Leserkommentar zum Artikel

Anpassung der Rückgaberichtlinien für Selbstversender (FBM) bei Amazon.de zum 19.04.2017 - UPDATE 31.08.2018

Wie Amazon seinen Verkäufern am 22.03.2017 mitteilte, griffen zum 19.04.2017 etliche Änderungen bei den „Rückgabebedingungen“, an welche sich dann im Widerrufsfall auch Verkäufer zu halten haben, die ihre Waren selbst versenden (=FBM). UPDATE 29.08.2018: Amazon passt zum 05.09.2018 seine Rückgaberichtlinien für von Amazon versendete (FBA) Produkte an und bietet künftig Kunden bei Käufen auch in den Kategorien Schmuck, Uhren sowie Koffer, Rucksäcke & Taschen eine versandkostenfreie Rücksendung an. Dies ergänzt die versandkostenfreie Rücksendung, die bereits für Bekleidung und Schuhe angeboten wird.

» Artikel lesen


AGB & Gesetz

Beitrag von S.v.W.
29.03.2017, 09:40 Uhr

Wie vertragen sich die Amazon AGB Zwangsregelungen mit den gesetzlichen geregelten Rückgaberichtlinien (z.B. Rückgabefristen, Rücksendekosten, etc.) Der Gesetzgeber hat klar geregelt wer wann welche Kosten zu tragen hat. Wenn jeder bei diesem Thema machen darf was er möchte braucht es aus meiner Sicht keinen Gesetzgeber mehr.

Private Regelungen sind möglich solange Sie nicht den gesetzlichen zuwider laufen. Hier wird die gesetzliche Regelung von Amazon komplett unterwandert.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Muss ich meine Rücknahmeregeln einschränken, wenn ich mehr biete als Amazon fordert? von Gast, 29.03.2017, 09:47 Uhr

    Hallo, wir bieten bereits immer kostenlosen Rückversand unabhängig vom Warenwert und ein freiwilliges Rückgaberecht unbenutzter Ware innerhalb von 100 Tagen an. Müssen wir unsere Rücknahmeregeln jetzt einschränkenm, um den Richtlinien von Amazon zu entsprechen?

  • Konditionenkartel ? von Gastxy, 27.03.2017, 09:58 Uhr

    ist das dann nicht ein vom Bundeskartellamt genehmigungspflichtiges Konditionenkartell?

  • Und darum meidet man Amazon von Gastxxx, 23.03.2017, 12:16 Uhr

    Als Käufer ok, als Verkäufer schlichtweg eine Zumutung. Die Frage ist nur, wann Ebay nach zieht. Sie gleichen ja schon teilweise an. Vorstoss seinerzeit bei Ebay die Verpflichtung für Paypal, die Einführung des Versands über Ebay. Nun wie heißt es so schön: Andere Väter haben auch schön Töchter.... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei