Verkauf von Batterien
Frage des Tages: Online-Informationspflicht über Batterie-Registrierung?
Wer Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich vorher als Hersteller bei der Stiftung EAR registrieren lassen und erhält dann eine Registrierungsnummer. Doch muss diese Nummer auch online, etwa auf Produktseiten oder im Impressum, ausgewiesen werden? Antwort gibt dieser Beitrag.
Wer Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich vorher als Hersteller bei der Stiftung EAR registrieren lassen und erhält dann eine Registrierungsnummer. Doch muss diese Nummer auch online, etwa auf Produktseiten oder im Impressum, ausgewiesen werden? Antwort gibt dieser Beitrag.
EU-Batterieverordnung: FAQ zu den neuen Händlerpflichten ab dem 18.08.2024
Die im Februar 2024 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung regelt erstmalig einheitlich EU-weit die Anforderungen an Produktion, Kennzeichnung und Verwertung von Batterien und bringt ab dem 18.08.2024 erste neue Pflichten für Marktakeure mit sich. Was im Speziellen Händler ab dem 18.08.2024 zu beachten haben, zeigen diese FAQ.
Die im Februar 2024 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung regelt erstmalig einheitlich EU-weit die Anforderungen an Produktion, Kennzeichnung und Verwertung von Batterien und bringt ab dem 18.08.2024 erste neue Pflichten für Marktakeure mit sich. Was im Speziellen Händler ab dem 18.08.2024 zu beachten haben, zeigen diese FAQ.
EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
Ab dem 18.02.2024 gilt EU-weit die neue unionsrechtliche Batterieverordnung, die in allen Mitgliedsstaaten die von Batterien ausgehende Umweltbelastung durch engmaschigere Erfassungs-, ausgeweitete Verwertungs- und nachhaltigere Produktionsmaßnahmen reduzieren soll. Für Batterieerzeuger, -importeure und -händler tritt zum 18.08.2024 ein erstes Pflichtpaket in Kraft, das neue Kennzeichnungs- und Compliance-Anforderungen einführt. Welche neuen Pflichten Marktakteure künftig berücksichtigen müssen, zeigt dieser Beitrag.
Ab dem 18.02.2024 gilt EU-weit die neue unionsrechtliche Batterieverordnung, die in allen Mitgliedsstaaten die von Batterien ausgehende Umweltbelastung durch engmaschigere Erfassungs-, ausgeweitete Verwertungs- und nachhaltigere Produktionsmaßnahmen reduzieren soll. Für Batterieerzeuger, -importeure und -händler tritt zum 18.08.2024 ein erstes Pflichtpaket in Kraft, das neue Kennzeichnungs- und Compliance-Anforderungen einführt. Welche neuen Pflichten Marktakteure künftig berücksichtigen müssen, zeigt dieser Beitrag.
Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien
Der Handel mit Batterien und Produkten, die Batterien enthalten, ist rechtlich stark reglementiert und sieht für Unternehmer ein umfangreiches Pflichtprogramm vor. Während Hersteller behördliche Registrierungs-, spezifische Produktkennzeichnungs- und abfallwirtschaftliche Entsorgungsvorgaben treffen, haben Händler (Online)-Kennzeichnungsgebote und Rücknahmevorgaben umzusetzen. In diesem Ratgeber zeigt die IT-Recht-Kanzlei auf, welche batteriegesetzlichen Pflichten Marktakteure zu beachten haben und wie diese zu befolgen sind.
Der Handel mit Batterien und Produkten, die Batterien enthalten, ist rechtlich stark reglementiert und sieht für Unternehmer ein umfangreiches Pflichtprogramm vor. Während Hersteller behördliche Registrierungs-, spezifische Produktkennzeichnungs- und abfallwirtschaftliche Entsorgungsvorgaben treffen, haben Händler (Online)-Kennzeichnungsgebote und Rücknahmevorgaben umzusetzen. In diesem Ratgeber zeigt die IT-Recht-Kanzlei auf, welche batteriegesetzlichen Pflichten Marktakteure zu beachten haben und wie diese zu befolgen sind.
