Workshop der IT-Recht-Kanzlei: Realisierung eines IT-Gesamtsystems durch einen Generalunternehmer
Dieser Workshop stellt die technischen und rechtlichen Besonderheiten eines komplexen IT-Systemvertrages dar. Der IT-Systemvertrag regelt die Erstellung eines IT-Systems als einheitliche Hard- und Softwarelösung für die Geschäftsabläufe des EDV-Anwenders aus einer Hand durch einen Anbieter als Generalunternehmer auf werkvertraglicher Grundlage.
Zu den Einzelleistungen, die in einem solchen Vertrag geregelt werden könnten, gehören:
- Planung
- Hardwarelieferung
- Standardsoftwareüberlassung
- Individualsoftwareerstellung
- Konfiguration/Customizing
- Beratung
- Einweisung
- Schulung
- Projektmanagement
- Pflege von Standardsoftware
- Instandhaltung von Hardware
Dieser komplexe IT-Systemvertrag birgt eine Reihe von juristischen Problemen und wirft manche offene Frage auf. Das Seminar gibt hier pragmatische und praktikable Antworten und zeigt Wege zu einem Vertrag auf, der alle projektrelevanten Rechtsfragen regelt und für den Auftraggeber wirtschaftlich sinnvolle und für den Auftragnehmer vertretbare Lösungen antizipiert. Dies führt zur Vermeidung von Risiken und zur Deeskalation in Konfliktsituationen. Dabei muss ein professioneller IT-Systemvertrag auch dafür sorgen, dass der Auftragnehmer auf der Grundlage eines realisierbaren Leistungsverzeichnisses arbeitet, und dass das Projektmanagement professionell angelegt ist. Weiter hat der Vertrag für ein professionelles Change-Request-Management zu sorgen und vernünftige Mängelhaftungs-, sonstige Haftungs, Verzugsklauseln und Abnahmeregel aufzunehmen.
Das Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse im Projektvertragsrecht. Ein auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittener Projektvertrag, wird gemeinsam entwickelt. Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Formulierungshilfen.
Sie erhalten:
- Profundes rechtliches Wissen, praxisnah vermittelt
- Individuelle Betreuung durch begrenzte Teilnehmerzahl
- Übersicht über die Besonderheiten eines IT-Projektes aus juristischer Sicht
- Darstellung der wichtigen Regelungen in einem IT-Systemvertrag
- Bewährte Musterformulierungen
- Abweichung vom gesetzlichen Leitbild aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht
- Antworten auf Fragen aus Ihrer Praxis
- Aussicht auf den EVB-IT Systemplanungs- und -Systemvertrag
- Umfangreiche Seminarunterlagen zum ergänzenden Studium
Zielgruppe: Öffentliche Auftraggeber, Systemhäuser, Softwarehersteller, IT-Händler und Krankenhäuser.
Seminarleitung: Der Workshop wird geleitet von Frau RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, einer erfahrenen Praktikerin bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Beratung bei IT-Projekten. Frau Keller-Stoltenhoff war zunächst seit Anfang 1998 bis Mitte 2004 im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung EVB-IT. Seit September 2004 ist sie Beraterin des BMI bei der Erstellung des EVB-IT Planungs- und Systemvertrages.
Dauer des Seminars: Ein Tag
Weiterführende Links:
- Ausführliche Agenda des Workshops (Trainingsinhalte)
- Termine der einzelnen Workshops
- Beiträge der IT-Rechts-Kanzlei zu den Besonderheiten des IT-Systemvertrages
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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