CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung und andere Zeichen

Die CE-Kennzeichnung und andere Zeichen

Frage: Ist es erlaubt, Zeichen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung anzubringen?

Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität des Produkts mit den geltenden Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft, die ihre Anbringung vorschreiben, bescheinigt (Artikel 30 der EU-Verordnung 765/2008).

Die EU-Kommission stellt in ihren FAQ klar, dass ein Produkt auch andere Kennzeichen tragen dürfe, sofern jedoch diese

  • nicht dieselbe Bedeutung wie die CE-Kennzeichnung haben,
  • nicht mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden können und
  • die Leserlichkeit und Sichtbarkeit des CE-Kennzeichens nicht beeinträchtigen.

Andere Kennzeichnungen dürften darüber hinaus nur dann angebracht werden, wenn diese zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen und nicht unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union fallen.

Hierzu der "Blue Guide" der EU-Kommission:

"In Anbetracht der Ziele der technischen Harmonisierung müssen Zeichen, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung angebracht werden, eine andere Funktion als die CE-Kennzeichnung erfüllen. Mit ihnen sollte daher ein zusätzlicher Nutzen in dem Sinne verbunden sein, daß sie die Konformität mit Zielen zum Ausdruck bringen, die sich von den Zielen der CE-Kennzeichnung unterscheiden (indem sie z. B. auf Umweltaspekte abstellen, die in den geltenden Richtlinien nicht berücksichtigt sind).
Die Anbringung gesetzlich geschützter Kennzeichen (z. B. geschütztes Warenzeichen eines Herstellers), zulässiger Zertifizierungszeichen oder weiterer Zeichen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ist statthaft, sofern sie zu keiner Verwechslung mit der CE-Kennzeichnung führen und die Leserlichkeit und Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigen.

Eine solche Irreführung bezieht sich auf Bedeutung und Schriftbild der CE-Kennzeichnung."

Zeichen, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung auf Produkten angebracht werden, wären z.B. das GS-Zeichen oder etwa das EU-Umweltzeichen.

Frage: Darf ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung und dem GS-Zeichen versehen sein?

Ja, da das GS-Zeichen - im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung - ein vom Gesetz als echtes Gütesiegel konzipiertes Zeichen darstellt. Zudem ist es vom CE-Kennzeichen auch vom Aussehen her deutlich unterscheidbar. (Es entspricht übrigens der Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei, dass nur die wenigsten Online-Händler den Bedeutungsgehalt der beiden Zeichen kennen).

Frage: Wie unterscheidet sich das CE-Kennzeichen von dem GS-Zeichen?

1. Verwendung des GS-Zeichens ist freiwillig

Das GS-Zeichen bringt der Hersteller (soweit berechtigt) freiwillig zu Werbezwecken an seine Produkte an. Die Verwendung des GS- Zeichens ist nicht verpflichtend; das Fehlen des GS-Zeichens hat dementsprechend auch keine Auswirkungen auf das Recht, das Produkt auf den Markt zu bringen. Der Kennzeichnung kommt auch keine Bindungswirkung zu, sie hat keine legalisierende Funktion.

Dagegen steht die Verwendung der CE-Kennzeichnung gerade nicht im Ermessen des Herstellers. Kenzeichnungspflichtige Produkte müssen (!) mit dem CE-Kennzeichen versehen sein, bevor diese Produkte innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden.

2. GS-Zeichen ist ein Gütesiegel

Das GS-Zeichen wird als gesetzlich geregeltes Gütesiegel zu Werbezwecken (gerade gegenüber Endverbrauchern) eingesetzt.

Dagegen darf die CE-Kennzeichnung (als bloße Selbsterklärung des Herstellers) keinesfalls als ein besonderes Gütemerkmal des jeweils gekennzeichneten Produktes missverstanden werden. Die CE-Kennzeichnung ist gerade kein Qualitätssiegel oder Gütezeichen, sondern ein reines Warenverkehrszeichen. Mit dem CE-Zeichen gekennzeichnete Produkte haben keinen Qualitätsvorsprung, sondern es wird dadurch lediglich gezeigt (bzw. behauptet), dass das jeweils gekennzeichnete Produkt mit allen aufgrund von europäischen Richtlinien aufgestellten Sicherheitsanforderungen übereinstimmt. Die CE-Kennzeichnung taugt damit gerade nicht als Werbemittel, eigene Produkte von den Produkten der Wettbewerber abzuheben.

Weiter zu: Die CE-Kennzeichnung und die Werbung / Wettbewerbsrecht
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