Änderung des Batteriegesetzes: Ab 01.01.2021 wichtige Neuerungen (z.B. Registrierungspflicht)
Wer Batterien herstellt oder in den Verkehr bringt kommt, wie auch der bloße Vertreiber von Batterien, mit dem Batteriegesetz (BattG) in Berührung. Das BattG wird mit Wirkung zum 01.01.2021 umfassend „modernisiert“. Insbesondere bei der Registrierung der Hersteller ergeben sich wesentliche Änderungen. Der klassische Onlinehändler als Vertreiber von Batterien ist nur davon betroffen, wenn er zugleich Hersteller / Inverkehrbringer ist, also die Batterien herstellt / herstellen lässt bzw. diese importiert bzw. er Batterien von Herstellern vertreibt, die ihre Marktteilnahme nicht ordnungsgemäß angezeigt haben.
Wer Batterien herstellt oder in den Verkehr bringt kommt, wie auch der bloße Vertreiber von Batterien, mit dem Batteriegesetz (BattG) in Berührung. Das BattG wird mit Wirkung zum 01.01.2021 umfassend „modernisiert“. Insbesondere bei der Registrierung der Hersteller ergeben sich wesentliche Änderungen. Der klassische Onlinehändler als Vertreiber von Batterien ist nur davon betroffen, wenn er zugleich Hersteller / Inverkehrbringer ist, also die Batterien herstellt / herstellen lässt bzw. diese importiert bzw. er Batterien von Herstellern vertreibt, die ihre Marktteilnahme nicht ordnungsgemäß angezeigt haben.
Frage des Tages: Muss ich meine UBA-Melderegisternummer (Batterieregister) online angeben?
Immer wieder fragen sich Onlinehändler, die Batterien verkaufen und sich (z.B. weil sie die Batterien in Deutschland in den Verkehr bringen) beim Batterieregister des Umweltbundesamtes (UBA) registrieren haben lassen, ob die zugeteilte Registrierungsnummer (etwa im Impressum) online angegeben werden muss. Wir klären diese Frage.
Immer wieder fragen sich Onlinehändler, die Batterien verkaufen und sich (z.B. weil sie die Batterien in Deutschland in den Verkehr bringen) beim Batterieregister des Umweltbundesamtes (UBA) registrieren haben lassen, ob die zugeteilte Registrierungsnummer (etwa im Impressum) online angegeben werden muss. Wir klären diese Frage.
BGH: Verstoß gegen Anzeigepflicht für die Marktbereitstellung von Batterien ist wettbewerbswidrig
Wer Batterien/Akkus oder Produkte mit fest verbauten oder im Lieferumfang enthaltenen Batterien/Akkus in Deutschland in Verkehr bringt, ist verpflichtet, dies gegenüber dem Umweltbundesamt durch eine entsprechende Meldung anzuzeigen. Diese muss elektronisch durch Eintragungen in das Batteriemelderegister erfolgen und eine Reihe spezieller Daten enthalten. Bisher drohten Handlungspflichtigen bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht vor allem Bußgelder. Mit Urteil vom 28.11.2019 (Az. I ZR 23/19) hat nun jedoch der BGH entschieden, dass die Anzeigeplicht eine Marktverhaltensnorm im Sinne des Wettbewerbsrechts und ihre Missachtung daher ein Wettbewerbsverstoß ist.
Wer Batterien/Akkus oder Produkte mit fest verbauten oder im Lieferumfang enthaltenen Batterien/Akkus in Deutschland in Verkehr bringt, ist verpflichtet, dies gegenüber dem Umweltbundesamt durch eine entsprechende Meldung anzuzeigen. Diese muss elektronisch durch Eintragungen in das Batteriemelderegister erfolgen und eine Reihe spezieller Daten enthalten. Bisher drohten Handlungspflichtigen bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht vor allem Bußgelder. Mit Urteil vom 28.11.2019 (Az. I ZR 23/19) hat nun jedoch der BGH entschieden, dass die Anzeigeplicht eine Marktverhaltensnorm im Sinne des Wettbewerbsrechts und ihre Missachtung daher ein Wettbewerbsverstoß ist.
Vorsicht bei der Anmeldung im Batteriemelderegister: Auf die richtige Batterieart kommt es entscheidend an
Mit Urteil vom 28.02.2019, Az.: 6 U 181/17 hat das OLG Frankfurt entschieden, dass die Registrierung eines Batterieherstellers unter der falschen Batterierart dazu führt, dass dieser seinen gesetzlichen Pflichten nach dem Batteriegesetzt (BattG) nicht nachkommt und damit einen (abmahnbaren) Wettbewerbsverstoß begeht.
