CE-Kennzeichnung

Art und Weise der CE-Kennzeichnung eines Produkts

Art und Weise der CE-Kennzeichnung eines Produkts

Frage: In welchem Stadium der Produktion ist das kennzeichnungspflichtige Produkt zu kennzeichnen?

Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens angebracht werden, um sicherzustellen, dass das Produkt allen Vorschriften der einschlägigen Richtlinien entspricht. In der Regel ist dies am Ende der Produktionsphase der Fall. Dieser Grundsatz bereitet keine Schwierigkeiten, wenn sich die CE-Kennzeichnung beispielsweise auf einem Typenschild befindet, das erst nach der Abschlussinspektion auf dem Produkt angebracht wird. Falls die CE-Kennzeichnung jedoch (z. B. durch Prägen oder Gießen) ein untrennbarer Bestandteil des Produkts oder einer seiner Komponenten ist, kann sie in jedem anderen Stadium der Produktion angebracht werden.

Frage: Ist die CE-Kennzeichnung zwingend auf dem Produkt anzubringen?

In der Regel ist die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt oder dem Typenschild des Produkts anzubringen (§ 7 III S. 1 ProdSG).

Ist dies nicht möglich, so darf die CE-Kennzeichnung ausnahmsweise auch an anderer Stelle als auf dem Produkt oder dem Typenschild angebracht werden etwa auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen. Gerechtfertigt ist diese Vorgehensweise beispielsweise, wenn die Anbringung auf dem Produkt unmöglich ist (z. B. bei bestimmten Sprengstoffarten) oder unter vernünftigen technischen oder wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich ist, wenn

  • die Mindestabmessungen nicht eingehalten werden können oder
  • wenn nicht gewährleistet werden kann, daß die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht wird.

In solchen Fällen ist die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung, sofern vorhanden, und auf den Begleitunterlagen anzubringen, wenn die betreffende Richtlinie derartige Unterlagen vorsieht.
Die CE-Kennzeichnung darf keinesfalls aus rein ästhetischen Gründen weggelassen oder vom Produkt auf die Verpackung oder die Begleitunterlagen verlagert werden.

Frage: Wie muss die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht werden?

Die CE-Kennzeichnung muss in jedem Fall sichtbar, lesbar, dauerhaft (§ 7 III S. 1 ProdSG) und damit auch leicht zugänglich sein:
- Denkbar ist z. B. eine Anbringung an der Rückseite oder Unterseite des Produkts.
- Eine Mindesthöhe von 5 mm ist zur Gewährleistung der notwendigen Leserlichkeit erforderlich.
- Die Kennzeichnung muß ferner dauerhaft sein, so daß sie unter normalen Umständen nicht entfernt werden kann, ohne Spuren zu hinterlassen (in einigen Produktnormen ist z. B. ein Abreibtest mit Wasser und Lösungsbenzin vorgesehen). Dies bedeutet jedoch nicht, daß die CE-Kennzeichnung Bestandteil des Produkts sein muß.

Die CE-Kennzeichnung besteht ausschließlich aus den Buchstaben „CE“, hinter denen die Kennummern der während der Produktionsphase eingeschalteten benannten Stelle(n) - siehe nächste Frage - stehen. Piktogramme oder andere Zeichen, die die Verwendungsart angeben, sind nach einigen Richtlinien des neuen Konzepts eine Ergänzung der CE-Kennzeichnung,(etwa wenn auf ein besonderes Risiko oder eine besondere Verwendung hingewiesen wird) aber nicht deren Bestandteil.

Achtung: Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Produkte dürfen nicht auf dem Markt bereitgestellt werden (§ 7 II Nr. 1 ProdSG)!

Frage: Sollte eine benannte Stelle mitgewirkt haben: Wo ist deren Kennnummer an der CE-Kennzeichnung anzubringen?

Je nachdem, welche Konformitätsbewertungsverfahren angewandt werden, kann eine benannte Stelle während der Entwurfsphase, der Produktionsphase oder in beiden Phasen eingeschaltet sein:

  • CE-Kennzeichnung. Die Kennummer einer benannten Stelle, die an der Konformitätsbewertung gemäß Modul B beteiligt ist, steht daher nie hinter der CE-Kennzeichnung.
  • Mitunter, d. h. wenn mehr als eine Richtlinie gilt, werden mehrere benannte Stellen während der Produktionsphase eingeschaltet. In diesen Fällen folgen hinter der CE-Kennzeichnung mehrere Kennnummern.

Die CE-Kennzeichnung erscheint demnach auf Produkten entweder

1. ohne Kennummer: dies bedeutet, daß keine benannte Stelle während der Produktionsphase eingeschaltet war (Modul A, Module Aa 1 und C bis1, bei denen die benannte Stelle nur während der Entwurfsphase eingeschaltet war, und die Verbindung aus Modul B mit Modul C); oder

2. mit Kennummer: dies bedeutet, daß die benannte Stelle die Verantwortung übernimmt für

- die Prüfung bestimmter Aspekte des Produkts (Module Aa1 und Cbis1, bei denen die benannte Stelle während der Fertigungsstufe eingeschaltet war),
- Produktprüfungen (Module Aa2 und Cbis2),
- die Untersuchungen und Prüfungen, die durchgeführt wurden, um die Konformität des Produkts während der Produktionsüberwachungsphase (Module F, Fbis und G) zu bewerten, oder
- die Qualitätssicherung Produktion, die Qualitätssicherung Produkt oder die umfassende Qualitätssicherung (Module D, E, H und ihre Varianten).

##Exkurs (zu den Modulen):##

Folgende Grundmodule existieren:

Modul A = Interne Fertigungskontrolle: Sieht eine interne Entwurfs- und Produktionskontrolle vor. Dieses Modul erfordert nicht die Einschaltung einer benannten Stelle.
Modul B = EG-Baumusterprüfung: Kommt in der Produktentwurfsstufe zur Anwendung und muß durch ein Modul ergänzt werden, das eine Bewertung in der Fertigungsstufe vorsieht. Die EGBaumusterprüfbescheinigung wird durch eine benannte Stelle ausgestellt.
Modul C = Konformität mit der Bauart: Kommt in der Fertigungsstufe zur Anwendung und folgt auf Modul B. Stellt sicher, dass das Produkt der Bauart entspricht, wie sie in der gemäß Modul B ausgestellten EG-Baumusterprüfbescheinigung beschrieben wird. Die Einschaltung einer benannten Stelle ist bei diesem Modul nicht erforderlich.
Modul D = Qualitätssicherung Produktion: Kommt in der Fertigungsstufe zur Anwendung und folgt auf Modul B. Beruht auf der Qualitätssicherungsnorm EN ISO 9002, wobei eine benannte Stelle eingeschaltet wird, die für die Zulassung und Kontrolle des vom Hersteller festgelegten Qualitätssicherungssystems für Herstellung, Endabnahme und Prüfung verantwortlich ist.
Modul E = Qualitätssicherung Produkt: Kommt in der Fertigungsstufe zur Anwendung und folgt auf Modul B. Beruht auf der Qualitätssicherungsnorm EN ISO 9003, wobei eine benannte Stelle eingeschaltet wird, die für die Zulassung und Kontrolle des vom Hersteller festgelegten Qualitätssicherungssystems für Endabnahme und Prüfung verantwortlich ist.
Modul F = Prüfung der Produkte: Kommt in der Fertigungsstufe zur Anwendung und folgt auf Modul B. Eine benannte Stelle prüft die Konformität mit der Bauart, wie sie in der gemäß Modul B ausgestellten EG-Baumusterprüfbescheinigung beschrieben wird, und stellt eine Konformitätsbescheinigung aus.
Modul G = Einzelprüfung Kommt in der Entwurfs- und der Fertigungsstufe zur Anwendung. Jedes Produkt wird von einer benannten Stelle untersucht, die eine Konformitätsbescheinigung ausstellt.
Modul H = Umfassende Qualitätssicherung Kommt in der Entwurfs- und der Fertigungsstufe zur Anwendung. Beruht auf der Qualitätssicherungsnorm EN ISO 9001, wobei eine benannte Stelle eingeschaltet wird, die für die Zulassung und Kontrolle des vom Hersteller festgelegten Qualitätssicherungssystems für Entwurf, Herstellung, Endabnahme und Prüfung verantwortlich ist.

Exkurs Ende

Die Kennnummer ist entweder von der benannten Stelle selbst oder vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten nach den Anweisungen der Stelle anzubringen (§ 7 IV S. 2 ProdSG).

Achtung: Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Produkte dürfen nicht auf dem Markt bereitgestellt werden (§ 7 II Nr. 1 ProdSG)!

Frage: Muss die CE-Kennzeichnung zwingend innerhalb der EU angebracht werden?

Nein, die CE-Kennzeichnung (und ggf. die Kennummer der benannten Stelle) müssen nicht unbedingt in der Gemeinschaft angebracht werden. Die Anbringung kann auch in einem Drittland erfolgen, z. B. wenn das Produkt dort hergestellt wird und die benannte Stelle die Konformitätsbewertung gemäß der Richtlinie in diesem Land durchgeführt hat. Die Anbringung der CE-Kennzeichnung und der Kennummer kann auch separat erfolgen, sofern die Kennzeichnung und die Kennummer miteinander verbunden bleiben.

Frage: Was gilt, wenn mehrere EG-Richtlinien für ein Produkt eine CE-Kennzeichnung vorsehen?

In dem Fall darf das Produkt nur einmal mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass sämtliche für das Produkt einschlägigen Richtlinien (bzw. die jeweiligen Umsetzungsakte) eingehalten worden sind. Die dazugehörige Konformitätserklärung spezifiziert wiederum im Einzelnen, zu welchen EG-Richtlinien die Konformität erklärt wird (vgl. Klindt, Kommentar zum GPSG, 2007, § 6, Rn. 10).

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