Verkauf von Chemie / Farben und Lacken
Neue Grenzwerte für Chemikalien in Tätowier-Tinten und Make-up
Ab heute gelten für gefährliche Stoffe, die in Gemischen für Tätowier-Tinten und Permanent Make-up enthalten sind, neue Grenzwerte. Damit treten die EU-Rechtsvorschriften, die im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung 2020 beschlossen wurden, in Kraft. Die Beschränkung gilt für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie für Chemikalien, die bereits in Kosmetika verboten sind.
Ab heute gelten für gefährliche Stoffe, die in Gemischen für Tätowier-Tinten und Permanent Make-up enthalten sind, neue Grenzwerte. Damit treten die EU-Rechtsvorschriften, die im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung 2020 beschlossen wurden, in Kraft. Die Beschränkung gilt für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie für Chemikalien, die bereits in Kosmetika verboten sind.
Seit dem 01.02.2021: Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher verboten!
Die neue Verordnung (EU) 2019/1148 stellt Online-Händler, die Batteriesäure und damit die darin enthaltene Schwefelsäure verkaufen, vor neue Herausforderungen. Eine der wichtigsten Neuerung ist, dass der Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher ab sofort ausnahmslos verboten ist. Aber auch im gewerblichen Geschäftsverkehr sind einige Vorgaben wie die Informations- bzw. Dokumentationspflicht zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei zeigt die Neuerungen auf und gibt Ihnen eine Check-Liste an die Hand, mit deren Befolgung Sie sich beim Verkauf von Batteriesäure nicht die Finger verbrennen!
Die neue Verordnung (EU) 2019/1148 stellt Online-Händler, die Batteriesäure und damit die darin enthaltene Schwefelsäure verkaufen, vor neue Herausforderungen. Eine der wichtigsten Neuerung ist, dass der Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher ab sofort ausnahmslos verboten ist. Aber auch im gewerblichen Geschäftsverkehr sind einige Vorgaben wie die Informations- bzw. Dokumentationspflicht zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei zeigt die Neuerungen auf und gibt Ihnen eine Check-Liste an die Hand, mit deren Befolgung Sie sich beim Verkauf von Batteriesäure nicht die Finger verbrennen!
Abmahnung wegen Verstoß gegen CLP-Verordnung und Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung vor, in der ein Online-Händler u. a. wegen eines Verstoßes gegen besondere Kennzeichnungspflichten für Chemikalien sowie einer irreführenden Werbung mit einer „Geld-zurück-Garantie“ auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Im nachfolgenden Beitrag setzen wir uns mit beiden Punkten näher auseinander.
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung vor, in der ein Online-Händler u. a. wegen eines Verstoßes gegen besondere Kennzeichnungspflichten für Chemikalien sowie einer irreführenden Werbung mit einer „Geld-zurück-Garantie“ auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Im nachfolgenden Beitrag setzen wir uns mit beiden Punkten näher auseinander.
Versandverbot nach der ChemVerbotsV für bestimmte chemische Stoffe und Gemische beachten
Nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV besteht für bestimmte chemische Stoffe und Gemische ein Versandverbot insbesondere gegenüber Verbrauchern. Betroffen sind auch gängige Erzeugnisse wie etwa Schleifpasten.
Nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV besteht für bestimmte chemische Stoffe und Gemische ein Versandverbot insbesondere gegenüber Verbrauchern. Betroffen sind auch gängige Erzeugnisse wie etwa Schleifpasten.
Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe/Gemische verschärft – Abgabeverbot für Produkte - Handlungsbedarf für Händler
Zum 31.05.2017 ist eine Übergangsfrist der CLP-Verordnung in Bezug auf die Kennzeichnung für chemische Stoffe und Gemische abgelaufen. Betroffen von den zum 01.06.2017 verschärften Kennzeichnungspflichten sind auch Händler, die über das Internet alltägliche chemische Produkte wie z.B. Putz- und Reinigungsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Druckertoner, Farben und Lacke, Schmierstoffe, Grillanzünder, Abwehrsprays oder Waschmittel anbieten, da die Produkte nicht nur physisch, sondern auch online korrekt gekennzeichnet werden müssen.
