Artikel zum Thema „Commerce“

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Impressumspflicht in Großbritannien

Die britischen strafbewehrten Vorschriften zum Impressum können für den deutschen Onlinehändler eine abschreckende Wirkung haben, sich auf den britischen Markt zu wagen. Es mag deshalb erleichternd sein, dass die Mehrheit der deutschen Onlinehändler ihr vertrautes deutsches Impressum beim Onlinehandel in Großbritannien verwenden können. Warum das so ist und in welchen Fällen die britischen Vorschriften zum Impressum für den deutschen Online-Händler greifen, können Sie der aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei entnehmen.

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AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei für die Gambio Cloud

Gambio ist eine all-in-one E-Commerce-Lösung, die einen Online-Shop auch in der Cloud nutzbar macht. Für Onlinehändler von Vorteil ist dabei, dass die AGB-Schnittstelle 3.0 der IT-Recht Kanzlei sowohl das klassische Shopsystem Gambio als auch die Gambio Cloud unterstützt.

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Rechtliche Fallstricke bei Online-Verkäufen über Apps

Die Digitalisierung der Einkaufswelt ist in vollem Gange: Immer mehr Kunden kaufen online über Tablet oder Smartphone ein. Im Zuge dieser Entwicklung nimmt auch die Bedeutung von Apps zu, über die Kunden bequem und schnell an ihre Produkte gelangen können. Zwar stehen diese (noch) nicht im Mittelpunkt der Abmahner – angesichts der wachsenden Nutzung von Apps kann sich dies jedoch rasch ändern. Höchste Zeit also, sich mit den rechtlichen Stolperfallen zu beschäftigen, in die Online-Händler bei der Nutzung von Apps treten können.

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Wesentliche Neuerungen für den Datenschutz im Online-Handel nach der DSGVO

Ab dem 25.05.2018 wird die europäische Datenschutzgrundverordnung in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung beanspruchen und in diesem Zuge das bisher geltende Datenschutzrecht weitgehend reformieren. Nationale Datenschutzgesetze, die bisher in Teilen auf der Richtlinie 95/46/EG basieren, werden zum maßgeblichen Zeitpunkt von den neuen Bestimmungen größtenteils verdrängt werden, was für sämtliche datenverarbeitende Stellen mit einem nicht unerheblichen Umstellungsaufwand einhergehen wird. Der folgende Beitrag widmet sich den Auswirkungen der neuen Datenschutzregeln auf den Online-Handel und zeigt auf, welche Reformen Online-Händler künftig zu beachten und umzusetzen haben.

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FAQ: Das Kundenbewertungssystem ShopVote für Onlinehändler

Das im Leistungsumfang des AGB-Pflegeservices der IT-Recht Kanzlei enthaltene Kundenbewertungssystem ShopVote erfreut sich überaus starker Beliebtheit. Mit der steigenden Zahl der Nutzer nehmen auch Fragen rund um das Bewertungsportal zu. Die häufigsten Fragen zu ShopVote für Händler stellt Ihnen ShopVote in den folgenden FAQ für Sie zusammen.

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Erfolgsgeschichte: Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei weiter auf Kurs

Nicht ganz 1 Jahr ist die Initiative "Fairness im Handel" der IT-Recht Kanzlei nun alt und erfreut sich immer mehr Zuspruch. Zur Erinnerung: Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Mehrere tausend Internetpräsenzen haben sich in den letzten Monaten dieser Initiative angeschlossen – ein wirklich großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler. Erfreulich aber auch, dass unsere Supporter aus dem e-commerce Umfeld zu diesem Wachstum so effektiv beigetragen haben.

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Ab 13. Januar 2018: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verboten

Händler dürfen in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch kostendeckende Aufschläge dürfen nicht mehr erhoben werden. Welche praktischen Konsequenzen dies für Händler hat und welche Zahlungsmittel konkret betroffen sind, erfahren Sie im Folgenden.

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EasyReviews – Kundenbewertungen sammeln leicht gemacht

Die abmahnsichere EasyReviews-Funktion im Kundenbewertungssystem unseres Partners ShopVote bietet Online-Händlern eine einfache und automatisierte Möglichkeit Kundenbewertungen zu sammeln. Eine völlig unkomplizierte und für AGB-Mandanten der IT-Recht Kanzlei kostenfreie ShopVote-Premium-Funktion. Wie das ganz einfach und rechtssicher mit der von der IT-Recht Kanzlei geprüften Premium-Funktion EasyReviews funktioniert zeigen wir in diesem Beitrag.

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Hood-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Das Schnittstellen-Service Paket „Hood AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern gleich doppelten Nutzen: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte der Aufwand für den Händler komplett. Und zum anderen profitiert der Händler von einem flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das ab nur 5,90 EUR netto/Monat.

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JTL-Shop-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Mit dem Rechtstexte-Paket „JTL-Shop AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei profitieren Online-Händler gleich doppelt: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler. Und zum anderen profitiert der Händler vom flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das bereits ab mtl. 9,90 €.

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Printwerbung: Was ist rechtlich zu beachten?

Von der rechtssicheren Widerrufsbelehrung über die abmahnsichere Impressumsangabe bis hin zur Angabe transparenter Preise: Printwerbung mit Flyern, Prospekten, Katalogen & Co. stellt Händler vor zahlreiche rechtliche Herausforderungen. Im Folgenden erfahren Sie, welche rechtlichen Stolpersteine bei Printwerbung drohen und wie Sie diese vermeiden können.

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Gambio-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Mit dem AGB-Service Paket „Gambio AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei profitieren Online-Händler gleich doppelt: Zum einen können die abmahnsicheren Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle in den Gambio-Shop eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler. Und zum anderen profitiert der Händler von einem hoch flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das für nur 9,90 EUR netto/Monat.

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DaWanda-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Mit dem Rechtstexte-Service Paket „DaWanda AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei profitieren DaWanda-Händler in mehrfacher Hinsicht: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) komfortabel über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler. Und zum anderen profitieren DaWanda-Händler von einem flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das ab nur 8,90 EUR netto/Monat.

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Von Montag bis Freitag grüßt das Murmeltier – OLG Köln zu den Prüfpflichten der Amazon-Verkäufer

Ein grundsätzliches Problem beim Verkauf über Amazon Marketplace besteht darin, dass Verkäufer – anders als im eigenen Onlineshop – keine vollständige Kontrolle über Gestalt und Inhalt ihrer dortigen Angebote haben. Geht es nach dem OLG Köln, müssen Amazon-Verkäufer bei Verstößen gegen einen gerichtlichen Unterlassungstitel jedoch dann kein Ordnungsgeld zahlen, wenn diese ihre Angebote regelmäßig kontrollieren.

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1&1 E-Shop-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Das Schnittstellen-Service Paket „1&1 E-Shop AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern gleich doppelten Nutzen: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte der Aufwand für den Händler komplett. Und zum anderen profitiert der Händler von einem flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das für nur 9,90 EUR netto/Monat.

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Newsletter-Marketing: Wie der Nachweis der Einwilligung gelingt

Newsletter gehören auch in Zeiten der wachsenden Popularität von Social-Media-Kanälen zu den erfolgreichsten Marketing-Maßnahmen im E-Commerce. Bevor Newsletter jedoch auf E-Mail-Postfächer potenzieller Kunden losgelassen werden dürfen, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung des Werbeempfängers. Was viele werbende Unternehmen dabei nicht berücksichtigen: Können Sie die Einwilligung nicht beweisen, ziehen sie in gerichtlichen Streitigkeiten in der Regel den Kürzeren. Im Folgenden zeigen wir Ihnen daher, wie der Nachweis der Einwilligung gelingt.

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Branchbob-AGB mit AGB-Schnittstelle - monatlich kündbar

Das AGB-Service Paket „Branchbob AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlerinnen & -händlern gleich zweifachen Mehrwert: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler.

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Afterbuy-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Das AGB-Service Paket „Afterbuy AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei verdient aus mindestens 2 Gründen das Prädikat besonders empfehlenswert: Zum einen können die AGB über eine Schnittstelle genutzt werden, wodurch bei Aktualisierung der Texte jeder Aufwand für den Händler entfällt. Und zum anderen bestehen keine langen Mindestvertragslaufzeiten – der Händler kann schon nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das für nur 9,90 EUR netto/Monat.

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Nach österreichischem Recht: Impressumspflichten und -muster für den Online-Handel

Basierend auf der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG wurden die Mindestanforderungen an eine Anbieterkennzeichnung in Telemedien europaweit harmonisiert. Den nationalen Gesetzgebern wurden hierbei jedoch ein großer Spielraum zur eigenständigen Ausgestaltung eingeräumt, von dem manche Mitgliedstaaten mehr und manche weniger Gebrauch gemacht haben. Während in Deutschland die maßgeblichen Pflichtinformationen weitgehend aus §5 TMG hervorgehen, gestaltet sich Formulierung eines rechtskonformen Impressums vor allem in Österreich äußerst diffizil. Ein Zusammenspiel aus mehreren Gesetzen sowie rechtsformbasierte Zusatzpflichten ergeben nicht nur bedeutende Unterschiede zum deutschen Impressum, sondern verlangen Teledienstanbietern besondere Achtsamkeit ab. Welche Pflichtangaben in österreichischen Anbieterkennzeichnungen allgemein und in besonderen Fällen zu beachten und wie diese musterhaft umzusetzen sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Abmahngefahr minimieren: Checkliste der IT-Recht Kanzlei durchgehen

Sie sind neuer Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei und wollen rechtssicher in den Verkauf starten oder möchten als Bestandsamandant die Abmahngefahr für Ihre bestehende Verkaufspräsenz minimieren? Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Ihnen den Start erleichtern soll bzw. Ihnen dabei hilft, viele Stolperfallen im Ecommerce aus dem Weg zu räumen. Nutzen Sie unser über Jahre gesammeltes Know-how.

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