Neues Seminar: Theorie und Praxis des neuen EVB-IT Systemvertrages
Mehrfach angekündigt und immer wieder verschoben – jetzt endlich bald veröffentlicht: Der neue Vertragstyp EVB-IT Systemvertrag. Aus diesem Anlass veranstaltet die IT-Recht Kanzlei einenWorkshop, der die technischen und rechtlichen Besonderheiten des komplexen EVB-IT Systemvertrages darstellt. So regelt der EVB-IT-Systemvertrag die Erstellung eines IT-Systems als einheitliche Hard- und Softwarelösung für die Geschäftsabläufe der öffentlichen Hand aus einer Hand durch einen Anbieter als Generalunternehmer auf werkvertraglicher Grundlage.
Dieser komplexe IT-Systemvertrag birgt eine Reihe von juristischen Problemen und wirft manche offene Frage auf. Das Seminar gibt hier pragmatische und praktikable Antworten und zeigt Wege auf, wie der EVB-IT Systemvertrag im Vergabeverfahren eingesetzt werden kann. Ziel ist darüber hinaus, ein für den Auftraggeber wirtschaftlich sinnvolles und für den Auftragnehmer vertretbares Regelwerk zu schaffen, das als Grundlage eines erfolgreichen IT-Projektes dient. Durch den EVB-IT Systemvertrag sollen also Risiken vermieden und Instrumente geschaffen werden, die den erfolgreichen Ablauf eines IT-Projektes fördern und für Deeskalation in Konfliktsituationen sorgen.
Das Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse im Projektvertragsrecht. Die Teilnehmer üben gemeinsam den Umgang mit dem Vertragsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Hand eines Praxisbeispiels ein.
Zur Zielgruppe des Seminars gehören
- Beschaffer für IT-Leistungen,
- IT-Anbieter,
- IT-Projektleiter und Rechtsanwälte und Justitiare.
Seminarleitung: Der Workshop wird geleitet von Frau RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff , einer erfahrenen Praktikerin bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Beratung bei IT-Projekten. Frau Keller-Stoltenhoff war zunächst seit Anfang 1998 bis Mitte 2004 im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der EVB-IT. Seit September 2004 ist sie Beraterin des Bundesinnenministeriums ("BMI") bei der Erstellung des EVB-IT Planungs- und Systemvertrages.
Hinweis: Weitere Informationen finden sich hier.
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