Leserkommentar zum Artikel

Zahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen: Sperre der Internetpräsenz und sofortige Kündigung?

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann es schnell gehen: So mancher Webhosting-Anbieter droht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Maßnahmen wie sofortiger Kündigung oder Sperre der Internet-Präsenz des Kunden. Doch das AGB-Recht schützt vor allzu drastischen, nicht verhältnismäßigen Sanktionen. So stellte das OLG Koblenz (Urteil vom 30.09.2010, Az. 2 U 1388/09) die Unwirksamkeit solcher von einem Webhosting-Anbieter verwendeten AGB-Klauseln fest ...

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Beitrag von Deichgräfin
02.04.2017, 02:31 Uhr

Wenn ein Domain Host den Vertrag wegen Zahlungsverzug kündigt, dieser Zahlungsverzug aber nur einen kleinen Bruchteil derGesamtleistung betrifft, darf der Anbieter dann den gesamten Zugang / Login sperren? Ich habe bei united domains 100 GB webspace und etwa15 Domainnamen gehostet, wovon 2 domains im Web für eine Internetpräsenz benutzt werden. Auch meine gesamten eMail-Adressen laufen über dieses Portal. Alle bis auf eine sind bezahlt und haben teilweise noch Laufzeiten von bis zu 1 Jahr. Wegen dieser einen Rechnung, wo ich um Zahlungsauschub gebeten habe, hat united domains das "Gesamtvertragsverhältnis" gekündigt und meinen Zugang gesperrt.

Ist das rechtens? Ich kann nichtmal mehr meine domains umziehen lassen oder auf die bezahlten zugreifen, um sie mit anderem Inhalt zu füllen. Ich lebe von meiner Internetpräsenz!

Was also kann ich tun?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Fritslose kündigung von patrick wermann, 07.02.2019, 21:15 Uhr

    Aber wie sieht es das aus wenn der an server abieter kein grund nennt Und mann keine zahlungs schulden hatt bei den anbieter darf der dann auch grundlos kündigen???

  • Interessanter Beitrag von Michael, 15.01.2017, 21:32 Uhr

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