Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern die Bestellung eines Jugenschutzbeauftragten an
Brauchen Sie einen Jugendschutzbeauftragten?
Jeder Plattform-, Foren-, Blog- und Online-Shopbetreiber hat bereits dann einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn er entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte im Internet veröffentlicht.
Dies ist bereits dann der Fall, wenn Ihre angebotenen Inhalte in Themenbereichen liegen, die regelmäßig auch jugendgefährdend sind oder entwicklungsbeeinträchtigend sind (wie z.B. Erotik, Computerspiele, Video on Demand, etc.).
Können Sie selbst Jugendschutzbeauftragter sein?
Regelmäßig nein, denn:
Wenn Sie sich als Plattform-, Foren-, Blog- und Online-Shopbetreiber selbst als Jugendschutzbeauftragten bestellen, dann wird eine vom Gesetzgeber vorausgesetzte Funktion des Jugendschutzbeauftragten nicht mehr erfüllt.
Hierdurch werden die Anforderungen des § 7 Abs. 1, Abs. 3 JMStV nicht erfüllt, da
- bei der Eigenbestellung als Jugendschutzbeauftragter dann nicht mehr eine „Beratung“ oder eine „Beteiligung“ bei der Angebotsplanung gewährleistet werden kann;
- die nach § 7 Abs. 4 JMStV implizierten Anforderungen an die Fähigkeiten und Qualifikationen eines Beauftragten in Sachen Jugendschutz in den meisten Fällen nicht erfüllt werden.
Schalten Sie einen externen Jugendschutzbeauftragten ein!
Wir stellen Ihnen einen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Online-Präsenz. Genießen Sie die zahlreichen Vorzüge eines Jugendschutzbeauftragten aus der IT-Recht Kanzlei:
Wir halten einen Rechtsanwalt in Fällen der Rechtsberatung und gerichtlichen Streitigkeiten für Sie bereit, der jedoch nur kostet, wenn er durch Sie beauftragt wird. So reduzieren Sie Ihre Fix-Kosten, erhalten eine professionelle Begleitung und gewährleisten Jugendmedienschutz auf einem hohen Niveau!
Unsere Leistung, Ihre Vorteile:
- Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Bestellung eines fachkundigen Jugendschutzbeauftragten
- Rechtsanwalt als Jugendschutzbeauftragter in Ihrem Impressum
- Beratung im Jugendschutz durch versierte Rechtsanwälte
- Kompetenter Ansprechpartner für Ihre Nutzer
- Vertrauensgewinn bei Ihren Kunden durch wirksamen Jugendschutz
- Kostentransparenz und überschaubare Vertragslaufzeiten
- Vorbeugung von amtlichen Bußgeldern und Abmahnungen wegen Nichteinhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben
Verwenden Sie unser Jugendschutzbeauftragter-Logo:
Um die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragen nach außen hin auf Ihrer Online-Präsenz zu dokumentieren, können Sie für die Dauer unserer Beauftragung unser Jugendschutzbeauftrager-Logo verwenden:
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Jugendschutz-Beauftragter
Pro-Schutz -
€ 990 monatlich *
- Stellung eines Jugendschutz-beauftragten für Online-Shops
- Beratung in jugendschutz-rechtlichen Angelegenheiten
- Nur 1 Monat Mindestvertragslaufzeit
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Inkl. Jugendschutz-beauftragten-Logo
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Jugendschutz-Beauftragter
Premium-Schutz -
€ 3990 monatlich *
- Stellung eines Jugendschutz-beauftragten für Plattformen, Foren und Blogs
- Beratung in jugendschutzrechtlichen Angelegenheiten
- Nur 1 Monat Mindestvertragslaufzeit
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Inkl. Jugendschutz-beauftragten-Logo
*Preise zzgl. USt.