Leserkommentar zum Artikel

„One-Night-Stand“: AG Bremen zum Prüfungsrecht beim Matratzen-Kauf im Fernabsatz

Nachdem sich erst kürzlich der BGH in seinem viel beachteten Urteil mit dem Thema Widerrufsrecht beim Matratzenkauf beschäftigt hatte (Urteil vom 16.3.2016), war nun wieder ein Gericht mit einem ähnlichen Thema befasst. Diesmal hatte das AG Bremen über den Umfang des zulässigen und einen den Wertersatz ausschließenden Prüfungsrechts beim Matratzenkauf im Rahmen eines Fernabsatzvertrags zu entscheiden, nachdem ein Händler geklagt hatte. Dieser Beitrag gibt einen kleinen Überblick über die im Urteil vom 15.4.2016 (Az. 7 C 273/15) getroffenen Feststellungen.

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Widerrufsrecht sollte Ursprünglich Kunde und stationären Handel schützen

Beitrag von Roy I.
15.06.2016, 16:18 Uhr

Hallo, die Entwicklung der Rechtssprechung ist höchst bedenklich. Ursprünglich war das Widerrufsrecht (meines Verständnisses nach) aus der Not der "Haustürgeschäfte" und den "ungewollten" Internetbestellungen heraus erwachsen. Hier sollten Kunden die Möglichkeit bekommen, sich dieses ungewollten Vertrages wieder zu entledigen. Ebenso war es wohl ein Mittel um Waffengleichheit zwischen stationärem um Onlinehandel zu schaffen. Aktuell ist aber zu erkennen, dass dem Kunden im Onlinehandel eklatant mehr Rechte zugebilligt werden und dieser für überaus "dumm" angesehen wird bei der Bewertung entsprechender Fälle. Im Stationären Handel ist dem Kunden kein Testen der Ware "über 14 Tage" oder wie in diesem Fall "probeliegen" über Nacht möglch. Warum sollte es dem Kunden dann im Onlinehandel zugebilligt werden? Viele Entscheidungen entbehren jeglichem Sinn und Verstand. Ich war ein Mal der Meinung das zum Richter nur die "Creme de la Creme" der Absolventen überhaupt eine Chance hat ... ist das denn nun wirklich so?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Der Hygiene-Aspekt sollte beim Widerruf von Matratzen beachtet werden von Sonja Brosch, 09.11.2016, 15:15 Uhr

    Ich finde es unzumutbar für Online-Händler, dass man gezwungen ist eine vom Kunden bereits mehrfach benutzte und "beschlafene" Matratze, die aus der Hygiene-Schutzfolie genommen wurde zurück zu nehmen. Die Matratze kann danach aus hygienischen Gründen nicht mal mehr als B-Ware verkauft werden und... » Weiterlesen

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