Leserkommentar zum Artikel

Produktbewertungen bei Amazon: Was ist erlaubt?

Kaum eine andere Plattform bietet online so viele Produkte an wie der Marketplace-Riese Amazon. Aufgrund der großen Konkurrenz versuchen viele Shop-Betreiber den Absatz ihrer Ware durch (positive) Produktrezensionen zu erhöhen. Für Verkäufer ist es deshalb verlockend, ein wenig nachzuhelfen, um für möglichst viele positive Kundenmeinungen zu sorgen. Doch Vorsicht: Nicht alles, was erfolgsversprechend ist, ist auf der Verkaufsplattform Amazon auch erlaubt.

» Artikel lesen


Leider an der Praxis vorbei

Beitrag von Steve
12.11.2016, 17:33 Uhr

Wenn man den Artikel zu den Bewertungen für Amazon so liest, könnte man meinen, der Händler hätte Einfluss auf seine Bewertungen.

Sehen wir mal von dem Umstand ab, dass Amazon sämtliche durch Pordukttester gewonnenen Rezensionen in Zukunft verbieten, so hat Ihr Artikel einfach keinen praktischen Bezug.

Wenn ich als Händler 100 Produkttester habe, die alle kostenlos ihr Pordukt erhalten von mir und gebeten werden, wenn Sie möchten eine Bewertung abzugeben, dann kann EINZIG der Tester den Hinweis machen "habe das Produkt kostenlos....erhalten".

Der Händler, hat doch, anders als es Ihr Artikel suggeriert, keinerlei Möglichkeit, diesen Hinweis einzubringen.

Der Händler weiss ja nicht, hinter welchem Pseudonym steckt ein Produkttester und wo war es ein echter Käufer.

Also hat einzig der Tester die Möglichkeit, die Angabe zu machen, er habe das PROdukt kostenlos zum Testen erhalten.

Wenn von den 100 Testern aber nun 40 diesen Hinweis unterschlagen, vergessen, dann ist das zwar gemäß Ihrer korrekten Darstellung eine Irreführung, aber keine, auf die der Händler unmittelbaren Einfluss hat.

Im Falle von Amazon ist somit keine Möglichkeit gegeben, das Bewertungssystem rechtskonform zu nutzen. Es wird IMMER eine Irreführung vorliegen, wenn ein Produkt Bewertungen über Tester sammelt.

Einzig beim Amazon Vine Programm kann sichergestellt werden, dass jeder Tester auch wirklich sofort vom System erkannt wird und bereits im Titel erkennbar ist, es handelt sich um einen Produkttester.

Die Frage, die sich aus all dem ergibt, lautet, kann man den Händler dafür haftbar machen, wenn seine Produkttester den Hinweis vergessen, dass Sie Tester eines kostenloses Produktes waren? Allein der Nachweis dürfte schwer fallen, denn man müsste ja nachweisen, dass die Bewertung von einem Teter war, der den rechtlich wichtigen Hinweis unterschlagen bzw. vergessen hat.

Noch viel entscheidender ist aber, haftet der Händler für die Aussagen der Rezensenten, ähnlich wie es bei Testimonials auf seiner eigenen Webseite ist? Dann wäre jeder Händler von heute auf morgen abzumahnen, weil sich so viele Rechtsverstöße zu Produkten finden, die gar nicht mehr überschaubar sind.

Da wachsen Haare auf Glatzen bei Shampoo, da wirken Vitamine besser als Viagra usw.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Handlung von Amazon für mich unglaubwürdig von Peter, 07.03.2019, 10:42 Uhr

    Seit ca. 20 Jahren bin ich registrierter Kunde und noch nie habe ich für eine Bewertung etwas erhalten. Meine Bewertung, welche ich "unterschreibe" und demzufolge auf meinen Mist gewachsen sind, lasse ich aber auch nicht von Amazon beeinflussen, es ist ja meine eigene Erfahrung mit den Produkt.... » Weiterlesen

  • Schlimmer geht's (n)immer ... von Content-Werkstatt, 21.11.2017, 19:15 Uhr

    Nachdem jetzt einige Zeit ins Land gezogen ist, seit Amazon seine Bewertungsrichtlinien zum gefühlten 3000 x geändert hat, kann man nur noch das Resümee ziehen: Alles hat sich verschlimmert! Während die "bösen" Agenturen und die noch böseren Händler zumindest vorher versucht hatten, das... » Weiterlesen

  • Reviews & Co. von Martin, 01.07.2017, 16:05 Uhr

    Amazon hat mit den Änderungen Ende letzten Jahres dafür gesorgt, dass zwar viele Dienstleister ihren Service eingestellt haben die quasi gegen alle jetzt vorliegenden Richtlinien verstoßen haben, aber auch auf Facebook geht es quasi ungebremst weiter - und genauso wie es Amazon nicht... » Weiterlesen

  • Gewinnspiel von Melanie, 19.04.2017, 23:19 Uhr

    Ich würde jedem Verkäufer davon abraten, mittels Gewinnspipel an Produktrezensionen zu gelangen. Das mag rechtlich noch durchgehen, marketingtechnisch sollte man das Vorgehen meiden. Erst einmal sind Teilnahme-Rezensionen meist kurz oberflächlich und klingen schon einmal gekauft, weil derjenige... » Weiterlesen

  • Die eigene Kundenbasis für Amazon Rezensionen besser nutzen von Elektronik Versandhaus, 13.11.2016, 13:03 Uhr

    Ich bin selber Seller auf Amazon und verfolge ganz stark die Philosophie, wirklich mit echten Kunden zu arbeiten und statt Produktrezensionen zu "kaufen" oder zu "faken". Dafür kann man meines Erachtens auch einiges tun, um die Zahl der Rezensionen mit seinen eigenen Kunden nach oben zu treiben.... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei