Artikel zum Thema „Onlinehandel“

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Onlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich: Umsetzung der Verbraucherrichtlinie

Frankreich hat anders als Deutschland die Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU bisher noch nicht in französisches Recht umgesetzt.

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Rechtswidrige Äußerung auf Bewertungsportal: Die Kosten für eine Löschungsaufforderung an das Bewertungsportal sind vom Bewerter zu tragen

Ein Betroffener einer rechtswidrigen öffentlichen Bewertung auf einer Bewertungsplattform (hier konkret: eBay-Bewertung) kann neben der Inanspruchnahme des Autors der Bewertung auch gleichzeitig die Bewertungsplattform zur Löschung auffordern, die hierfür anfallenden Anwaltskosten, insbesondere für die Löschungsaufforderung gegenüber der Bewertungsplattform, hat der Autor der Äußerung zu tragen. Das AG Köln folgt in dieser Entscheidung (Urteil vom 30.12.2013, Az.: 147 C 139/12) den Vorgaben des OLG Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az.: 4 U 157/09) aus einem ähnlichen Fall. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des AG Köln.

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Onlinehandel in Schweden: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Schweden an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in schwedischer Sprache für den Onlinehandel in Schweden an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Schweden zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in schwedischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

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Onlinehandel in Tschechien: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Tschechien an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in tschechischer Sprache für den Onlinehandel in Tschechien an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Tschechien zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in tschechischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

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Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Belgien

Auf den ersten Blick scheint Belgien kein attraktiver Markt für deutsche Onlinehändler zu sein. Belgien ist ein kleines Land mit etwa 10 Millionen Einwohnern und schwierig abzudecken auf Grund des Sprachenstreits, der zu einer umständlichen und kostspieligen Doppelsprachigkeit (französisch, flämisch, Deutsch wird nur von einer sehr kleinen Minderheit an der Grenze zu Deutschland gesprochen) führt. Belgien hinkt im E-Commerce den Nachbarländern mit einem Anteil von nur 3% des Onlinehandels am Gesamthandelsumsatz hinterher. Aber dieser erste Blick täuscht.

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Onlinehandel in Dänemark: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Dänemark an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in dänischer Sprache für den Onlinehandel in Dänemark an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Dänemark zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in dänischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

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eBook zum österreichischen E-Commerce

Der E-Commerce-Markt in Österreich wächst. Das Volumen des E-Commerce hat sich in Österreich in den letzten Jahren fast vervierfacht und liegt 2012 über 3 Milliarden Euro. Für deutsche Onlinehändler ist Österreich mit seinen 8 Millionen Einwohnern, der gleichen Sprache und ähnlichen Konsumgewohnheiten ein sehr attraktiver Markt. Die meisten deutschen Onlinehändler bieten in der Regel auch eine Lieferung nach Österreich an, auch wenn sie eine Lieferung in andere EU-Staaten ausschließen. Das österreichische Fernabsatzrecht unterscheidet sich allerdings vom deutschen Recht. Es wäre daher fahrlässig, unbesehen die deutschen Regeln zum Onlinehandel auf den Onlinehandel in Österreich zu übertragen.

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Schweizer Einfuhrverbot für bestimmte Warengruppen

Im Handel mit der Schweiz wird der deutsche Onlinehändler schmerzhaft an die Tatsache erinnert, dass die Schweiz kein Mitglied der EU ist und trotz Assoziierungsabkommen der Schweiz mit der EU viele Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen im Handel mit EU-Mitgliedsstaaten gelten. Hier hat sich der deutsche Onlinehändler mit einer sehr komplexen und ausufernden Rechtsmaterie auseinanderzusetzen. Mehr dazu im folgenden Beitrag

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Aktualisierte Online-Shop AGB für den Onlinehandel in der Schweiz und Übersetzung der schweizer AGB in die französische Sprache

Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt für ihre Mandanten neu gefasste Online-Shop AGB für den Onlinehandel in der Schweiz und eine Übersetzung dieser AGB in die französische Sprache an.

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Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz / Leitfaden

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben. Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen. Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften zum Fernabsatzrecht ist schwierig, da sich die Schweiz nicht dazu entschließen konnte, diese rechtliche Materie in einem einheitlichen Gesetz zu regeln.

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Impressumspflicht in der Schweiz

Die im Internet breit kommentierte Novelle des Schweizer Wettbewerbsgesetzes, die erstmals in der Schweiz eine Impressumpflicht für Onlinehändler einführt, besagt erstmals nur, dass wie in Deutschland auch im Schweizer Onlinehandel eine Impressumspflicht gilt. Dies ist für den deutschen Onlinehändler im deutschen Onlinehandel nichts Neues. Praxisrelevant ist aber für den deutschen Onlinehändler die Frage, ob er im Handel mit der Schweiz sein vertrautes deutsches Impressum benutzen kann oder ob er sich Schweizer Impressumsregeln unterwerfen muss. Im Ergebnis kann gesagt werden, dass der deutsche Onlinehändler beim Handel mit der Schweiz sein deutsches Impressum nach deutschem Recht nutzen kann. Mehr dazu im folgenden Beitrag.