Mit Urteil vom 28.02.2019, Az.: 6 U 181/17 hat das OLG Frankfurt entschieden, dass die Registrierung eines Batterieherstellers unter der falschen Batterierart dazu führt, dass dieser seinen gesetzlichen Pflichten nach dem Batteriegesetzt (BattG) nicht nachkommt und damit einen (abmahnbaren) Wettbewerbsverstoß begeht.
Anzeige beim Batterie-Melderegister: Kann auch Händler betreffen
Was die meisten Online-Händler wissen dürften: Beim Verkauf von Batterien/Akkus (oder Produkten, die Batterien/Akkus enthalten) sind die Kunden hinsichtlich der Entsorgung von Altbatterien zu informieren. Was viele Händler nicht wissen: Unter Umständen haben sie darüber hinaus das Inverkehrbringen von Batterien auch gegenüber dem Umweltbundesamt anzuzeigen...
Was die meisten Online-Händler wissen dürften: Beim Verkauf von Batterien/Akkus (oder Produkten, die Batterien/Akkus enthalten) sind die Kunden hinsichtlich der Entsorgung von Altbatterien zu informieren. Was viele Händler nicht wissen: Unter Umständen haben sie darüber hinaus das Inverkehrbringen von Batterien auch gegenüber dem Umweltbundesamt anzuzeigen...
Achtung! Änderungen im Batteriegesetz bringen neue Verkehrsverbote und Anpassung bei der Pfanderstattung mit sich
Heute treten einige Änderungen des Batteriegesetzes (BattG) in Kraft. Diese bringen in Bezug auf Knopfzellenbatterien und Gerätebatterien für schnurlose Elektrowerkezuge jeweils ein erweitertes Verkehrsverbot mit sich. Die Regelungen des BattG tangieren dabei nicht nur die Hersteller und Inverkehrbringer, sondern auch den Onlinehändler als Vertreiber von Batterien. Lesen Sie mehr in unserem folgenden Beitrag.
Heute treten einige Änderungen des Batteriegesetzes (BattG) in Kraft. Diese bringen in Bezug auf Knopfzellenbatterien und Gerätebatterien für schnurlose Elektrowerkezuge jeweils ein erweitertes Verkehrsverbot mit sich. Die Regelungen des BattG tangieren dabei nicht nur die Hersteller und Inverkehrbringer, sondern auch den Onlinehändler als Vertreiber von Batterien. Lesen Sie mehr in unserem folgenden Beitrag.
Weniger Quecksilber in Batterien
Die Bundesregierung will das Batteriegesetz ändern und damit die Verwendung von Cadmium und Quecksilber in Batterien weiter einschränken. Laut ihrem Gesetzentwurf (18/5759) sollen ab dem 1. Oktober 2015 keine Knopfzellen mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, die mehr als 0,0005 Gewichtprozent Quecksilber enthalten. Zudem soll sich mit dem Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2016 das Verbot der Verwendung von Cadmium auch auf Gerätebatterien und -akkumulatoren von schnurlosen Elektrowerkzeugen erstrecken.
Die Bundesregierung will das Batteriegesetz ändern und damit die Verwendung von Cadmium und Quecksilber in Batterien weiter einschränken. Laut ihrem Gesetzentwurf (18/5759) sollen ab dem 1. Oktober 2015 keine Knopfzellen mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, die mehr als 0,0005 Gewichtprozent Quecksilber enthalten. Zudem soll sich mit dem Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2016 das Verbot der Verwendung von Cadmium auch auf Gerätebatterien und -akkumulatoren von schnurlosen Elektrowerkzeugen erstrecken.
OLG München zur rechtskonformen Umsetzung der Hinweispflichten für Batterien im Online-Handel
Sowohl im singulären Vertrieb von Batterien als auch im Handel mit batteriebetriebenen Produkten sind aus Gründen der Umweltentlastung und des Verbraucherschutzes verschiedene Hinweispflichten zur artgerechten Entsorgung und zur Kennzeichnungssymbolik zu befolgen. Allerdings unterscheiden sich die Vorgaben für den Einzelhandel ausdrücklich von denen im Fernabsatz.
Sowohl im singulären Vertrieb von Batterien als auch im Handel mit batteriebetriebenen Produkten sind aus Gründen der Umweltentlastung und des Verbraucherschutzes verschiedene Hinweispflichten zur artgerechten Entsorgung und zur Kennzeichnungssymbolik zu befolgen. Allerdings unterscheiden sich die Vorgaben für den Einzelhandel ausdrücklich von denen im Fernabsatz.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel – Darstellung in AGB ausreichend?
