästigen

Das AG Potsdam hat sich mit der Frage beschäftigt, wann eine Bestätitungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens unzulässig sein kann. Eine Bestätigungs-E-Mail kann nach Ansicht des Gerichts zwar frei von werblichem Inhalt sein und trotzdem als unzumutbare Belästigung zu qualifizieren sein. Wann dies der Fall sein soll und was Online-Händler hiergegen unternehmen können, lesen Sie in unserem heutigen Beitrag.

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Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten? Praxismuster!

Wenn ein Produkt ausverkauft ist, möchten Händler interessierte Kunden per E-Mail über die Wiederverfügbarkeit informieren - so genannte “Back-in-Stock”-Benachrichtigungen. Im Internet finden sich dafür häufig Eingabefelder auf den Shopseiten der ausverkauften Produkte. Beim Versand solcher E-Mails sind jedoch rechtliche Anforderungen zu beachten. Welche Anforderungen gelten und wie sind sie umzusetzen?

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Dürfen Online-Händler an Bestandskunden Werbe-E-Mails schicken?

Für den rechtskonformen Versand von E-Mail-Werbung gilt die Regel: Ohne Einwilligung kein rechtssicherer E-Mail-Werbeversand. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme, die Online-Händler kennen sollten. Im Rahmen der sog. „Bestandskundenausnahme“ (§ 7 Abs. 3 UWG) ist der Versand von E-Mail-Werbung auch ohne Einwilligung möglich.

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