Italien E-Commerce (AGB)

Produktkennzeichnungspflicht in italienischer Sprache: nur für relevante Verbraucherinformationen
18.11.2024, 15:12 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Produktkennzeichnungspflicht in italienischer Sprache: nur für relevante Verbraucherinformationen
Produktkennzeichnungspflicht in italienischer Sprache: nur für relevante Verbraucherinformationen

Das Tribunale di Cuomo hat mit Urteil vom 28.05.2024 entschieden, dass bei Waren, die in Italien in Verkehr gebracht werden, nicht immer alle Produktkennzeichnungen in italienischer Sprache vorliegen müssen. Die Entscheidung hat insbesondere Bedeutung für Händler mit Sitz in Deutschland, die ihre Ware auch nach Italien liefern.

FAQ: Neues italienisches Gewährleistungsrecht
28.02.2024, 14:33 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

FAQ: Neues italienisches Gewährleistungsrecht
FAQ: Neues italienisches Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht für den Verkauf von Waren sowie zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen wurde zwar inzwischen innerhalb der EU weitgehend angeglichen. Gleichwohl kann insoweit nicht von einer Vollharmonisierung gesprochen werden. Daher bleiben nicht zuletzt auch für den Online-Handel die verschiedenen nationalen Regelungen zum Gewährleistungsrecht beachtlich. Für das EU-Mitglied Italien hat der italienische Gesetzgeber das Verbraucher-Gewährleistungsrecht im Jahr 2021 gemäß der einschlägigen EU-Richtlinien reformiert und auf digitale Dienstleistungen ausgeweitet.

Händler in Italien in der Pflicht: Barrierefreiheit von Websites
19.12.2022, 15:06 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Händler in Italien in der Pflicht: Barrierefreiheit von Websites
Händler in Italien in der Pflicht: Barrierefreiheit von Websites

Nach dem sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen auch Online-Händler in Deutschland bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen beachten - aber erst zum Juni 2025. Dies geht auf die EU-Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zurück. Italien ist aber schon einen Schritt weitergegangen und verpflichtet umsatzstarke Unternehmen wie z.B. auch Händler schon heute zu bestimmten Vorgaben zur Barrierefreiheit hinsichtlich u.a. Websites und Apps.

Italienisches Gewährleistungsrecht: Was gilt  bei Verkauf von Waren in Italien an italienische Verbraucher?
10.12.2018, 11:59 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Italienisches Gewährleistungsrecht: Was gilt bei Verkauf von Waren in Italien an italienische Verbraucher?
Italienisches Gewährleistungsrecht: Was gilt  bei Verkauf von Waren in Italien an italienische Verbraucher?

EU-Recht schafft zwar europaweit bestimmte Gewährleistungsregeln für den Verkauf von Waren an Verbraucher. Gleichwohl kann nicht davon gesprochen werden, dass das Gewährleistungsrecht in der EU voll harmonisiert ist. Daher bleiben für den Onlinehändler die verschiedenen nationalen Regeln wie hier die italienischen Regeln zum Gewährleistungsrecht wichtig. Insbesondere die EU-Richtlinie 1999/44/EG und die EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 regeln bestimmte Einzelaspekte des Verbrauchgüterkaufs. Gewichtige Fragen des Gewährleistungsrechts werden nach wie vor durch italienisches Recht bestimmt.

Was bedeutet die bisherige Cookie-Regelung in Italien für den Online-Händler?
06.12.2018, 14:21 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Was bedeutet die bisherige Cookie-Regelung in Italien für den Online-Händler?
Was bedeutet die bisherige Cookie-Regelung in Italien für den Online-Händler?

Italien hat im Unterschied zu Deutschland die sog. Cookie-Richtlinie nach ihrem Wortsinn in nationales Recht umgesetzt. Die Cookie-Richtlinie sieht eine vorherige Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies vor (Opt-in). In Deutschland reicht dagegen die nachträgliche Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies aus. Gilt das italienische Umsetzungsgesetz auch nach Geltung der Datenschutzgrundverordnung und was bedeutet das für den Online-Händler, der Waren und Dienstleistungen in Italien vertreibt?

Sanktionen der italienischen Wettbewerbsbehörde auch gegen deutsche Onlinehändler
22.03.2016, 13:59 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Sanktionen der italienischen Wettbewerbsbehörde auch gegen deutsche Onlinehändler
Sanktionen der italienischen Wettbewerbsbehörde auch gegen deutsche Onlinehändler

Die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenca e del Mercato, AGCM) kann deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Italien an italienische Verbraucher vertreiben, bei Verstößen gegen italienisches Verbraucherrecht sanktionieren. Da Abmahnungen von Mitbewerbern in Italien – anders als in Deutschland - in der Praxis kaum eine Rolle spielen und Klagen von Verbrauchern angesichts der Ineffizienz des italienischen Rechtssystems keine Bedeutung haben, stellen für Onlinehändler Interventionen der italienischen Wettbewerbsbehörde das größte rechtliche Risiko im Onlinehandel dar. Wenn Sie mehr über die Kompetenzen und die Rolle der italienischen Wettbehörde zur Durchsetzung des Verbraucherrechts im Onlinehandel erfahren wollen, dann lesen Sie unseren aktuellen Beitrag.

