LG München I: produktbezogene Werbung mit der ISO-Norm 9001 unzulässig
Gerade im elektronischen Warenhandel, in dem der potentielle Käufer das zu erwerbende Produkt vor Abschluss eines Kaufvertrags nicht einsehen oder optisch auf seine Qualität hin bewerten kann, ist die Werbung mit bestimmten Zertifizierungen weit verbreitet. So soll die bildliche Darstellung eines Zertifikats auf einer Händler-Website neben dem Produkt in den meisten Fällen eine besondere Wertigkeit desselben suggerieren. Allerdings existieren sowohl Zertifikate, die sich auf den Betrieb als solches, d.h. dessen Einhaltung gewisser Mindeststandards im Qualitätsmanagement beziehen, als auch solche, die die vertriebene Ware und deren Beschaffenheit betreffen.
Auch für textliche Erwähnung
Beitrag von Sven Kramer
30.03.2017, 09:18 Uhr
Ist nur die Verwendung des Zertifikats wettbewerbswidrig oder kann auch die rein textliche Erwähnung gegen das UWG verstoßen? Beispiel auf der Website eines Unternehmens: "Wir sind ISO 9001:2008 zertifiziert", die Zertifizierung ist allerdings seit 2014 abgelaufen, eine Rezertifizierung fand nicht statt. Ergo ist die Angabe falsch, nach der ISO zertifiziert zu sein und stellt in meinen Augen damit einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil dar. Vielen Dank
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