Leserkommentar zum Artikel

BGH: An Werbung mit Prüfzeichen sind gleiche Anforderungen zu stellen wie an Werbung mit Testergebnissen

In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil hat sich der BGH dazu geäußert, welche Informationspflichten den Verkäufer treffen, der sein Produkt mit einem Prüfzeichen bewirbt (Urteil v. 21.07.16 – Az.: I ZR 26/15). Im Ergebnis hat des oberste Zivilgericht die Werbung mit Prüfzeichen der Werbung mit Testergebnissen gleichgestellt und verlangt die Zugänglichmachung von Informationen zu den Prüfkriterien und der Art der durchgeführten Prüfungen.

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Wie schaut es da mit pseudo Prüfsiegeln aus?

Beitrag von Lucas
20.09.2016, 15:54 Uhr

Auf http://www.myderma.de/ habe ich ein Prüfsiegel von Verbraucherschutz.de. Darf dies dann überhaupt noch verwendet werden?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Danke von Nicole, 02.09.2016, 10:12 Uhr

    Herzlichen Dank für diese Information. Wenn ich bei einem Hersteller ein Produkt einkaufe, das nach Ökotex zertifiziert ist und ich damit werben möchte, stehe ich vor diesem Dilemma. Die Angabe der Zertifikatsnummer macht es für Konkurrenten megaleicht, an meinen Lieferanten heranzukommen. Der... » Weiterlesen

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