Raubkopien: Razzia durch Staatsanwaltschaft

Raubkopien: Razzia durch Staatsanwaltschaft
18.12.2009 | Lesezeit: 2 min

Wer unberechtigt urheberrechtlich geschützte Werke anbietet, kann nicht nur mit dem Rechteinhaber Probleme bekommen. Die Reaktion der Rechteinhaber dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein: Wird eine Rechtsverletzung durch Teilnehmer sog. p2p-Filesharing Netzwerke festgestellt, wird abgemahnt - und das massenhaft. Dann geht es um die Abgabe einer Unterlassungserklärung und vornehmlich die Erstattung angeblich entstandener Rechtsanwaltskosten. Dass aber neben dem Rechteinhaber bei Zeiten auch die Staatsanwaltschaft nicht die Augen vor vermeintlichen Rechtsverletzungen verschließt, zeigt der Fall aus Essen.

Bei einer Razzia hat die Staatsanwaltschaft Essen bei einem Großhändler in Gelsenkirchen knapp 50.000 professionelle CD-Raubkopien und über 200.000 vorgefertigte CD-Einleger beschlagnahmt. In der Wohnung des Beschuldigten wurden außerdem eine komplette Fälscherwerkstatt mit mehreren PCs, Brennern sowie vier Profi-Hochleistungsdruckern zum Bedrucken von CDs sichergestellt. Das gab der Bundesverband Musikindustrie e.V. am Montag in Berlin bekannt.

Der Beschuldigte war in der Vergangenheit bereits durch den Vertrieb und Handel von nichtlizenzierten Disco-Mixes auffällig geworden. Der Erfolg der Aktion ist ein Ergebnis der Zusammenarbeit der Kriminalpolizei Gelsenkirchen mit der ProMedia GmbH, die im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. diesen Fall betreut hat.

Professionell gefertigte Raubkopien mit Aufnahmen von nationalen und internationalen Topkünstlern landen nicht selten im Handel oder auf Märkten. Gerade zur Adventszeit werden immer wieder Raubkopien auf Weihnachtsmärkten sichergestellt. Neben der Online-Piraterie ist organisierte Kriminalität mit Raubkopien eines der größten Probleme der Musikindustrie. Der Schaden durch professionelle physische Produktpiraterie in den letzen fünf Jahren wird auf rund 870 Millionen Euro geschätzt (Quelle: Brennerstudie 2008/BVMI).

Quelle: Bundesverband Musikindustrie e.V.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

M
M. Baumann 30.12.2009, 13:10 Uhr
Razzia
Soweit mir bekannt ist, finden solche Razzien doch auch auf Messen u.ä. statt, um vor allem Händlern aus Fernost (die leider immer noch kopieren was das Zeug hält) das Geschäft zu vermiesen. Massenhaft werden Produkte, wie etwa Porzellan, im Design kopiert und dann als "Billigware" auf den Markt geworfen. Finde es nur richtig, dass diese dann im Schredder landen.

Weitere News

Anschlussinhaber und Eltern aufgepasst: BGH bestätigt Haftung
(12.06.2015, 12:10 Uhr)
Anschlussinhaber und Eltern aufgepasst: BGH bestätigt Haftung
Eltern aufgepasst: Keine Haftung für volljährige Kinder bei Filesharing
(08.01.2014, 14:59 Uhr)
Eltern aufgepasst: Keine Haftung für volljährige Kinder bei Filesharing
Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert
(10.06.2013, 07:59 Uhr)
Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert
Drum prüfe...nicht: Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!
(04.06.2013, 10:34 Uhr)
Drum prüfe...nicht: Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!
Hurra: BGH verneint Haftung der Eltern fürs "filesharende" Kind
(15.11.2012, 17:17 Uhr)
Hurra: BGH verneint Haftung der Eltern fürs "filesharende" Kind
Ich war's nicht! - LG Köln zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke
(14.11.2012, 10:27 Uhr)
Ich war's nicht! - LG Köln zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei