Leserkommentar zum Artikel

Wer ist der maßgebliche Lebensmittelunternehmer?

Für Lebensmittel gelten besondere Online-Kennzeichnungspflichten - wie etwa die Nennung des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers. Doch, wer ist das eigentlich?

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Programmierer

Beitrag von Karl-Heinz Meier
08.08.2016, 12:00 Uhr

Reicht ein Eintrag im Impressum, wenn der Lebensmittelverantwortliche alle Produkte, die auf seiner Webseite verkauft werden, selber herstellt? Oder besser eine Zusatzseite, damit von allen Seiten der Webseite mit einem Klick darauf zugegriffen werden kann? Oder ein Link bei jedem Produkt mit Namen "Lebensmittelverantwortlicher", der auf eine passende Unterseite verlinkt? Reicht der Name oder muss die komplette Anschrift dazu?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Shopinhaber von Frank Born, 28.02.2023, 18:06 Uhr

    Wie verhält es sich bei Geschenkkörben mit verschiedenen Lebensmitteln? Bin ich nicht der Ersteller des Korbes (Artikel) und somit der Lebenmittelunternehmer? FG

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