Vertreiber von Batterien müssen Ihre Kunden auf die Möglichkeiten zur Entsorgung von Altbatterien hinweisen und dabei einige gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Bei vielen Online-Händlern findet man einen entsprechenden Hinweis lediglich in den AGB, die auf der Webseite des Händlers hinterlegt sind. Doch genügt eine solche Darstellung den gesetzlichen Anforderungen?
Vertreiber von Batterien müssen Ihre Kunden auf die Möglichkeiten zur Entsorgung von Altbatterien hinweisen und dabei einige gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Bei vielen Online-Händlern findet man einen entsprechenden Hinweis lediglich in den AGB, die auf der Webseite des Händlers hinterlegt sind. Doch genügt eine solche Darstellung den gesetzlichen Anforderungen?
OLG Hamm: Belehrung nach alter „Batterieverordnung“ nicht zwingend wettbewerbswidrig
Das OLG Hamm (Urt. v. 23.5.2013, 4 U 196/12) erkennt in § 18 BattG eine Markeverhaltensregelung zugunsten der Verbraucher. Auch verstoße derjenige gegen § 18 BattG, der in Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Batterieentsorgung auf die alte Batterieverordnung statt auf das aktuell geltende BattG verweise. Ja, bereits die Bezeichnung "Batterieverordnung" sei irreführend, da diese Verordnung Ende 2009 vollständig durch das Batteriegesetz ersetzt worden ist. Warum sich der Abmahner dennoch nicht durchsetzen konnte, lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Das OLG Hamm (Urt. v. 23.5.2013, 4 U 196/12) erkennt in § 18 BattG eine Markeverhaltensregelung zugunsten der Verbraucher. Auch verstoße derjenige gegen § 18 BattG, der in Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Batterieentsorgung auf die alte Batterieverordnung statt auf das aktuell geltende BattG verweise. Ja, bereits die Bezeichnung "Batterieverordnung" sei irreführend, da diese Verordnung Ende 2009 vollständig durch das Batteriegesetz ersetzt worden ist. Warum sich der Abmahner dennoch nicht durchsetzen konnte, lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Batteriehersteller: Bestimmte Batterien sind mit Kapazitätsangaben zu kennzeichnen
Die EU-Verordnung 1103/2010, die am 30.11.2010 in Kraft getreten ist, regelt, dass sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie Fahrzeugbatterien und – akkumulatoren, die seit dem 2.06.2012 erstmals in den Verkehr gebracht werden, mit Kapazitätsangaben zu kennzeichnen sind. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt die Neuregelung unmittelbar für die betroffenen Kreise. Einer Anpassung des BattG dahingehend bedurfte es daher nicht.
Die EU-Verordnung 1103/2010, die am 30.11.2010 in Kraft getreten ist, regelt, dass sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie Fahrzeugbatterien und – akkumulatoren, die seit dem 2.06.2012 erstmals in den Verkehr gebracht werden, mit Kapazitätsangaben zu kennzeichnen sind. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt die Neuregelung unmittelbar für die betroffenen Kreise. Einer Anpassung des BattG dahingehend bedurfte es daher nicht.
Batteriegesetz: Was haben Händler beim Vertrieb von Batterien zu beachten?
Vertreiber von Batterien haben eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben einzuhalten. Sie sind etwa zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet und haben auf diesen Umstand ihre Kunden auch in deutlicher Form hinzuweisen. Sollten Händler Batterien von Herstellern vertreiben, die sich nicht beim Umweltbundesamt angezeigt haben, sieht das BattG für diesen Fall eine Herstellerfiktion vor mit der Konsequenz, dass Händler die Entsorgungs- und sonstige Pflichten der Hersteller wahrzunehmen haben! Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien in Deutschland zusammengestellt und beantwortet.
Vertreiber von Batterien haben eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben einzuhalten. Sie sind etwa zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet und haben auf diesen Umstand ihre Kunden auch in deutlicher Form hinzuweisen. Sollten Händler Batterien von Herstellern vertreiben, die sich nicht beim Umweltbundesamt angezeigt haben, sieht das BattG für diesen Fall eine Herstellerfiktion vor mit der Konsequenz, dass Händler die Entsorgungs- und sonstige Pflichten der Hersteller wahrzunehmen haben! Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien in Deutschland zusammengestellt und beantwortet.