Rechtssicher verkaufen über amazon.it, eBay.it und/oder italienischen Onlineshop
28.10.2014, 08:40 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Rechtssicher verkaufen über amazon.it, eBay.it und/oder italienischen Onlineshop
Rechtssicher verkaufen über amazon.it, eBay.it und/oder italienischen Onlineshop

Deutsche Onlinehändler, die über amazon.it, eBay.it oder einen italienischen Onlineshop Waren in Italien vertreiben sind gezwungen, ihre Internetpräsenz an geändertes italienisches Recht anzupassen. Grund ist unter anderem die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 in italienisches Recht.

E-Commerce Recht in Italien: Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 in italienisches Recht
26.08.2014, 21:52 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

E-Commerce Recht in Italien: Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 in italienisches Recht
E-Commerce Recht in Italien: Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 in italienisches Recht

Italien hat die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 durch Gesetzesverordnung Nr. 21 vom 21.02.2014 (Decreto Legislativo 21 febbraio 2014, n. 12) in nationales Recht umgesetzt. Die den deutschen Onlinehändler interessierenden Bestimmungen dieser Gesetzesverordnung gelten in Übereinstimmung mit der o.g. Verbraucherschutzrichtlinie seit dem 13. Juni 2014.

Italienisches E-Commerce Recht: Produktbeschreibung im Onlineshop = verbindliches Vertragsangebot
21.07.2014, 11:08 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Italienisches E-Commerce Recht: Produktbeschreibung im Onlineshop = verbindliches Vertragsangebot
Italienisches E-Commerce Recht: Produktbeschreibung im Onlineshop = verbindliches Vertragsangebot

In Deutschland und in vielen anderen EU-Staaten wird die Produktbeschreibung im Onlineshop rechtlich lediglich als Einladung an den Kunden gewertet, ein vertraglich verbindliches Angebot in Form der Bestellung abzugeben. Der jeweilige nationale EU-Gesetzgeber kann diese Frage rechtlich aber anders regeln, er ist gemäß der Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 nicht an einer anderen Regelung gehindert.

Onlinehandel in Italien: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch italienisches Gesetz
16.05.2014, 10:40 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Italien: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch italienisches Gesetz
Onlinehandel in Italien: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch italienisches Gesetz

Italien bleibt für Deutschland, insbesondere für Süddeutschland eines der wichtigsten Wirtschaftspartner in Europa. Auch in Italien gewinnt der Onlinehandel zunehmend an Bedeutung und stellt einen Markt dar, der für den deutschen Onlinehändler immer attraktiver wird. Die fortschreitende Harmonisierung des EU-Gemeinschaftsrechts (auch wenn viele nationale Besonderheiten bleiben) erleichtert den Zugang zu diesem Markt.

Online Handel in Italien: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Italien an
08.10.2013, 17:23 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Online Handel in Italien: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Italien an
Online Handel in Italien: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Italien an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB + Widerrufsbelehrung Datenschutzerklärung für den Onlinehandel in Italien an. Diese Rechtstexte richten sich nach italienischem Recht. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Italien zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden.

Amazon.it : AGB für den Onlinehandel in Italien für nur 9,90 Euro / Monat
12.02.2013, 12:48 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Amazon.it : AGB für den Onlinehandel in Italien für nur 9,90 Euro / Monat
Amazon.it : AGB für den Onlinehandel in Italien für nur 9,90 Euro / Monat

Der Internetriese Amazon hat jetzt den Onlinehandel in Italien für deutsche Onlinehändler noch attraktiver gemacht. Amazon bietet jetzt deutschen Onlinehändlern an, auf fünf wichtigen europäischen Marktplätzen, darunter auch Italien, europaweit ihre Produkte zu verkaufen. Italien ist trotz der Krise nach wie vor einer der wichtigsten europäischen Onlinemärkte. Der deutsche Onlinehändler kann so über ein einziges Verkäuferkonto seine Geschäfte in wichtigen EU-Staaten wie Italien abwickeln. Spezielle italienische AGB, die auf das italienische Recht zugeschnitten sind, bleiben allerdings auch für den Onlinehandel über die Plattform Amazon unabdingbar.

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