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Marken-Abmahnung

Wir verteidigen Sie!

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Der Markeninhaber fordert Sie zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung und Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten auf?

Unsere Empfehlung:

1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

  • Hohes Kostenrisiko bei Nichtreaktion wegen hohen Unterlassungsstreitwerten
  • Entstehung zusätzlicher Gerichts- und Anwaltskosten

2. Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab!

  • Die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärungen steht meist einem Schuldanerkenntnis gleich
  • Ein Unterlassungsvertrag bindet Sie 30 Jahre lang
  • Vertragsstrafengefahr über einen langen Zeitraum

3. Holen Sie trotz der kurz gesetzten Fristen anwaltlichen Rat ein!

  • Prüfung der Berechtigung der Abmahnung
  • Modifizierung der Unterlassungserklärung
  • Prüfung der geltend gemachten Kosten

Der Service der Markenboutique:

  • Unverbindliches Orientierungsgespräch
  • Kostentransparenz
  • Faire Konditionen

Melden Sie sich bei uns:
Telefon: +49(0)89 / 130 1433 - 0
oder per E-Mail: f.barth@it-recht-kanzlei.de

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