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„One-Night-Stand“: AG Bremen zum Prüfungsrecht beim Matratzen-Kauf im Fernabsatz

Nachdem sich erst kürzlich der BGH in seinem viel beachteten Urteil mit dem Thema Widerrufsrecht beim Matratzenkauf beschäftigt hatte (Urteil vom 16.3.2016), war nun wieder ein Gericht mit einem ähnlichen Thema befasst. Diesmal hatte das AG Bremen über den Umfang des zulässigen und einen den Wertersatz ausschließenden Prüfungsrechts beim Matratzenkauf im Rahmen eines Fernabsatzvertrags zu entscheiden, nachdem ein Händler geklagt hatte. Dieser Beitrag gibt einen kleinen Überblick über die im Urteil vom 15.4.2016 (Az. 7 C 273/15) getroffenen Feststellungen.

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Der Hygiene-Aspekt sollte beim Widerruf von Matratzen beachtet werden

Beitrag von Sonja Brosch
09.11.2016, 15:15 Uhr

Ich finde es unzumutbar für Online-Händler, dass man gezwungen ist eine vom Kunden bereits mehrfach benutzte und "beschlafene" Matratze, die aus der Hygiene-Schutzfolie genommen wurde zurück zu nehmen. Die Matratze kann danach aus hygienischen Gründen nicht mal mehr als B-Ware verkauft werden und der Kunde muss keinerlei Schadensersatz oder Einkaufspreis bezahlen? Das ist total einseitige und ungerechte Rechtssprechung meiner Meinung nach.

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