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Gewährleistungs- und Haftungsrecht zugunsten des Schweizer Verbrauchers

Das Gewährleistungsrecht der Schweiz ist verkäuferfreundlicher ausgestaltet als das deutsche Gewährleistungsrecht. Die Schweiz sieht ein allgemeines Haftungsrecht für unerlaubte Handlungen vor ähnlich wie dies für Deutschland gilt. Schwierig können für den deutschen Onlinehändler die Schweizer Regeln zum Produkthaftungsrecht werden...

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Vorvertragliche Informationspflichten des deutschen Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Schweizer Verbrauchern

Es gibt in der Schweiz kein Gesetz, das einheitlich das Fernabsatzrecht regelt. Früher hatte die Schweiz den Ruf, in der Frage von vorvertraglichen Informationspflichten den Onlinehändler keinerlei Regeln zu unterwerfen. Dies hat sich in den letzten Jahren wesentlich geändert. Heute kann dem deutschen Onlinehändler bei Verträgen mit Schweizer Verbraucher nur dazu geraten werden, dem ihm vom deutschen Recht vertrauten Standard anzuwenden. Lesen sie mehr dazu im folgenden Beitrag.

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Zustandekommen von Fernabsatzverträgen nach Schweizer Recht

Das Schweizer Recht folgt beim Zustandekommen von Fernabsatzverträgen den Grundsätzen des deutschen Rechts. Es ist allerdings wichtig durch AGB festzulegen, wie ein Vertragsangebot und die Vertragsannahme erklärt wird. Ansonsten könnte der Onlinehändler bei Unklarheiten vor Gericht mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert werden. Mehr dazu im folgenden Beitrag.

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Schweizer AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts

Ein deutscher Onlinehändler schließt mit seinen Kunden typischerweise AGB-Verträge, also Verträge, für die seine AGB gelten sollen. Beim Onlinehandel mit der Schweiz hat der deutsche Onlinehändler sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Recht für ihn maßgebend ist und ob im Streitfall ein Schweizer oder deutsches Gericht entscheidet. Es wäre naiv oder geradezu fahrlässig zu glauben, dass beim Onlinehandel mit der Schweiz unbesehen die vertrauten deutschen Regeln zum Onlinehandel übernommen werden könnten.

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Aktuelle Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.04.2013; Az. I ZR 180/12) hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Werbemaßnahmen seine Rechtsform angeben muss. Andernfalls droht ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG.

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eBook: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Großbritannien

Großbritanniens Verbraucher sind weltweit mit die eifrigsten Onlinekäufer. Auch vom Umfang her liegt der britische Onlinehandel in der Europäischen Union an erster Stelle mit einem für 2013 erwarteten Umsatz von 74 Mrd. Euro. Ein derartig großer Markt kann von dem deutschen Onlinehändler nicht ignoriert werden, der seine Geschäfte über den Heimatmarkt Deutschland hinaus innerhalb der Europäischen Union ausdehnen will. Die IT-Recht-Kanzlei stellt daher dem deutschen Onlinehändler zu den wichtigsten Rechtsfragen ab sofort ein eBook für den Onlinehandel in Großbritannien zur Verfügung.

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Impressumspflicht in Österreich

Die Pflichtangaben zum Impressum gehen nach österreichischem Recht weiter als nach deutschem Recht. Es mag deshalb erleichternd sein, dass die Mehrheit der deutschen Onlinehändler ihr vertrautes deutsches Impressum beim Onlinehandel in Österreich verwenden kann. Warum das so ist und in welchen Fällen die österreichischen Vorschriften zum Impressum greifen, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

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Österreichisches Preisauszeichnungsrecht

Wichtige Grundlagen sind zwar durch EU-Richtlinien geregelt, im Einzelnen sind aber im österreichischen Recht eine Fülle von Sonderregelungen bei verschiedenen Warengruppen zu beachten. Ein Verstoß gegen das Preisauszeichnungsrecht kann auch Gegenstand einer Abmahnung durch einen Konkurrenten sein. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.

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Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach österreichischem Recht

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nach österreichischem Recht unterschiedlich zum deutschen Recht geregelt. Dies gilt insbesondere für die Widerrufsfrist aber auch für die Frage der Übernahme der Kosten für die Rückversendung der Ware. Hierzu können Sie näheres im folgenden Beitrag erfahren.

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