BGH: Stellt neue Anforderungen an die Versandkostenangabe in Preissuchmaschinen/ Preisvergleichslisten (der Fall froogle.de)
Der BGH hat in einer neuen Entscheidung die Händler in die Pflicht genommen und verlangt von diesen auch bei Preissuchmaschinen/ Preisvergleichslisten die Angabe von Versandkosten (ungeachtet der technischen Möglichkeit). Der BGH bestätigt hierbei die Vorinstanzen und stellt darüber hinaus alles andere als einen Wirbelsturm im Wasserglas dar, die ersten Abmahnungen sind bereits im Umlauf.
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
04.09.2009, 10:56 Uhr
Nun hat Google das ganze zwar halbwegs umgesetzt aber ich sehe trotzdem noch ein großen Problem. Über die direkte Shopping Suche werden die Versandkosten ja mittlerweile angezeigt. ABER bei der Websuche werden ja auch immer 3 Produkte angezeigt und da wird nach wie vor der Preis ohne Versandkosten angezeigt…. Hat Google das übersehen oder wird dies noch geändert?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 7 Kommentare vollständig anzeigen
-
Froogle und eBay von Florian, 11.10.2010, 11:40 Uhr
Sehr geehrte IT-Recht Kanzlei, Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Zu Ihrer Ausführung der Deaktivierung von eBay Listungen auf Froogle/Google Produktsuche muss ich Ihnen leider mitteilen, dass dieser Hinweis wohl nicht für Froogle sondern nur für RSS Feeds gilt oder sich die Sachlage... » Weiterlesen
-
Differenzbesteuerung von Akami, 11.08.2009, 12:11 Uhr
Was ist mit Differenzbesteuerung nach § 25a USTG. Die MwSt. wird daher nicht ausgewiesen. Muss das auch alles angegeben werden?
-
Ohne Titel von Unbekannt, 10.08.2009, 18:29 Uhr
Kurioserweise wirbt jedoch die abmahnende Firma ebenfalls auf Google Products für Ihr Sortiment und das KOMPLETT OHNE Versandkostenangabe bzw Pflichten nach PangV. Wie also ist das deutsche Rechtssystem denn da noch zu verstehen?
-
Versand-Attribut jetzt auch für Google-Produktsuche möglich! von IT-Recht Kanzlei, 07.08.2009, 11:57 Uhr
vgl. http://www.it-recht-kanzlei.de/google-produktsuche-versand-attribut.html
-
MwSt. von Meister, 07.08.2009, 11:49 Uhr
Wieso muss die MwSt. überhaupt mit angegeben werden, wenn man eine Übergangslösung verwendet? Ich mein beim Datenfeed trägt man doch auch nur die Versandkosten jetzt ein und keine Angabe zur MwSt.
-
Ohne Worte von schnauze-vollhab-von-deutschen-gesetzen, 05.08.2009, 20:14 Uhr
Und wieder mal findige Anwälte die Arbeit für sich beschafft haben! Was soll das den wieder? Dann muß das gesamte System zum erliegen kommen bis hier alle Shopbetreiber, Suchmaschinen und Shopanbieter eine geeignete Lösung gefunden haben und was machren wir solange? Warten? Danach kommt doch eh... » Weiterlesen
-
Ohne Titel von Unbekannt, 05.08.2009, 16:52 Uhr
Da merkt man mal wieder für wie dumm das Gericht und der Gesetzgeber doch die Verbraucher hät. Aber ein sehr interessantes Urteil. Im Ebay bieten immer mehr Chinesen Waren an. Ohne MwsT und mit einem fluchtigen Hinweis "Für Zölle und Gebühren ist der Kunde zuständig wenn überhaupt" in der... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben