Verkauf von Bioziden

BGH: Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig

BGH: Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig

Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung der Angabe "Hautfreundlich" in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist.

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Leitfaden: Biozide im Internet rechtssicher verkaufen

Leitfaden: Biozide im Internet rechtssicher verkaufen

Wie werden Biozidprodukte rechtssicher beworben und wie erfolgt insbesondere bei gefährlichen Biozidprodukten die Gefahrenkennzeichnung im Internet? Wir zeigen in unserem aktuellen Leitfaden die Rechtslage auf und geben zudem viele nützliche Praxishinweise.

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LG Frankfurt am Main: Biozid-Warnhinweis auch dann Pflicht auf einer Website, wenn Online-Bestellung nicht möglich ist

LG Frankfurt am Main: Biozid-Warnhinweis auch dann Pflicht auf einer Website, wenn Online-Bestellung nicht möglich ist

Die Werbung für Biozidprodukte, wie etwa Desinfektionsmittel, ist gesetzlich streng reguliert. U. a. muss bei der Werbung für Biozidprodukte ein gesetzlich vorgeschriebener Warnhinweis erfolgen. Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 05.12.2023 (Az.: 3-06 O 22/23) entschieden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis auch dann auf einer Website zu erfolgen hat, wenn das Produkt hierüber lediglich präsentiert wird, nicht aber bestellt werden kann.

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LG Heidelberg: Biozid-Warnhinweis darf nicht hinter weiterführendem Link versteckt werden

LG Heidelberg: Biozid-Warnhinweis darf nicht hinter weiterführendem Link versteckt werden

Um im Umgang mit Bioziden die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt bestmöglich zu schützen, muss jede Werbung für Biozidprodukte, sowohl on- als auch offline, einen Biozid-Warnhinweis enthalten. Ob es ausreicht, wenn dieser hinter einem Link mit der Aufschrift „mehr“ versteckt ist, entschied jüngst das LG Heidelberg.

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EuGH: Bewerbung der Hautfreundlichkeit von Desinfektionsmitteln unzulässig

EuGH: Bewerbung der Hautfreundlichkeit von Desinfektionsmitteln unzulässig

Die Werbung für Biozidprodukte, etwa Desinfektionsmitteln, ist gesetzlich streng reguliert. Untersagt sind insbesondere Werbeaussagen, welche Risiken für Mensch , Tier oder die Umwelt verharmlosen. Ob von diesem Verbot auch Hinweise auf die Hautfreundlichkeit umfasst sind, entschied nun höchstrichterlich der EuGH.

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LG Berlin: Bewerbung eines Insektenschutzmittels als „umweltfreundlich“ ist unlauter

LG Berlin: Bewerbung eines Insektenschutzmittels als „umweltfreundlich“ ist unlauter

Mit Urteil vom 10.11.2023 hat das LG Berlin die Werbung für ein Insektenschutzmittel mit den Aussagen „100% natürliches Mittel“, „100% natürliche Inhaltsstoffe“, „Unschädlich für Mensch, Tier und Umwelt“ sowie „Umweltfreundlich“ als unlauter erachtet. Zudem fehlten in der Werbung die für Biozide erforderlichen Warnhinweise, was das Gericht ebenfalls als wettbewerbswidrig ansah.

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LG Essen: Aussagen „natürlich“ oder „hautpflegend“ unzulässig bei Hand-Desinfektionsmittel

LG Essen: Aussagen „natürlich“ oder „hautpflegend“ unzulässig bei Hand-Desinfektionsmittel

Der Handel mit Desinfektionsmitteln hat durch die Corona-Pandemie stark zugenommen. Dabei unterliegt der Verkauf von Desinfektionsmitteln hohen rechtlichen Hürden. Dass dies auch hinsichtlich der Bewerbung von Desinfektionsmitteln gilt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des LG Essen (LG Essen, Urteil vom 19.05.2022, Az. 43 O 51/21). Dieses verbot einem Online-Händler u. a., für ein Hand-Desinfektionsmittel mit den Aussagen ,,natürlich“, „hautpflegend“ oder ,,99,6% natürliche inhaltsstoffe“ zu werben.

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ChemBiozidDV: Neue Abgabebeschränkungen für Biozide im Handel

ChemBiozidDV: Neue Abgabebeschränkungen für Biozide im Handel

Am 26.08.2021 ist in Deutschland die Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (ChemBiozidDV) in Kraft getreten. Sie ersetzt die Biozid-Zulassungsverordnung und die Biozid-Meldeverordnung. Die Verordnung regelt insbesondere die Meldung und Abgabe von Biozid-Produkten sowie die Anforderungen an die Abgabe von Biozid-Produkten im Online- und Versandhandel. Dabei sind manche Regelungen ab sofort, manche Regelungen aber erst zukünftig anzuwenden. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

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LG Essen: Biozid-Warnhinweis ist Werbung in unmittelbarer räumlicher Nähe beizustellen

LG Essen: Biozid-Warnhinweis ist Werbung in unmittelbarer räumlicher Nähe beizustellen

In Zeiten der Covid-19-Pandemie sind Handdesinfektionsprodukte sehr gefragt. Da es sich bei Hygienehandgel um ein Biozid-Produkt handelt, müssen nach gesetzlicher Anordnung bei Bewerbung und Verkauf dieser Produkte besondere Hinweispflichten erfüllt werden. Das LG Essen hat in seinem Urteil vom 28.04.2021 (Az.: 44 O 42/20) entschieden, dass der Produktwerbung für Biozidprodukte der gesetzlich vorgegebene Warnhinweis in unmittelbarer räumlicher Nähe beizustellen ist. Lesen Sie mehr zum Urteil in unserem Beitrag.

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Verkauf von Desinfektionsmitteln: hohe rechtliche Hürden

Verkauf von Desinfektionsmitteln: hohe rechtliche Hürden

In Zeiten der grassierenden Viruspandemie ist Desinfektionsmittel ein begehrtes Gut. Nachdem klassische Lieferquellen schnell versiegt sind, die Nachfrage aber nach wie vor sehr hoch ist, versuchen sich viele Händler, die bisher mit dem Verkauf von Desinfektionsmitteln gar nichts zu tun hatten. Es drohen dabei erhebliche Abmahnrisiken. Welche das sind, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag.

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Neue Biozidverordnung: Kennzeichnung von Biozidprodukten in der Werbung seit dem 01.09.2013

Neue Biozidverordnung: Kennzeichnung von Biozidprodukten in der Werbung seit dem 01.09.2013

Seit dem 01.09.2013 gilt die neue Verordnung (EU) No. 528/2012 (nachfolgend auch als „Biozid-Verordnung“ bezeichnet) unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie löste die bis dato geltende Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) ab. Wie sind nun Biozidprodukte in der Werbung und damit auch in Internetangeboten zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die „CLP-Verordnung“ und das deutsche Chemiegesetz? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Bundesregierung: bringt Gesetz zur Umsetzung der EU-Biozid-Verordnung ein

Bundesregierung: bringt Gesetz zur Umsetzung der EU-Biozid-Verordnung ein

Die Bundesregierung will mit einem Gesetz (17/12955) die rechtlichen Grundlagen für die neue EU-Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 schaffen. Die Verordnung soll am 1. September 2013 die bisherigen nationalen Regelungen zu Biozid-Produkten ablösen. Als unmittelbar geltendes Unionsrecht bedarf die Biozid-Verordnung eigentlich keiner Umsetzung in nationales Recht, es müssen jedoch im Vorfeld die erforderlichen Bedingungen für den Vollzug der Verordnung, insbesondere die Regelung der Zuständigkeiten bei den entsprechenden Behörden, geklärt werden.

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Neue EU-Biozid-Verordnung: Änderungen der Rechtslage ab 2013

Neue EU-Biozid-Verordnung: Änderungen der Rechtslage ab 2013

Mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wird ab Herbst 2013 der Umgang mit Bioziden EU-weit einheitlich geregelt. Mit dieser neuen Verordnung gehen auch einige Veränderungen in der Rechtslage einher, auf die sich Händler spätestens ab dem Jahreswechsel einstellen sollten.

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Rechtssicherer Handel mit Biozid-Produkten: Eine Handlungsanleitung

Rechtssicherer Handel mit Biozid-Produkten: Eine Handlungsanleitung

Der Umgang mit Bioziden ist nicht ungefährlich – für den Anwender im biologischen Sinne, für den Händler jedoch auch und vor allem im juristischen Sinne. Insbesondere erschwert wird der rechtssichere Handel mit Pflanzenschutz- und ähnlichen Mitteln durch ein relativ unübersichtliches Normengeflecht, das den Handel mit diesen Produkten strengen Beschränkungen unterwirft. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Vorgaben bieten.

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Biozid-Produkte: Auch Substanzen mit mittelbarer Wirkung auf Schadorganismen sind Biozide

Biozid-Produkte: Auch Substanzen mit mittelbarer Wirkung auf Schadorganismen sind Biozide

Um ein Produkt als „Biozid“ zu klassifizieren, genügt nach einem aktuellen Urteil des EuGH auch eine nur mittelbare Wirkung auf den unerwünschten Organismus. Es reicht also, wenn der Wirkstoff in irgendeiner Form die Entfernung des Organismus aus seiner Umgebung erleichtert, ggf. auch ohne ihn dabei abzutöten. Durch diese strenge Handhabung soll sichergestellt werden, dass bestimmte Chemikalien in jedem Fall unter die strenge Regelung der Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) bzw. des deutschen Chemikaliengesetzes (ChemG) fallen (vgl. EuGH, Urt. v. 01.03.2012, Az. C-420/10).

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