Belgien E-Commerce (AGB)
Belgisches Preisauszeichnungsrecht
Belgisches Preisauszeichnungsrecht
Frage: Wie muss der Preis für Produkte auf der Webseite des Onlinehändlers ausgewiesen sein?
Hier gilt der gleiche Standard wie in Deutschland. Belgien hat die Bestimmungen der EU-Richtlinie 97/7/EG zur Preisauszeichnungsinformation in Art. 5 § 1 Verbraucherschutzgesetz umgesetzt. Demnach muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung über folgende Preisinformation verfügen.
- Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern (Endpreis)
- Lieferkosten
- Gültigkeitsdauer des Preises , soweit einschlägig
- Preisauszeichnung in Euro
Diese Preisinformationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich in einer für den Durchschnittsverbraucher verständlichen Sprache abgefasst sein unter Berücksichtigung des Sprachgebiets, in dem die Waren oder Dienstleistungen den Verbrauchern entgeltlich oder unentgeltlich angeboten werden (Art. 10 Verbraucherschutzgesetz). Es kann daher dem Onlinehändler nur dringend empfohlen werden, Preisauszeichnungen in allen drei Amtssprachen vorzuhalten.
Wie in Deutschland sollten die Preisangaben daher auf der Webseite lesbar übersichtlich als Überschrift zur Artikelbeschreibung positioniert werden (Art. 45 Verbraucherschutzgesetz).
Frage: Müssen die Versandkosten als Preisbestandteil beziffert werden?
Der einschlägige Art. 6 belgisches Verbraucherschutzgesetz besagt, dass der angegebene Preis der von Verbrauchern zu zahlende Gesamtpreis sein muss einschließlich Mehrwertsteuer, aller sonstigen Abgaben und der Kosten anderer Dienstleistungen, die der Verbraucher gezwungenermaßen zusätzlich bezahlen muss. Eine wörtliche Auslegung führt dazu, dass die Versandkosten im Preis einbezogen sein müssten.
Dies wäre eine Verschärfung gegenüber den Bestimmungen der Richtlinie 98/6/EG zur Preisauszeichnung. In Art. 2, Buchstabe a wird der Verkaufspreis folgendermaßen definiert:
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Verkaufspreis“ den Endpreis für eine Produkteinheit oder eine bestimmte Erzeugnismenge, der die Mehrwertsteuer und alle sonstigen Steuern einschließt;
Auch die EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011, die durch nationales Gesetz umzusetzen ist und ab 1.6. 2014 in den EU-Mitgliedsstaaten gilt, lässt eine Ausweisung der Versandkosten als zusätzliche Kosten zu.
Art 5, c) den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben oder in den Fällen, in denen der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Ware oder der Dienstleistung vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können;
Frage: Gilt die belgische oder die deutsche Mehrwertsteuer?
Für den innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Handel wurde die Erwerbssteuer eingeführt. Bei Lieferung von Waren an belgische Privatpersonen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, müssen die Umsätze ab einem gewissen Schwellenwert in Belgien versteuert werden. Der deutsche Onlinehändler, der Waren nach Belgien liefert, sollte hier den Rat seines Steuerberaters einholen.
Frage: Welche Vorschriften gelten hinsichtlich von Preisrabatten und Preisnachlässen?
Werbung mit Preisrabatten und Preisnachlässen ist grundsätzlich zulässig, aber es gelten anders als in Deutschland beträchtliche Einschränkungen.
Eine Werbung mit einer Preisermäßigung im Vergleich zu einem Vergleichspreis ist gem. Art. 20 ff. Verbraucherschutzgesetz nur zulässig:
- Wenn der neue Preis niedriger ist als der tiefste Preis, den der Verkäufer im Laufe des Monats angewandt hat, der dem ersten Tag, für den der neue Preis angekündigt wird, vorangeht.
- Bei Angabe des neuen Preises muss der Referenzpreis vermerkt werden oder die angegebenen Informationen müssen es dem Durchschnittsverbraucher ermöglichen, den Referenzpreis sofort und leicht zu berechnen.
- Die Preisermäßigung darf nur für einen Zeitraum, der einen Monat nicht überschreitet, angekündigt werden. Die Preisermäßigung muss mindestens für einen ganzen Verkaufstag gelten.
- Das Datum, ab dem der herabgesetzte Preis gilt, muss während des gesamten Verkaufszeitraumes, in dem die Preisermäßigung gilt, angegeben werden.
Frage: Welche Vorschriften gelten für sog. Schlussverkäufe (in deutscher Terminologie Ausverkauf)?
Einschlägig sind die Art. 27 ff Verbraucherschutzgesetz. Schlussverkaufszeiträume sind die Zeiträume von 3. Januar bis zum 31. Januar und vom 1. Juli bis zum 31. Juli. Nur Waren, die ein Unternehmen zuvor während mindestens dreißig Tagen zum Kauf angeboten hat und die zu Beginn des Schlussverkaufs noch im Besitz des Unternehmens sind, dürfen Gegenstand eines Schlussverkaufes sein.
Ist die im Schlussverkauf verkaufte Ware während des Monats, der dem Schlussverkaufszeitraum vorangeht, in derselben Verkaufsstelle oder im Rahmen derselben Verkaufstechnik zum Kauf angeboten worden, so muss der verlangte Preis niedriger sein als der Referenzpreis, der der tiefste Preis ist, den das Unternehmen im Laufe dieses Monats in dieser Verkaufsstelle oder im Rahmen dieser Verkaufstechnik für diese Ware verlangt hat. Ist die im Schlussverkauf verkaufte Ware während des Monats, der dem Schlussverkaufszeitraum vorangeht, nicht zum Kauf angeboten worden, so muss der verlangte Preis niedriger sein als der Referenzpreis, der der tiefste Preis ist, den das Unternehmen in der Vergangenheit unabhängig von der Verkaufsstelle oder der verwendeten Verkaufstechnik für diese Ware verlangt hat.
Bei Vermerk des Preises wird ebenfalls der Referenzpreis vermerkt oder die angegebenen Informationen ermöglichen es dem Durchschnittsverbraucher, diesen Referenzpreis sofort und leicht zu berechnen.
Frage: Gelten in Belgien auch Vorschriften zum Grundpreis von Sachgütern?
Ja, die EU-Richtlinie 98/6/EG schafft für die EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Grundregeln für Preisangaben und Preise je Maßeinheit. Diese EU-Richtlinie ist in Belgien durch das Verbraucherschutzgesetz und den königlichen Erlass zur Preisauszeichnung (arrêté royal relatif à l’indication du prix des produits et des services et au bon des de commande vom 18.3.2000) umgesetzt worden.
Frage: Unterliegt der deutsche Onlinehändler bei Zuwiderhandeln deutschem oder belgischem Recht?
Ein Verstoß gegen belgisches Preisrecht wird als Wettbewerbsverstoß angesehen. Der deutsche Onlinehändler, der Onlinehandel in Belgien betreibt, unterliegt bei Wettbewerbsverstößen belgischem Recht und der Zuständigkeit belgischer Gerichte.
Es gilt für das anzuwendende Recht die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 vom 11. Juli 2007 (Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, „Rom II“). Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Rom II ist bei Wettbewerbsverstößen, die sich auf den belgischen Markt auswirken, belgisches Recht maßgebend.
Artikel 6 Absatz 1 Rom II
(1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten ist das Recht des Staates anzuwenden, in dessen Gebiet die Wettbewerbsbeziehungen oder die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt worden sind oder wahrscheinlich beeinträchtig werden.
Für die Frage des zuständigen Gerichts bei Wettbewerbsverstößen ist Art. 5 Nr. 3. 3 der EU-Verordnung Brüssel I maßgebend. Gem. Art. 5 Nr. 3 Brüssel I ist bei unerlaubten Handlungen (Wettbewerbsverstöße sind als unerlaubte Handlungen anzusehen) das Gericht zuständig, wo das schädigende Ereignis eintritt. Werden also Wettbewerbsverstößen auf dem belgischem Markt geltend gemacht, so sind belgische Gerichte maßgebend.
Art 5 Nr. 3Brüssel I
Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:
(3) wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht;