United Kingdom E-Commerce (AGB)

Vorvertragliche Pflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Vorvertragliche Pflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Frage: Gelten hier britische Bestimmungen, die über die in den einschlägigen EU-Richtlinien festgelegten Bestimmungen und über den Standard nach deutschem Recht hinausgehen?

Nein

Im EU-Mitgliedsstaat Großbritannien sind die einschlägigen EU-Richtlinien, insbesondere die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 in nationales britisches Recht (Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulation 2013) umgesetzt worden. Vorvertragliche Pflichten des Online-Händlers beziehen sich auf Angaben in seinem Onlineshop zur Artikelbeschreibung, Preis einschließlich Steuern, Versandkosten, Zahlungsbedingungen und Widerrufsrecht (Die Fragen Impressum und Datenschutz werden noch gesondert abgehandelt werden).

Das britische Umsetzungsgesetz hat in einem Anhang 2 sehr hilfreich sämtliche vorvertragliche Informationspflichten aufgeführt. Es gelten im Prinzip keine britischen Standards, die über die Standards des deutschen Rechts hinausgehen. Der deutsche Online-Händler kann daher hier von dem ihm vertrauten deutschen Regeln ausgehen.

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