Zum 31.05.2017 ist eine Übergangsfrist der CLP-Verordnung in Bezug auf die Kennzeichnung für chemische Stoffe und Gemische abgelaufen. Betroffen von den zum 01.06.2017 verschärften Kennzeichnungspflichten sind auch Händler, die über das Internet alltägliche chemische Produkte wie z.B. Putz- und Reinigungsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Druckertoner, Farben und Lacke, Schmierstoffe, Grillanzünder, Abwehrsprays oder Waschmittel anbieten, da die Produkte nicht nur physisch, sondern auch online korrekt gekennzeichnet werden müssen.
Gesetzliche Änderungen beim Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen (ChemVerbotsV)
Gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen einigen Abgabebeschränkungen, insbesondere dürfen sie zu Teilen nicht im Versandhandel an Verbraucher abgegeben werden. Anfang 2017 gab es einige gesetzliche Änderungen in der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Die IT-Recht Kanzlei erläutert die für den Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen wesentlichen Regelungen.
Gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen einigen Abgabebeschränkungen, insbesondere dürfen sie zu Teilen nicht im Versandhandel an Verbraucher abgegeben werden. Anfang 2017 gab es einige gesetzliche Änderungen in der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Die IT-Recht Kanzlei erläutert die für den Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen wesentlichen Regelungen.
OLG Frankfurt a.M.: Das Anbieten kennzeichnungspflichtiger Chemikalien ohne Kennzeichnung ist wettbewerbswidrig
Das OLG Frankfurt a.M. stellte fest, dass es wettbewerbswidrig ist, Produkte, die nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) kennzeichnungspflichtig sind, ohne die erforderliche Kennzeichnung anzubieten (Urteil v. 07.07.16 – Az.: 6 U 227/15). Dieses Urteil ist für Online-Händler insofern interessant, als dass nach Ansicht des Gerichts ein Versäumnis des Herstellers - sein Produkt entsprechend zu kennzeichnen - beim Verkauf ein abmahnfähiges Verhalten des Händlers darstellt.
Das OLG Frankfurt a.M. stellte fest, dass es wettbewerbswidrig ist, Produkte, die nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) kennzeichnungspflichtig sind, ohne die erforderliche Kennzeichnung anzubieten (Urteil v. 07.07.16 – Az.: 6 U 227/15). Dieses Urteil ist für Online-Händler insofern interessant, als dass nach Ansicht des Gerichts ein Versäumnis des Herstellers - sein Produkt entsprechend zu kennzeichnen - beim Verkauf ein abmahnfähiges Verhalten des Händlers darstellt.
Verwirrung um Abgabevoraussetzungen bei bestimmten Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung
Gesetzliche Verweisungen bei § 3 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) führen vermeintlich ins Leere. Händler bestimmter chemischer Produkte sind sich deshalb nicht mehr sicher, für welche Stoffe und Zubereitungen sie künftig nun die strengen Verkaufs- und Abgabe-Voraussetzungen des § 3 ChemVerbotsV, unter denen sie diese nur abgegeben dürfen, einhalten müssen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet das Problem und bringt etwas Licht ins Dunkel.
Gesetzliche Verweisungen bei § 3 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) führen vermeintlich ins Leere. Händler bestimmter chemischer Produkte sind sich deshalb nicht mehr sicher, für welche Stoffe und Zubereitungen sie künftig nun die strengen Verkaufs- und Abgabe-Voraussetzungen des § 3 ChemVerbotsV, unter denen sie diese nur abgegeben dürfen, einhalten müssen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet das Problem und bringt etwas Licht ins Dunkel.
Online-Werbung für Chemikalien: Was ist zu beachten?
Wer als Online-Händler Chemikalien vertreibt, muss schon bei der Werbung im Internet einige Besonderheiten beachten, wenn man sich nicht dem Risiko eines Bußgeldbescheides oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen will. Betroffen sind beispielsweise Anbieter von Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln und Sprays, die gefährliche Stoffe oder Gemische beinhalten.
Wer als Online-Händler Chemikalien vertreibt, muss schon bei der Werbung im Internet einige Besonderheiten beachten, wenn man sich nicht dem Risiko eines Bußgeldbescheides oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen will. Betroffen sind beispielsweise Anbieter von Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln und Sprays, die gefährliche Stoffe oder Gemische beinhalten.
