Belgien E-Commerce (AGB)
Impressumspflicht in Belgien
Impressumspflicht in Belgien
Frage: Müssen deutsche Onlinehändler, die ihren Onlinehandel über eine Niederlassung in Belgien abwickeln, die belgischen Vorschriften zum Impressum beachten?
Ja, der deutsche Onlinehändler, der über eine Niederlassung in Belgien seinen Onlinehandel in Belgien abwickelt, ist verpflichtet, sein Impressum entsprechend belgischem Recht auf seiner Webseite anzugeben (Art 78 Code des Sociétés, Art. 4,Loi portant création d’une Banque-Carrefour des Entreprises, modernisation du registre de commerce, création de guichets-entreprises agrées et portant diverses dispositions)
Folgende Impressumsangaben sind verpflichtend:
- Name, bzw. Name des Unternehmens laut Firmenbuch
- Anschrift der Niederlassung
- Art der juristischen Person, hierzu gibt es genaue Formvorschriften des Code des Sociétés (Art. 78)
- Datum der Gründung des Niederlassung
- Kontaktdaten: E-Mail, Telefon, Fax
- Art der geschäftlichen Tätigkeit
- Umsatzidentifikationsnummer
- Betriebsidentifikationsnummer oder Identifikationsnummer im Handelsregister oder Handwerksregister
- Registergericht
- Rechtsform bei im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen
- Sitz der Niederlassung und Angaben der in Deutschland befindlichen Hauptniederlassung (Sitz der Hauptniederlassung, Handelsregisternummer, Handelsregistergericht)
Frage: Mit welchen Sanktionen wird eine Verletzung der Impressumsvorschriften geahndet?
Der Onlinehändler kann gem. § Art. 30 Code des Sociétés mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Gem. Verbraucherschutzgesetz können auch Geldstrafen verhängt oder Vermögen eingezogen werden (Art. 132 Verbraucherschutzgesetz).
Frage: Müssen deutsche Onlinehändler, die ihren Onlinehandel mit Belgien direkt von Deutschland aus betreiben, das belgische Impressumsrecht beachten?
Nein, ein deutscher Onlinehändler, der keine Niederlassung in Belgien hat und Waren von Deutschland direkt nach Belgien vertreibt, ist von den belgischen Impressumsvorschriften entbunden. Er kann sein Impressum nach deutschem Recht einsetzen (Art.2, Ziffer 4, Art. 4, Loi portant création d’une Banque-Carrefour des Entreprises, modernisation du registre de commerce, création de guichets-entreprises agrées et portant diverses dispositions).