Keine Abholpflicht für Online-Händler im Rahmen des Widerrufsrechts
Widerruft ein Verbraucher einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbrauchervertrag, so bestimmt die Regelung des § 357 Absatz 6 Satz 3 BGB, dass der Unternehmer die Ware beim Verbraucher abholen muss, wenn sie für den Postweg zu sperrig ist. Die Vorschrift gilt allerdings ausdrücklich nicht für Fernabsatzgeschäfte und den elektronischen Geschäftsverkehr, sondern ausschließlich für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, etwa im Rahmen von Hausbesuchen eines Vertreters. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Unternehmer die Ware tatsächlich selbst abholen muss oder er dafür ein Transportunternehmen, etwa eine Spedition, beauftragen darf? Die IT-Recht Kanzlei erläutert das Problem und gibt Antworten.
...auf klärende Antworten des Autors wartend.
Beitrag von Interessierter Leser
03.11.2016, 12:00 Uhr
Was genau ist mit "Postweg" gemeint und wo ist es gesetzlich definiert (Paragrahpen)?
MfG
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
-
Wartefrist von MS, 20.05.2021, 17:57 Uhr
Wie lange muss man auf die Abholung der Spedition warten? Ich warte schon 4 Wochen und habe keinen Lagerplatz mehr, im Internet reagiert man sporadisch auf meine Anfragen, ich habe jetzt die Entsorgung des Sperrguts angedroht...
-
Gleiche Frage von Andreas, 03.06.2020, 22:38 Uhr
Guten Tag, ich hätte die gleiche Frage. Wie lange muss man auf eine solche Abholung warten/ ist mav verpflichtet zu warten, wenn der Gegenstand viel Platz wegnimmt, den man eigentlich braucht. Darf man diesen entsorgen, wenn es zu lange dauert? Derzeit liegt die Ware verpackt seit einem Monat im... » Weiterlesen
-
Wartezeit von Christian Schneider, 31.10.2019, 12:16 Uhr
Wie lange muss man auf eine solche Abholung warten/ ist mav verpflichtet zu warten, wenn der Gegenstand viel Platz wegnimmt, den man eigentlich braucht. Darf man diesen entsorgen, wenn es zu lange dauert?
-
Definieren Sie "Post"! von ein Händler, 06.02.2016, 11:29 Uhr
"... wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können ..." Ist hier etwa der Ex-Monopolist Deutsche Post/DHL gemeint? Falls ja: -> Wie geht das zusammen mit der freien Wahl des Versanddienstleisters? -> Ist das dann nicht eine Bevormundung des Kunden bzw.... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben