Gesetzgeberische Irrfahrt: die Verfehlung der für alle Händler ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflicht nach Streitentstehung mit Verbraucher
Zum 01.04.2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft getreten, das grundsätzliche Vorgaben über die Organisation privater und behördlicher Schlichtungsstellen und die Abläufe von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Unternehmern enthält. Für letztere etabliert der Rechtsakt allerdings auch ab dem 01.02.2017 neue Informationspflichten in Form einer allgemeinen Hinweispflicht einerseits und einem besonderen Mitteilungszwang nach Entstehen einer Streitigkeit andererseits. Vor allem bei der Fassung der nachvertraglichen Informationspflicht hat der deutsche Gesetzgeber jedoch einmal mehr die Grenzen des Zumutbaren überschritten und eine weitgehend sinnbefreite Regelung geschaffen, deren immenser Auslegungsspielraum Händler zukünftig erhebliche Rechtsrisiken aufbürden wird.
...und der Irrsinn geht weiter... traurig!
Beitrag von J. Mascher
08.01.2017, 23:27 Uhr
Offensichtlich hat Deutschland noch zu wenige, ernste Probleme. Der Rest Europas lacht uns bereits aus, unsere Kollegen aus AUT, NL uns SWE kratzen sich die Köpfe, denn Deutschland ist aktuell eines der sehr wenigen Länder, in denen z.B. die ODR-Richtlinie durchgesetzt wird. Man hat offenbar in den verwinkelten Amtsstuben Berlins noch immer zu viel Zeit und zu wenig Kompetenz. Ich bin gespannt auf die nächste Abmahnwelle. Und bis dieser Abmahnwahn gesetzlich gestoppt wird, wird noch einige zeit vergehen, befürchte ich!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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Richtige Frage stellen von Georg Müller, 05.03.2017, 12:38 Uhr
Auch hier hilft es wieder die richtigen Fragen zu stellen um zu erkennen von wem das kommt und warum das so gemacht wurde. Cui bono wäre eine.
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Klartext! von Dr. Servilius, 08.01.2017, 10:41 Uhr
Eine hervorragende Analyse, die den Irrsinn begreiflich macht und mindestens ein erstes Verständnis hiervon schafft; dies als Voraussetzung für die Überlegung, wie man sich in diesem Wahnsinnsszenario selbst positionieren kann. Vielen Dank für diese Arbeit. Erfreulich besonders der für Juristen... » Weiterlesen
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Nur Onlineshops? von Hans Morrow, 07.01.2017, 10:26 Uhr
Moin Moin, gilt das jetzt nur für Onlineshops oder für jede gewerbliche Webseite?
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