Artikel zum Thema „Original, Ersatzteile“

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Abmahnung: Irreführung über betriebliche Herkunft der Ware

Originalprodukt oder Nachbildung? Eine aktuelle, uns vorliegende Abmahnung bemängelt den Verkauf von im 3D-Druckverfahren hergestellten Waren unter Irreführung des Kunden über ihre betriebliche Herkunft. Was konkret abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher Waren aus dem 3D-Druckverfahren verkaufen, lesen Sie in unserem Beitrag.

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Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Die Top-Abmahngründe im Markenrecht

Markenrechtsverletzungen können für Händler teuer werden und sind ein echtes Schreckgespenst im Online-Geschäft. In den letzten Jahren ist die Zahl der Abmahnungen deutlich gestiegen – selbst "Klassiker" im Markenrecht scheinen bei vielen noch nicht angekommen zu sein. Höchste Zeit also, die häufigsten Abmahngründe im Markenrecht näher zu betrachten.

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Produktbilder im Online-Shop: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Wer seine Waren online zum Verkauf anbietet, bewirbt diese in der Regel mit Produktbildern. Doch muss man als Händler überhaupt Produktbilder verwenden und welche rechtlichen Probleme können damit ggf. verbunden sein?

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Ja, aber...: Verwendung einer Marke im Zubehörhandel

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Wettbewerber auf seiner Webseite die Original-Marke benutzen darf, um das von ihm angebotene nicht-originale Zubehörteil als das passende Ersatzteil zu bestimmen.

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Wann & wie: Die Nutzung fremder Marken

Viele Händler fragen sich irgendwann, wann und wie sie fremde Marken nutzen dürfen. Grundsätzlich gilt: Nur der Markeninhaber oder ein Berechtigter darf die Marke verwenden. Es gibt aber Ausnahmen – denn der Markenschutz gilt nicht absolut.

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Irreführende Werbung: Wenn das Original-Teil eine Reproduktion ist

Die Werbung für Zubehör- oder Ersatzteile führt immer wieder zu Abmahnungen, wenn sich aus der Werbung nicht hinreichend deutlich ergibt, dass es sich nicht um Originalzubehör des Herstellers handelt.

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How to: Leitfaden zur markenrechtlichen Kennzeichnung von Zubehör

Viele Anbieter nutzen Markennamen, um die Kompatibilität zu bewerben. Doch Vorsicht – das kann schnell abgemahnt werden. Was gilt es also zu beachten, wenn man Ersatzteile für Markenprodukte anbietet?

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Die „Großen“ machen es nicht besser – werden aber kaum abgemahnt

Bei Shop-Prüfungen hören die Anwälte der IT-Recht Kanzlei oft: „Aber Amazon macht das doch auch so!“ Warum große Plattformen mit Regelverstößen oft durchkommen, während kleinere Händler abgemahnt werden, zeigt ein Blick auf den neuen eBay-Auftritt der Ford-Werke GmbH.

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BGH: Google-Ads von Amazon markenrechtlich nicht zu beanstanden

Werbung mit Google Ads ist wegen der hohen Reichweite attraktiv. Das dachte sich auch Amazon und schaltete Anzeigen für Produkte der Marke Vorwerk. Allerdings ohne dabei auf original Neuware des Markenherstellers zu verlinken, sondern auf Gebrauchtware und Zubehör.

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Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Die häufigsten Abmahngründe im Markenrecht

Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind teuer - und deswegen ein wahres Schreckgespenst für Händler. Und gefühlt nehmen Markenabmahnungen jedes Jahr zu.

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Stress mit Staubsaugern: Das Abgrenzungsmerkmal als markenrechtlicher Verstoß

Auch beim Handel mit Ersatzteilen für Markengeräte im Internet ist Vorsicht geboten: Erst kürzlich hatte ein Anbieter gegen einen großen Staubsaugerhersteller vor dem OLG Köln das Nachsehen (Urteil vom 30.09.2016; Az: 6 U 131/15). Dabei glaubte er, mit der Domain „keine-vorwerk-vertretung.de“ schon auf der sicheren Seite zu sein

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Spinnen die wirklich? Markenabmahnung der Mad Dogg Athletics Inc. wegen der Marke Spinning

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Mad Dogg Athletics, Inc. wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung der eingetragenen Marke Spinning vor. Nach unserer Recherche ist die Marke tatsächlich als Marke ua. für Kfz-Ersatzteile eingetragen und steht in Kraft.

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Nachricht aus Seoul: Markenabmahnung der Hyundai Motor Co. Ltd and friends

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Hyundai Mobis Co- Ltd., Hyundai Motor Co. Ltd. und der Mobis Parts Europe N.V. wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung der eingetragenen Marke Hyundai und MOBIS vor. Nach unserer Recherche ist die Marke tatsächlich als Marke ua. für Kfz-Ersatzteile eingetragen und steht in Kraft.