Der sichere Handel mit Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) legt dem Inverkehrbringer bestimmter Chemikalien besondere Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf. Zudem gibt es Besonderheiten beim Vertrieb über das Internet zu beachten. Leider ist die ChemVerbotsV alles andere als ein Ausbund an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die IT-Recht Kanzlei bringt mit dem nachfolgenden Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel und stellt dar, welche Vertriebsbeschränkungen ein Online-Händler in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Chemikalien über das Internet zu beachten hat.
Die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) legt dem Inverkehrbringer bestimmter Chemikalien besondere Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf. Zudem gibt es Besonderheiten beim Vertrieb über das Internet zu beachten. Leider ist die ChemVerbotsV alles andere als ein Ausbund an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die IT-Recht Kanzlei bringt mit dem nachfolgenden Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel und stellt dar, welche Vertriebsbeschränkungen ein Online-Händler in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Chemikalien über das Internet zu beachten hat.
Kleber, Kitt und Spachtelmasse: Deutsche Vorschriften zu streng
Die Europäische Kommission hat Deutschland offiziell aufgefordert, seine Rechtsvorschriften im Chemikalienbereich anzupassen. Es soll die Regeln für den Verkauf MDI-haltiger Produkte, wie beispielsweise Heißklebstoffe, Kitt und Spachtelmasse ändern.
Die Europäische Kommission hat Deutschland offiziell aufgefordert, seine Rechtsvorschriften im Chemikalienbereich anzupassen. Es soll die Regeln für den Verkauf MDI-haltiger Produkte, wie beispielsweise Heißklebstoffe, Kitt und Spachtelmasse ändern.
Farben und Lacke: Kommission mahnt Deutschland
Die Europäische Kommission hat Deutschland letzte Woche erneut ermahnt, mitzuteilen, wie EU-weite Vorgaben über die Verwendung von organischen Lösungsmitteln in Farben und Lacken in deutsches Recht umgesetzt wurden.
Die Europäische Kommission hat Deutschland letzte Woche erneut ermahnt, mitzuteilen, wie EU-weite Vorgaben über die Verwendung von organischen Lösungsmitteln in Farben und Lacken in deutsches Recht umgesetzt wurden.
Schadstoff im Schaum? Besondere Vertriebsbestimmungen für MDI-haltige Baustoffe
Baustoffe, die Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten, gelten schon seit Ende 2010 als krebserregend und sind deshalb mit besonderen Bestimmungen für den Handel belegt. Problematisch hierbei ist, dass diese Stoffe in recht harmloser Erscheinungsform daherkommen und viele Baustoffhändler offensichtlich nicht wissen, dass sie mit Gefahrstoffen handeln. Betroffen sind insbesondere PU-Produkte, also Montageschäume und Kleber.
Baustoffe, die Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten, gelten schon seit Ende 2010 als krebserregend und sind deshalb mit besonderen Bestimmungen für den Handel belegt. Problematisch hierbei ist, dass diese Stoffe in recht harmloser Erscheinungsform daherkommen und viele Baustoffhändler offensichtlich nicht wissen, dass sie mit Gefahrstoffen handeln. Betroffen sind insbesondere PU-Produkte, also Montageschäume und Kleber.
EU-Kommission veröffentlicht Gefahrstoffverzeichnis
Erstmals hat die EU-Kommission gestern (13.02.2012) eine Liste mit gefährlichen Chemiestoffen veröffentlicht.
Erstmals hat die EU-Kommission gestern (13.02.2012) eine Liste mit gefährlichen Chemiestoffen veröffentlicht.
Gesetzesentwurf: Zur Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/4985) über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. In Folge einer ab 14. Juni 2011 gültigen EU-Verordnung bedarf es demnach einer nationalen Festlegung der für die Durchführung der in der Verordnung geregelten Verfahren zuständigen Behörden.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/4985) über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. In Folge einer ab 14. Juni 2011 gültigen EU-Verordnung bedarf es demnach einer nationalen Festlegung der für die Durchführung der in der Verordnung geregelten Verfahren zuständigen Behörden.
ChemVOCFarbV: Übergangsregelung ist zum 31.12.2010 ausgelaufen
Aktuell liegen der IT-Recht Kanzlei mehrere Abmahnungen wegen des Inverkehrbringens von Lacken vor, deren Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen die seit dem 1.1.2010 gültigen Grenzwerte der ChemVOCFarbV übersteigt. Einmal mehr wird deutlich, welch erheblichem Abmahnrisiko sich Händler von Farben und Lacken bei Nichtbeachtung der Vorschriften der ChemVOCFarbV aussetzen. Dies gilt umso mehr, da mit Ablauf des 31.12.2010 die Übergangsfrist der ChemVOCFarbV zum Abverkauf von Altbeständen ausgelaufen ist.
Aktuell liegen der IT-Recht Kanzlei mehrere Abmahnungen wegen des Inverkehrbringens von Lacken vor, deren Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen die seit dem 1.1.2010 gültigen Grenzwerte der ChemVOCFarbV übersteigt. Einmal mehr wird deutlich, welch erheblichem Abmahnrisiko sich Händler von Farben und Lacken bei Nichtbeachtung der Vorschriften der ChemVOCFarbV aussetzen. Dies gilt umso mehr, da mit Ablauf des 31.12.2010 die Übergangsfrist der ChemVOCFarbV zum Abverkauf von Altbeständen ausgelaufen ist.
Import von umgefüllten Pflanzenschutzmitteln: aus dem EU-Ausland
Die IT-Recht-Kanzlei berichtete kürzlich bereits über ein Urteil des OLG Hamburg, in welchem die Voraussetzungen für den Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland herausgearbeitet worden sind. Das OLG Köln (Urteil vom 19.11.2010, Az. 6 U 51/10) hatte sich in einem ähnlich gelagerten Fall mit der Frage auseinander zu setzen ob ein in Deutschland zugelassenes Mittel von einem Dritten (der selber keine Zulassung hat) unter anderem Namen importiert und vertrieben werden darf.
Die IT-Recht-Kanzlei berichtete kürzlich bereits über ein Urteil des OLG Hamburg, in welchem die Voraussetzungen für den Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland herausgearbeitet worden sind. Das OLG Köln (Urteil vom 19.11.2010, Az. 6 U 51/10) hatte sich in einem ähnlich gelagerten Fall mit der Frage auseinander zu setzen ob ein in Deutschland zugelassenes Mittel von einem Dritten (der selber keine Zulassung hat) unter anderem Namen importiert und vertrieben werden darf.
Gefährliche chemische Stoffe: über drei Millionen Meldungen aus der Industrie verbessern das EU-Einstufungs- und Kennzeichnungssystem
Über drei Millionen Meldungen zur Einstufung chemischer Stoffe gemäß den neuen EU-Vorschriften gingen bei der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) ein. Alle Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen oder importieren, mussten diese bis zum 1. Dezember 2010 einstufen und der ECHA bis zum 3. Januar 2011 melden. Stoffe und harmonisierter Einstufungen erstellen.
Über drei Millionen Meldungen zur Einstufung chemischer Stoffe gemäß den neuen EU-Vorschriften gingen bei der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) ein. Alle Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen oder importieren, mussten diese bis zum 1. Dezember 2010 einstufen und der ECHA bis zum 3. Januar 2011 melden. Stoffe und harmonisierter Einstufungen erstellen.
Neues vom EU-Chemikalienrecht: Erste Phase der REACH-Registrierung abgeschlossen
Am 30.11.2010 endete die erste Phase der Registrierung von Chemikalien im Rahmen des REACH-Programms der EU, das dem Risikomanagement und der Produktsicherheit in der europäischen Chemiebranche dienen soll. Zeit für die EU, eine erste Bilanz zu ziehen.
Am 30.11.2010 endete die erste Phase der Registrierung von Chemikalien im Rahmen des REACH-Programms der EU, das dem Risikomanagement und der Produktsicherheit in der europäischen Chemiebranche dienen soll. Zeit für die EU, eine erste Bilanz zu ziehen.
EU-Kommission: Deutschland muss Chemikalienrecht umsetzen
Deutschland droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es europäische Chemikalien-Vorschriften nicht korrekt umgesetzt hat.
Deutschland droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es europäische Chemikalien-Vorschriften nicht korrekt umgesetzt hat.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
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- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
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