Österreich E-Commerce (AGB)
Ausblick
Ausblick
Frage: Wird sich die Rechtslage in Österreich nach Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/83/EU ändern?
Ja, damit muss gerechnet werden. Auch Österreich wird als EU-Mitgliedsstaat die EU-Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.10.2013 über die Rechte der Verbraucher in nationales Recht umsetzen, was in Gegensatz zu Deutschland bisher noch nicht geschehen ist. Es existiert allerdings ein Gesetzesentwurf.
Frage: Was sind die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfes zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie 2011/83/EU?
Österreich will die EU-Verbraucherrechtelinie nicht durch ein eigenes Gesetz umsetzen sondern diese Richtlinie durch Anpassung verschiedener Gesetze wie das österreichische BGB, das Konsumentenschutzgesetz und das Bundesgesetz über Fernabsatz in das österreichische Recht inkorporieren.
In Zukunft wird anders als bisher (zurzeit 7 Werktage) auch in Österreich die EU-einheitliche Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen sowie die Regeln zur sog. Buttonlösung (eindeutige Klarstellung der kostenpflichtigen Verbindlichkeit beim Bestellvorgang) gelten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Österreich sich bei der Umsetzung im Wesentlichen eng an die EU-Richtlinie anlehnen wird.
Es gibt noch Diskussionsbedarf zu einzelnen Fragen wie z.B. der neuen Kategorie der sogenannten digitalen Inhalte.
Erwogen wird die Möglichkeit eines außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahrens, dem der Onlinehändler unterworfen wird.
Interessant ist der etwas vage Hinweis in der Begründung zum o.g. Gesetzentwurf zur Muster-Widerrufsbelehrung, mit dessen Anwendung die Informationspflichten des Onlinehändlers als erfüllt angesehen werden sollen. Ob es hier nur um die EU-einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung geht oder der österreichische Gesetzesgeber über dieses Musterbelehrung hinausgehen will, wird das weitere Gesetzgebungsverfahren zeigen. Eine Musterbelehrung, die sämtliche (vorvertraglichen) Informationspflichten des Onlinehändlers aufnehmen würde, wäre in der Tat für den Onlinehandel in Österreich eine große Erleichterung.