Artikel zum Thema „Streitwert, Bei, Falscher, Widerrufsbelehrung“

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei Verwendung falscher Widerrufsbelehrung wegen vorrangigem Gewinnerzielungsinteresse

Das LG Bielefeld befasste sich kürzlich mit der Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung innerhalb der von der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) vorgegebenen Übergangszeit sowie mit der Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen.

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OLG Düsseldorf und OLG Hamburg uneinig bez. Streitwerten bei falscher Widerrufsbelehrung

Das OLG Düsseldorf entschied bereits mehrfach, dass der Streitwert in Fällen eines Verstoßes gegen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten in der Regel zwischen 500,- und 900,- Euro anzusetzen ist. Dies ergäbe eine relativ moderate Abmahngebühr von ca. 100,- Euro. Ganz anders sieht es das OLG Hamburg.

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Wahnwitziger Streitwert: LG Dortmund setzt 20000 Euro bei falscher Widerrufsbelehrung fest

Es ist der IT-Recht Kanzlei schon seit längerem ein großes Ärgernis (und den Mandanten auch kaum zu vermitteln), aus welchem Grund eine (etwa bei eBay eingesetzte) falsche Widerrufsbelehrung zu Streitwerten führen kann, die mitunter auch schon einen fünfstelligen Betrag erreichen. Aktuelles Beispiel: Ein Beschluss des LG Dortmund.

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