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Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach britischem Recht

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach britischem Recht

Frage: Wie ist das Widerrufsrecht nach britischem Recht ausgestaltet?

Das Widerrufsrecht ist durch die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 in den EU-Mitgliedsstaaten voll harmonisiert worden. Das heißt der britische Gesetzgeber kann den dort gesetzten Standard weder unterschreiten noch überschreiten. Die Richtlinie 2011/83 ist durch das Gesetz Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulation 2013 in britisches Recht umgesetzt worden. Der deutsche Online-Händler kann daher die ihm in Deutschland bekannten Regeln zum Widerrufsrecht des Verbrauchers anwenden.

Frage: Von welcher Musterwiderrufsbelehrung ist nach britischem Recht auszugehen.

Im Anhang der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 (britische Sprachfassung) findet sich eine Musterwiderrufsbelehrung, die Gegenstand der voll harmonisierten Richtlinienregelung ist. Im Unterschied zum Recht in anderen EU-Mitgliedsstaaten, das hinsichtlich der Musterwiderrufsbelehrung auf die Verbraucherrechterichtlinie verweist, hat der britische Gesetzgeber auch die Musterwiderrufsbelehrung in britisches Recht umgesetzt (Anhang 3, Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulation 2013). Diese Musterwiderrufsbelehrung weicht im Prinzip nur redaktionell von der englischen Sprachfassung der Verbraucherrechterichtlinie ab. Zu erwähnen ist aber, dass der britische Gesetzgeber in die Musterwiderrufsbelehrung die von der Verbraucherrichtlinie 2011/83 nicht erfasste Möglichkeit der Verrechnung des Wertverlustes der Widerrufsware mit dem zu erstattenden Kaufpreis explizit erwähnt. Diese Verrechnungsmöglichkeit ist sehr hilfreich für den Online-Händler.

Empfehlung der IT-Recht Kanzlei: Auch wenn der Wortlaut der Musterwiderrufsbelehrung im Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulation 2013 im Prinzip nur redaktionell von der in der englischsprachigen Sprachfassung der Verbraucherrechterichtlinie wiedergegebenen Musterwiderrufsbelehrung abweicht, so sollte doch im Verhältnis zu Großbritannien der Wortlaut der Musterwiderrufsbelehrung Information, Cancellation and Additional Charges) Regulation 2013 verwendet werden. Dies gilt insbesondere, da in der britischen Widerrufserklärung die oben erwähnte Verrechnungsmöglichkeit enthalten ist.

Die IT-Recht Kanzlei hat dies bei Ihrer Widerrufsbelehrung nach britischem Recht berücksichtigt.

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