Leserkommentar zum Artikel

FAQ zum neuen Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten. Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet.

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Muster-Widerrufsformular auch bei Dienstleistungsverträgen?

Beitrag von Anna Wittels
01.04.2016, 08:30 Uhr

Guten Tag,

muss das Muster-Widerrufsformular auch an die Widerrufsbelehrung auf der Website angebracht werden, wenn man lediglich Dienstleistungen anbietet (Kinderportraitzeichnungen sowie Verkaufsbilder OHNE Shop-Anbindung!)?

Die Verkaufsbilder werden auf der Webseite in einer eigenen Rubrik ohne Preise und ohne Möglichkeit zur direkten Bestellung angeboten. Bei Interesse wird auf das Kontaktformular verwiesen.

Wird hierfür ebenfalls ein Muster-Widerrufsformular benötigt?

Vielen Dank

Anna Wittels

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • PDF Datei erlaubt von Stefan Braun, 30.07.2015, 17:50 Uhr

    Ist es möglich, dass Widerrufsformular auch in PDF Form in die Widerrufsbelehrung im Footer zu setzen?

  • Angabe Telefonnummer von volker, 29.09.2014, 18:28 Uhr

    Lt. Landgerichts Bochum (Urteil vom 06.08.2014, Az.: I-13 O 102/14) ist die Angabe der Telefonnummer verpflichtend. Sie aber schreiben in den FAQ: "14. Darf ich das Widerrufsformular (leicht) abändern/ ergänzen? Nein, Sie sollten das gesetzliche Muster zum Widerrufsformular nicht abändern oder... » Weiterlesen

  • Erstattung Portokosten bei Widerrufserklärung mittels Widerrufsformular? von Frager, 25.06.2014, 15:08 Uhr

    Ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher die Portokosten zu erstatten, die anfallen, wenn der Verbraucher, das von ihm unterschriebene Widerrufsformulars postalisch an den Unternehmer sendet?

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