Artikel zum Thema „Kosmetikverordnung“
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Abmahnungen bei Vertrieb von Kosmetika mit Stoff „Lilial“
Gewisse chemische Verbindungen gelten als gesundheitlich bedenklich oder gar gesundheitsgefährdend und dürfen deshalb nach der EU-Kosmetik-Verordnung in Produkten nicht enthalten sein. Ein verbotener Stoff ist etwa „Lilial“ (Butylphenyl Methylpropional), der teilweise vorschriftswidrig dennoch in Kosmetika zum Einsatz kommt. Händler, die lilialhaltige Produkte vertreiben, müssen mit Abmahnungen rechnen.
3 minKosmetikprodukte rechtssicher verkaufen
Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt strengen Anforderungen. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung und das allgemeine Wettbewerbsrecht, haben Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten.
60 min 2Verkauf von Desinfektionsmitteln: hohe rechtliche Hürden
Desinfektionsmittel sind ein begehrtes Gut. Nachdem klassische Lieferquellen schnell versiegt sind, die Nachfrage aber nach wie vor sehr hoch ist, versuchen sich viele Händler, die bisher mit dem Verkauf von Desinfektionsmitteln gar nichts zu tun hatten.
16 min 1Ätherische Öle - Was Online-Händler beim Verkauf zu beachten haben
Ätherische-Öle und Produkte in denen solche Öle enthalten sind, erfreuen sich wachsender Beliebtheit.Händler fragen sich jedoch im Dickicht der EU-Verordnungen, mit welchen Informationen sie ihre Produkte bzw. Online-Angebot versehen müssen.
9 min 14Konservierungsmittel „Methylisothiazolinon“ (MIT) seit 12.02.2017 in Kosmetikprodukten verboten
Die EU-Kosmentikverordnung (EG-Verordnung Nr. 1223/2009) stellt bereits seit 2013 für Hersteller und Händler verbindliche Regelungen für den Verkauf von Kosmetika auf. Durch eine Änderung des Anhangs V der Verordnung ist es seit dem 12.02.2017 untersagt, sogenannte „Leave-on“- Kosmetikprodukte auf dem Unions-Markt in den Verkehr zu bringen, die Methylisothiazolinon (MIT) enthalten.
2 min„Ohne Tierversuche“: Zulässigkeit der Werbeaussage im Kosmetik-Handel
Gerade im Kosmetikbereich, in dem seit jeher nach wissenschaftlichen Kriterien mit den verschiedensten chemischen Substanzen und laboratorischen Tests gearbeitet wird, bekennen sich viele Hersteller zunehmend zu mehr ethischer Verantwortung und verzichten demgemäß bei der Entwicklung neuer Produkte weitgehend auf Tierversuche. Dies geschieht aber nur teilweise freiwillig, weil auch das Gesetz Experimente mit Tieren bei Kosmetik im Wesentlichen untersagt. Insofern stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen noch mit der Tierversuchsfreiheit geworben werden darf. Lesen Sie im Folgenden mehr.
7 min 1Mundspüllösungen können zulassungspflichtige Arzneimittel sein
Mundspüllösungen können Arzneimittel sein und dürfen dann nicht ohne arzneimittelrechtliche Zulassung als kosmetische Mittel vertrieben werden. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.12.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt.
2 minKosmetische Mittel: Ab heute gelten neue EU-Vorschriften
Ab heute müssen alle kosmetischen Mittel in den Ladenregalen – sowohl in der EU hergestellte kosmetische Mittel als auch in Drittländern hergestellte – vollständig der Kosmetikverordnung entsprechen; dadurch werden strengere Sicherheitsstandards garantiert und die Verbraucher erhalten bessere Informationen.
3 mineBook zur neuen Kosmetikverordnung: EG-Verordnung Nr. 1223/2009
Ab dem 11.07.2013 löst die EG-Verordnung Nr. 1223/2009 ("EU-Kosmetikverordnung") die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung vollständig ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von kosmetischen Mitteln. Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihrem aktuellen eBook die EU-Kosmetikverordnung vor und erläutert die auf Hersteller, Importeure und Händler zukommenden Pflichten.
1 minEU-Kosmetikverordnung: Die Rolle der "verantwortlichen Person"
Um die Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln, muss jedes kosmetische Mittel einer in der Gemeinschaft niedergelassenen verantwortlichen Person zugeordnet sein. Diese verantwortliche Person hat die Einhaltung der in der EU-Kosmetikverordnung aufgeführten Verpflichtungen zu gewährleisten. Wer ist diese "verantwortliche Person"? Was hat sie für Pflichten? Kann auch ein Händler eine "verantwortliche Person" im Sinne der EU-Kosmetikverordnung sein? Diese und viele weitere Fragen klärt die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.