Komplett überarbeitet: Aktuelles eBook zum Batteriegesetz
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr eBook zum Batteriegesetz komplett überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Das eBook umfasst 67 Seiten und richtet sich an Hersteller, Importeure und Vertreiber gleichermaßen. Es beschreibt ausführlich die diversen rechtlichen Vorgaben, die beim Inverkehrbringen und/oder Anbieten von Batterien in Deutschland zu beachten sind. Zudem enthält es eine Vielzahl detaillierter Begriffsbestimmungen - gerade unter Berücksichtigung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Auch Spezialthemen werden besprochen, wie etwa das Thema "Versand von Lithiumbatterien".
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr eBook zum Batteriegesetz komplett überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Das eBook umfasst 67 Seiten und richtet sich an Hersteller, Importeure und Vertreiber gleichermaßen. Es beschreibt ausführlich die diversen rechtlichen Vorgaben, die beim Inverkehrbringen und/oder Anbieten von Batterien in Deutschland zu beachten sind. Zudem enthält es eine Vielzahl detaillierter Begriffsbestimmungen - gerade unter Berücksichtigung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Auch Spezialthemen werden besprochen, wie etwa das Thema "Versand von Lithiumbatterien".
Häufig gestellte Fragen: zum Thema Versand lithiumhaltiger Batterien
Unsere Kanzlei erreichen immer häufiger Anfragen verunsicherter Händler, die sich der gefahrgutrechtlichen Problematik beim Versand lithiumhaltiger Batterien bewusst geworden sind. Aus diesem Grund veröffentlichen wir nachfolgend eine Sammlung von Fragen und Antworten zu der Thematik des Versands von neuen Lithiumbatterien per Straßentransport. Dies ist das typische Versandszenario, von dem Batterieverkäufer im Ecommerce betroffen sind. Ausgewählt wurden die Fragstellungen, die uns in den letzten Wochen am häufigsten über unsere Mandanten erreicht haben.
Unsere Kanzlei erreichen immer häufiger Anfragen verunsicherter Händler, die sich der gefahrgutrechtlichen Problematik beim Versand lithiumhaltiger Batterien bewusst geworden sind. Aus diesem Grund veröffentlichen wir nachfolgend eine Sammlung von Fragen und Antworten zu der Thematik des Versands von neuen Lithiumbatterien per Straßentransport. Dies ist das typische Versandszenario, von dem Batterieverkäufer im Ecommerce betroffen sind. Ausgewählt wurden die Fragstellungen, die uns in den letzten Wochen am häufigsten über unsere Mandanten erreicht haben.
Versand von Lithiumbatterien = Versand von Gefahrgut!
Nach unseren Feststellungen hat die Abmahnbranche ein weiteres, lukratives Feld für sich entdeckt: In letzter Zeit häufen sich Beanstandungen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften beim Versand von Lithiumbatterien und -zellen. Dabei ist leider zu beobachten, dass sich etliche Batterieverkäufer der gefahrgutrechtlichen Einstufung von Lithiumbatterien und -zellen überhaupt nicht bewusst sind. Dieses mangelnde Problembewusstsein führt neben der Scheu vor Kosten und Aufwand eines adäquaten Versands in der Praxis häufig zu massiven Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften.
Nach unseren Feststellungen hat die Abmahnbranche ein weiteres, lukratives Feld für sich entdeckt: In letzter Zeit häufen sich Beanstandungen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften beim Versand von Lithiumbatterien und -zellen. Dabei ist leider zu beobachten, dass sich etliche Batterieverkäufer der gefahrgutrechtlichen Einstufung von Lithiumbatterien und -zellen überhaupt nicht bewusst sind. Dieses mangelnde Problembewusstsein führt neben der Scheu vor Kosten und Aufwand eines adäquaten Versands in der Praxis häufig zu massiven Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften.
Batteriegesetz: Umweltbundesamt leitet bei Verstoß gegen Anzeigepflicht Bußgeldverfahren ein
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits in etlichen Bußgeldverfahren rechtliche Hilfestellung geleistet, die gegen Unternehmen eingeleitet wurden, welche in Deutschland Batterien in Verkehr gebracht haben und dabei ihrer Anzeigepflicht gegenüber dem Umweltbundesamt nicht nachgekommen sind.
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits in etlichen Bußgeldverfahren rechtliche Hilfestellung geleistet, die gegen Unternehmen eingeleitet wurden, welche in Deutschland Batterien in Verkehr gebracht haben und dabei ihrer Anzeigepflicht gegenüber dem Umweltbundesamt nicht nachgekommen sind.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
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