Email-Werbung und Einwilligung des Adressaten - Was ist zu beachten?
Wer kennt es nicht: das Häkchen, mit dem man am Ende eines Internetformulars in den Erhalt von Newslettern und anderer Email-Werbung einwilligen kann. Doch was passiert, wenn das Häkchen bereits automatisch gesetzt, die Einwilligung also schon „voreingestellt“ ist und der Kunde den Haken nicht entfernt? Kann dann noch von einer wirksamen Einwilligung in den Bezug von Werbung gesprochen werden? Mit dieser Frage hat sich das Thüringer OLG in Jena mit Urteil vom 21.04.2010 (Az. 2 U 88/10) beschäftigt.
Übermittlungskosten nach den Basistarifen
Beitrag von S. Oezkan
03.09.2016, 09:08 Uhr
Danke für den nützlichen Beitrag. Allerdings weiß ich nichts mit der Formulierung "Übermittlungskosten nach den Basistarifen" anzufangen (bzgl. Email-Direktmarketing / Email-Direktwerbung) - wie aufgeführt in: "Der Unternehmer hat den Kunden bei Erhebung der E-Mail-Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen, dass der Kunde der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass dafür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen."
Worauf beziehen sich: 1) Übermittlungskosten 2) Basistarif
Danke!
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