8 min 1EU-Kosmetikverordnung: Notifizierung kosmetischer Mittel vor dem Inverkehrbringen
Ab dem 11.07.2013 löst die EG-Verordnung Nr. 1223/2009 die Richtlinie 76/768 komplett ab. Alle kosmetischen Mittel, die ab dem 11. Juli 2013 in den Verkehr gebracht, d.h. erstmalig auf dem Markt bereit gestellt werden sollen, müssen vorher über das System "CPNP" der EU-Kommission gemeldet ("notifiziert") werden. Dies gilt auch für kosmetische Mittel, die bereits vor dem 11. Juli 2013 in den Verkehr gebracht wurden und nach dem 11. Juli 2013 weiter auf dem Markt bereit gestellt werden. Wie funktioniert das neue Notifizierungssystem der EU-Kosmetikverordnung? Wer hat es zu beachten? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
6 min 1EG-Verordnung Nr. 1223/2009: Kennzeichnung kosmetischer Mittel
Ab dem 11.07.2013 wird sich die Kennzeichnung kosmetischer Mittel ausschließlich nach Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung zu richten haben. Produkte, die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind, werden ab dem 11. Juli 2013 nach der EU-Kosmetikverordnung in Deutschland nicht mehr verkehrsfähig sein. Im Vergleich zur deutschen Kosmetikverordnung wird es nur wenig neue verpflichtende Kennzeichungselemente geben. Wie sind kosmetische Mittel in Zukunft zu kennzeichnen? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
8 minEU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel
Ab dem 11.Juli.2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung (Verordnung Nr. 1223/2009 ) die sog. "EG-Kosmetik-Richtlinie" (Nr. 76/768/EG) vollständig ab und damit zugleich auch viele nationalen Regelungen, die sich derzeit in Deutschland etwa im LFGB sowie in der Kosmetikverordnung wiederfinden. Welche Pflichten treffen Händler kosmetischer Mittel in Zukunft? Werden kosmetische Mittel im Internet kennzeichnungspflichtig sein? Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
6 minDie EU-Kosmetikverordnung kommt
Mitte des Jahres 2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von Kosmetika. Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang. Die IT-Recht Kanzlei stellt die EU-Kosmetikverordnung vor und erläutert die auf Hersteller und Händler zukommenden Pflichten.
12 min 6Bleachingmittel mit Wasserstoffperoxiskonzentration über 0,1 % - 6 %: Nur Abgabe an Zahnärzte ist erlaubt
Am 17.07.2012 ist die 59. Verordnung zur Änderung der Kosmetikverordnung in Kraft getreten, die der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/84 dient. Sie regelt unter anderem, dass Zahnaufheller und-bleichmittel, welche eine Konzentration zwischen 0,1 % und 6 % H202 (Wasserstoffperoxid) aufweisen, ausschließlich an Zahnärzte abgegeben werden dürfen - dies gilt seit dem 31.10.2012.
1 min 2Kosmetikverordnung: Vorsicht bei Angabe des Verwendungszwecks
Beim Vertrieb von kosmetischen Mitteln sollte genau darauf geachtet werden, ob sie für den richtigen Verwendungszweck angepriesen werden: Die Kosmetikverordnung legt für Mittel, die bestimmte Stoffe enthalten, eng definierte Verwendungen fest, die auch in Vertrieb und Werbung beachtet werden müssen.
1 minWerbung mit Pheromonen: Wundermittel oder nur Marketing-Tricks?
Pheromone scheinen wahre Wundermittel zu sein. So werden Pheromonlösungen im Internet angeboten, mit deren Hilfe die "erfolgreiche Gestaltung von Rendezvous sowohl homo- als auch heterosexuell" sowie das "Auffrischen einer bestehenden Partnerschaft durch Luststeigerung" möglich sei. Auch bewirken Pheromone angeblich "eine höhere Attraktivität und mehr Spaß auf Partys" und verbreiten "knisternde Erotik und unwiderstehliche Anziehungskraft", da sie "schließlich in ihrer Wirkung speziell auf das jeweilige Geschlecht abgestimmt sind". So und ähnlich werden "mit Pheromonen versetzte Parfums" im Internet beworben. Einige Anbieter derlei "lustfördernder" Duftwässerchen wurden nun abgemahnt. Grund: Irreführende Werbung.
8 min 1Import von Kosmetika: wie macht man es richtig?
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden um Kosmetika gewerbsmäßig nach Deutschland zu importieren und diese dann hier zu vertreiben? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
4 min 6Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
67 min 40Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Kosmetika?
Die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten im Bereich des gewerblichen Anbietens von Kosmetika ist kaum noch zu überschauen und daher für so manchen Online-Händler auch schon zum Minenfeld geworden. Es ist tatsächlich auch alles andere als einfach, die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich einzuhalten. Der folgende Beitrag beschäftigt sich daher einmal ausführlich mit den Kennzeichnungspflichten für kosmetische Artikel im Online-Handel. Dabei geht es unter anderem um Warnhinweise, Herstellerangaben, Füllmengenangaben etc. etc..
15 min 3Schnellsuche
Inhaltsangabe der Artikel
- Abmahnungen bei Vertrieb von Kosmetika mit Stoff „Lilial“
- Kosmetikprodukte rechtssicher verkaufen
- Verkauf von Desinfektionsmitteln: hohe rechtliche Hürden
- Ätherische Öle - Was Online-Händler beim Verkauf zu beachten haben
- Konservierungsmittel „Methylisothiazolinon“ (MIT) seit 12.02.2017 in Kosmetikprodukten verboten
- „Ohne Tierversuche“: Zulässigkeit der Werbeaussage im Kosmetik-Handel
- Mundspüllösungen können zulassungspflichtige Arzneimittel sein
- Kosmetische Mittel: Ab heute gelten neue EU-Vorschriften
- eBook zur neuen Kosmetikverordnung: EG-Verordnung Nr. 1223/2009
- EU-Kosmetikverordnung: Die Rolle der "verantwortlichen Person"
- EU-Kosmetikverordnung: Notifizierung kosmetischer Mittel vor dem Inverkehrbringen
- EG-Verordnung Nr. 1223/2009: Kennzeichnung kosmetischer Mittel
- EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel
- Die EU-Kosmetikverordnung kommt
- Bleachingmittel mit Wasserstoffperoxiskonzentration über 0,1 % - 6 %: Nur Abgabe an Zahnärzte ist erlaubt
- Kosmetikverordnung: Vorsicht bei Angabe des Verwendungszwecks
- Werbung mit Pheromonen: Wundermittel oder nur Marketing-Tricks?
- Import von Kosmetika: wie macht man es richtig?
- Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
- Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Kosmetika?