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In welchen Fällen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?

Hat ein Kunde (als Verbraucher) einen Artikel im Internet bestellt, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen kann das Widerrufsrecht jedoch vom Händler ausgeschlossen werden (§ 312g Abs. 2 BGB). Dabei sind die gesetzlich normierten Ausnahmen nicht immer eindeutig und daher häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Folgenden erläutern wir die in der Praxis wichtigsten Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht – selbstverständlich unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen Änderungen und Rechtsprechung.

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Vertriebsverbot in Deutschland für importierte KfZ-Ersatzteile?

Autoland Deutschland, Autoland USA. Im Ausland hergestellte Autos erfreuen sich in Deutschland einer gewissen Beliebtheit und fristen nicht nur ein Nischendasein. Allerdings benötigen sie für Reparaturen oder Tuning spezielle Ersatzteile, da die für den deutschen Markt im In- oder Ausland hergestellten Ersatzteile häufig nicht kompatibel sind. Insbesondere für die Verkehrssicherheit relevante Fahrzeugteile dürfen in Deutschland jedoch nur vertrieben werden, wenn sie nach einer amtlichen Prüfung mit einem Prüfzeichen versehen sind. Original Importware fehlt es naturgemäß an einem solchen Prüfzeichen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, inwieweit importierte Ersatzteile für Importautos dennoch in Deutschland vertrieben werden dürfen.

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Beziehungsstatus: UNBEKANNT - Markenrechtsverletzung bei irreführender Ladenbeschilderung

Die Frage der Verwechslungsgefahr ist ein zentrales Thema im Markenrecht. Dabei geht es nicht nur darum, ob die sich gegenüberstehenden Zeichen verwechselt werden können, sondern auch darum, ob eine wirtschaftliche Verbindung der hinter den Marken stehenden Unternehmen bei gegenüberstellung der Zeichen suggeriert wird. Die Herkunftsfunktion einer Marke ist etwa dann beeinträchtigt, wenn in der Ladenbeschilderung eines Händlers eine fremde Marke abgebildet ist und damit irrtümlich der Eindruck erweckt werde, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestünden (Frankfurt entschied in seinem Urteil vom 21. März 2013, Az.: 6 U 170/12).

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Die Produktkonzeption nach § 4 Satz 2 ElektroG – Ein zahnloser Tiger?

Immer häufiger finden sich in Geräten der Unterhaltungselektronik fest verbaute Akkus. Die Energiespeicher sind dann mit dem Smartphone, dem Tablet oder dem Notebook verlötet, verklebt oder zumindest mittels Spezialschrauben gesichert. Unabhängig von der konkreten technischen Realisierung ist dieser „Zwangsehe“ meist eines gemeinsam: Der Gerätenutzer ist nicht im Stande, den Akku zu tauschen, was häufig zum Ärgernis wird und auch im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben des ElektroG bezüglich der Konzeption von Elektro- und Elektronikgeräten zu stehen scheint.

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Passt das? Die Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör

Der Zubehörhandel kennt große Margen und ist daher besonders attraktiv für Händler. Das wissen leider auch die Abmahner. Denn die Inhaber der Marken schauen sehr genau darauf, ob ihre Markenrechte bei Bewerbung der Zubehör-Angebote verletzt werden. Denn zwangsläufig bewerben die Anbieter ihre (No-Name-) Waren unter Verwendung der Originalmarke. Sei es als Benennung einer Rubrik auf der Webseite (z.B. „Volkswagen“ für VW-Ersatzteile) oder in der Beschreibung beim jeweiligen Produkt selbst. Doch ist dies zulässig? Im Folgenden beleuchten wir dies aus marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher Sicht...

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Ist das Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“ wettbewerbsrechtlich zulässig?

Viele Händler von Ersatzteilen beschreiben bzw. bewerben ihre Ware mit Beschreibungen wie „Originalersatz“, „Erstausrüsterqualität“, „Originalteilqualität“ oder auch „nach Richtlinien der OEM-Hersteller“. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass die angebotenen Teile zwar keine Originalteile des Herstellers sind, aber in Aufbau und Qualität diesen entsprechen. Doch ist so eine Beschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig?

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Passt das? Markenrechtliche Fallstricke bei der Bewerbung von Ersatzteilen und Zubehör

Eine KfZ-Halterung oder Ladekabel fürs iPhone, Filterbeutel für den Vorwerk-Staubsauger, Aluminium-Felgen für den Porsche. Massenhaft werden im Internet Zubehör und Ersatzteile für fremde Originalprodukte angeboten - gerade auf den bekannten Handelsplattformen. Und gerade diese werden aber von den Markenherstellern engmaschig überwacht. Was ist also zu beachten, wenn man Ersatzteile für Markenprodukte anbieten will....

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