Leserkommentar zum Artikel

Die Rücksendung der Ware an den Händler nach dem Widerruf durch den Verbraucher - Teil 3 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Die Modalitäten der Rücksendung der Ware an den Händler haben sich mit der Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts verändert. Insbesondere schreibt das Gesetz nun ausdrücklich vor, dass der Verbraucher die Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf an den Händler zurückschicken muss. Diese und weitere Aspekte der Rücksendung stehen in diesem Beitrag im Fokus.

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Ebay

Beitrag von Ronny Petzold
18.02.2016, 04:44 Uhr

Hallo, ich weis nicht wie ich mich verhalten soll und zwar habe am 9.1.2016 einen Artikel bei Ebay versteigert,der Käufer hat auch gleich zwei Tage später den gesammt Betrag von 995 € überweiesen. Nach Eingang der Zahlung habe ich den Artikel direkt versendet,dieser kam ohne Probleme beim Käufer an. Leider ist mir Einstellen ein Fehler passiert da ich die Daten des Artikels nur von einen anderen Verkäufer übernommen habe ist mir nicht aufgefallen das ich für diesen Artikel eine dazugehörige Software mit liefere was nicht an dem ist. In meiner Auktion steht im unterpunkt beim Kauf des Artikels keine Rücknahme akzeptiert. Aufgrund meines Fehlers habe ich mich mit den Käufer geeinigt das er den Artikel zurück schicken kann und ich ihm den gesammt Betrag wieder zurück überweise. Der Käufer wollte von mir das ich Ihm das Geld überweise und nach Eingang der Zahlung würde er den Artikel zurück senden. Da es sich aber um viel Geld handelt wollte ich mich gern auf die AGBs von Ebay richten,die wiederum besagen das der Käufer die Ware an den Verkäufer zurück schicken muss und darauf hin der Verkäufer 6 Tage zeit hat das Geld zu veranlassen. Leider war der Käufer nicht bereit so zu handeln und wollte die Angelegenheit über seinen Anwalt klären. Ein Woche später erhielt ich über Ebay die Anfrage über Abbruch der Transaktion,ich stimmte den Abbruch zu. Am 26.01. kam über Ebay eine weitere Email über den Abbruch der Transaktion und ich wurde von Ebay gebeten den Käufer ein Rücksendeetikett zu verfügung zu stellen. Natürlich habe ich dieses umgehend getan und lies den Käufer das Rücksendeetikett zukommen. Am 04.02.16 kam wieder eine Email des Käufers über Ebay er bittet um das Rücksendeetikett,ich habe ihm geantwortet das ich ihn schon am 26.01. das Etikett geschickt habe aber dem ärger aus dem weg zu gehen habe ich das Rücksendeetikett ein zweitesmal zukommen lassen. Jetzt haben wir den 17.02. und ich habe vom Käufer weder eine Info ob er den Artikel nun zurück gesendet hat oder eine Paket in der Post. Nun stellt sich mir die Frage nach dem ich mich korrekt verhalten habe kann es doch nicht sein das der Käufer nun Zeit der Welt hat um mir Artikel zurück zu schicken. Gibt es irgendwelche fristen die er hätte einhalten müssen oder habe ichg jetzt einfach die Brille auf und muss warten auch wenn er sich Wochen zeit läst um den Artikel zurück zu schicken. Da sichb das ganze nun 2 Monate hinzieht möchte ich eigentlich das er nun der Artikel behalten kann und ich den überwiesenen Betrag behalte. Nach einem Telefonat mit Ebay wurde mir gesagt das ich den Abbruch des Kaufs zustimme und somit ich Ebay aus der Verantwortung raus und können mir kein rat geben das Sie keine Anwälte oder Richter sind und Sie nicht wissen was mir jetzt Zivilrechtlich passieren kann. Wie verhalte ich mich nun korrekt? lg Ronny

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 47 Kommentare vollständig anzeigen

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    Versuche seit Mai23 einen Rucksendeschein zu bekommen werde immer mit dem gleichen Kommentar vertröstet und mein Geld bekomme ich auch nicht storniert oder gutgeschrieben, das ist doch reiner Betrug

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