Online-Handel mit lebenden Tieren soll stärker reguliert werden
Deutschland ist einer der wichtigsten Staaten für den Transit von Wildtieren sowie einer der Hauptabsatzmärkte für gehandelte Wildtierarten. Die bestehenden Regelungen scheinen der aktuellen Bundesregierung aber nicht ausreichend zu sein. Daher will sie den Online-Handel mit lebenden Tieren stärker regulieren, wie sich aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU-CSU-Fraktion ergibt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Aktuelle Rechtslage in Deutschland
- 2. Bundesregierung sieht weiteren Regulierungsbedarf
- 3. Geplante Regelungen für den Online-Handel
- a) Strenge Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen
- b) Verpflichtende Identitätsprüfung für Online-Plattformen
- c) Taskforce zur Kontrolle des Online-Handels
- 4. Fazit
1. Aktuelle Rechtslage in Deutschland
Der Handel mit lebenden Tieren wird in Deutschland kaufrechtlich weitgehend dem Handel mit Waren gleichgestellt. Allerdings gelten in Deutschland schon heute einige rechtliche Besonderheiten für den Handel mit lebenden Tieren, welche sich insbesondere aus dem Tierschutzgesetz ergeben. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Online-Handel mit lebenden Tieren zusammengestellt.
2. Bundesregierung sieht weiteren Regulierungsbedarf
Aufgrund des weltweiten Rückgangs der Artenvielfalt bei Tieren und Pflanzen und der damit verbundenen Gefahr für die Biodiversität sowie des Risikos der Übertragung von Zoonosen durch Wildtiere sieht die aktuelle Bundesregierung weiteren Regulierungsbedarf hinsichtlich des Wildtierhandels. Damit sollen insbesondere Wilderei und illegaler Wildtierhandel eingedämmt werden.
3. Geplante Regelungen für den Online-Handel
Im Hinblick auf den Online-Handel hat sich die Bundesregierung nach eigener Aussage intensiv an den kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zu einer Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (nachfolgend bezeichnet als „Digital Services Act“ oder „DSA“) beteiligt.
Der DSA etabliere einheitliche und klare Regeln für Plattformbetreiber in Bezug auf den Umgang mit illegalen Inhalten. Er solle in seinem Anwendungsbereich umfassend das Recht im Binnenmarkt harmonisieren und bilde damit auch den künftigen regulatorischen Rahmen für den Online-Handel mit Wildtieren.
a) Strenge Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen
Die Bundesregierung habe in den Verhandlungen zur Eindämmung des illegalen Handels mit Tieren, einschließlich (geschützter) Arten, strenge Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen und eine Stärkung der Vollzugsmöglichkeiten mitgliedstaatlicher Behörden eingefordert.
In Bezug auf die Regulierung des Wildtierhandels seien die folgenden Verhandlungsergebnisse erzielt worden und besonders hervorzuheben:
– Lebende Tiere sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich des DSA erfasst.
– Anordnungen von Justiz- und Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten gegen illegale Inhalte sowie Auskunftsersuchen müssen von allen Online-Vermittlungsdiensten unverzüglich umgesetzt werden.
– Von den Plattformbetreibern gelöschte Angebote (zum Beispiel ein illegales Angebot für ein wild entnommenes Exemplar einer geschützten Art) sollen unverzüglich in einer von der Kommission verwalteten, von Maschinen lesbaren strukturierten Datenbank gebündelt werden, auf die die mitgliedstaatlichen Behörden Zugriff haben.
– Betreiber besonders großer Plattformdienste müssen regelmäßig eine Prüfung ihrer systemischen Risiken vornehmen. Der illegale Handel mit lebenden Tieren ist ausdrücklich Teil des Risikoassessments.
b) Verpflichtende Identitätsprüfung für Online-Plattformen
Die Bundesregierung beabsichtige ferner für den Onlinehandel mit Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung einzuführen. Sie habe sich in den Verhandlungen zum Digital Services Act daher dafür eingesetzt, dass Betreiber von Online-Plattformen dazu verpflichtet werden, die Registrierung und Identifizierung von allen Anbietern lebender Tiere vorzunehmen zur Eindämmung des illegalen Tier- und Artenhandels.
Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und liegt noch nicht in der finalen Fassung vor.
c) Taskforce zur Kontrolle des Online-Handels
Flankierend zu den vorgenannten Maßnahmen plane das Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Geschäftsbereich des BMUV die Einrichtung einer Task Force zur Kontrolle des Online-Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten, da sich der (illegale) Handel mit geschützten Arten immer mehr auf Online-Handelsplattformen und soziale Netzwerke verlagere.
4. Fazit
Der Online-Handel mit lebenden Tieren unterliegt bereits heute besonderen Regulierungen, die sich insbesondere aus dem Tierschutzgesetz ergeben. Dennoch sieht die aktuelle Bundesregierung insoweit weiteren Regulierungsbedarf, insbesondere um Wilderei und illegalen Wildtierhandel einzudämmen. Hierzu sollen insbesondere die EU-rechtlichen Anforderungen an die Betreiber von Online-Marktplätzen verschärft werden, indem diesen zusätzliche Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Ein finaler Entwurf für eine entsprechende EU-Verordnung liegt derzeit aber noch nicht vor.
Wir werden die Entwicklung hierzu beobachten und ggf. erneut berichten.
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