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Welche Widerrufsfrist muss bei Amazon verwendet werden (14 Tage/ 30 Tage / 1 Monat)?
Welche Widerrufsfrist muss bei Amazon verwendet werden (14 Tage/ 30 Tage / 1 Monat)?
Gewerbliche Verkäufer können frei wählen, ob sie bei Amazon Marketplace eine Widerrufsfrist von 14 Tagen (entsprechend dem gesetzlichen „Minimum“) oder „verbraucherfreundliche“ eine längere Widerrufsfrist (etwa 30 Tage oder 1 Monat) einräumen möchten.
Am gesetzlichen Widerrufsrecht hat sich durch die neuen Rückgabebedingungen, die Amazon seinen Verkäufern seit April 2017 einzuhalten aufzwingt, nichts geändert.
Hintergrund: Weitere Informationen zum inzwischen verpflichtend gewordenen zusätzlichen Rückgaberecht bei Amazon.de finden Sie gerne hier:
- http://www.it-recht-kanzlei.de/rueckgaberichtlinie-amazon-selbstversender.html
- http://www.it-recht-kanzlei.de/amazon-neue-ruecknahmebedingungen-faq-praxis.html
- http://www.it-recht-kanzlei.de/amazon-rueckgabe-aktualisierung-widerrufsbelehrung-agb.html
Vielmehr müssen Amazon-Verkäufer die neuen Rückgabemöglichkeiten dem Kunden über ein zusätzliches vertragliches Rückgaberecht – welches parallel neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht besteht – einräumen.
Dieses zusätzliche Rückgaberecht räumen Sie – sofern Sie die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei nutzen - dem Kunden als Zusatz unterhalb Ihrer Widerrufsbelehrung ein. Dort befindet sich unterhalb der Darstellung des „Muster-Widerrufsformulars“ dann als Nachtrag die Einräumung des Rückgaberechts unter der Überschrift „Freiwilliges Rückgaberecht“.
Bitte nicht verwechseln: Dies ändert jedoch nichts daran, dass durch das neue Rückgaberecht keine Anpassung des gesetzlichen Widerrufsrechts erfolgt. Das Widerrufsrecht bleibt davon gänzlich unberührt. Das neue Rückgaberecht ist vielmehr ein unabhängiger Zusatz, auch wenn das Rückgaberecht im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung eingeräumt wird.
Muss ich also nun bei Amazon.de immer eine Widerrufsfrist von 30 Tagen einräumen? Klare Antwort: Nein!
Da das gesetzliche Widerrufsrecht von den neuen Regelungen zur Rückgabe unberührt bleibt und die „30-tägige-Rückgabe“ allein über das zusätzliche Rückgaberecht umgesetzt wird, besteht keine Verpflichtung, auch das gesetzliche Widerrufsrecht auf 30 Tage auszuweiten.
Ganz im Gegenteil, Sie sollten es bei 14 Tagen belassen!
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt hier ganz klar, es bei der gesetzlich vorgesehenen Widerrufsfrist von 14 Tagen zu belassen und keine längere Widerrufsfrist einzuräumen.
Zum einen besteht zur Einräumung einer längeren Widerrufsfrist keinerlei Verpflichtung. Zum anderen können Sie bei bloß 14-tägiger Widerrufsfrist besser danach unterscheiden, welches seiner beiden Rechte der Kunde ausüben möchte (gesetzliches Widerrufsrecht, welches dann nur 14 Tage besteht oder zusätzliches Rückgaberecht, welches mindestens 30 Tage besteht).
Belassen Sie es bei der (gesetzlich mindestens geforderten) Widerrufsfrist von 14 Tagen, steht dem Kunden – will er die Ware nach Ablauf dieser 14 Tage an Sie zurückgeben – nur noch das neue Rückgaberecht zu, da das gesetzliche Widerrufsrecht bereits verfristet wäre.
Damit ist für Sie klarer erkennbar, welche Regelungen für die Rückgabe gelten.
Auch die Regelung einer Widerrufsfrist von 30 Tagen bzw. auch von 1 Monat bleibt rechtlich bei Amazon.de weiterhin zulässig, erscheint allerdings wenig empfehlenswert.“