Österreich E-Commerce (AGB)
Vorvertragliche Pflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern
Vorvertragliche Pflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern
ä#Frage: Gelten hier österreichische Bestimmungen, die über die in den einschlägigen EU-Richtlinien festgelegten Bestimmungen und über den Standard nach deutschem Recht hinausgehen?#
Nein, Im EU-Mitgliedsstaat Österreich sind die einschlägigen EU-Richtlinien 97/7/EG, 2000/31/EC zum Fernabsatzrecht in nationales österreichisches Recht (insbesondere das E-Commerce-Gesetz und das Konsumentenschutzgesetz) umgesetzt worden. Vorvertragliche Pflichten des Onlinehändlers beziehen sich auf Angaben in seinem Onlineshop zur Artikelbeschreibung, Preis einschließlich Steuern, Versandkosten, Zahlungsbedingungen und Widerrufsrecht (Die Frage Impressum und Datenschutz wird noch gesondert abgehandelt werden). Es gelten im Prinzip keine österreichischen Standards, die insbesondere über die strengen Standards des deutschen Rechts hinausgehen. Der deutsche Onlinehändler kann daher hier von den ihm vertrauten deutschen Regeln ausgehen.
Frage: Gelten diese vorvertraglichen Informationspflichten für alle Verträge und gelten sie auch im Verhältnis zu einem gewerblichen Kunden?
Nach der einschlägigen EU-Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen sind bestimmte Vertragstypen wie Immobilienkaufverträge und B2B-Geschäfte von diesen Informationspflichten ausgenommen. Hier gelten also nach deutschem und österreichischem Recht gleiche Standards.