Ungenaue Lieferzeiten: werden aktuell abgemahnt
Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die hinsichtlich der Lieferzeiten wie folgt informieren: "Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang." Diese Angabe sei nicht transparent genug und verstieße damit gegen Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB. Schließlich könne der Verbraucher nicht wissen, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird. Ebenso dürften Angaben wie "Lieferzeit: 1-2 Tage" oder "Lieferzeit: 1-2 Werktage" problematisch sein, bei denen ein Hinweis auf den Beginn der Lieferfrist vollständig fehlt.
Lieferung erst nach Zahlungseingang
Beitrag von Axel Umpfenbach
25.11.2015, 12:31 Uhr
Sie schreiben, dass die Formulierung "Lieferung erst nach Zahlungseingang" nicht Rechtens wäre. Das LG Hamburg entschied am 12.11.2008 (Az: 312 O 733/08) aber dass genau diese Formulierung sehr wohl Rechtens ist.
Auf welches Urteil bezieht sich Ihre Aussage?
mfg Axel Umpfenbach
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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Lieferzeiten von Jutta Busch, 27.11.2019, 17:13 Uhr
Ich schließe mich der Meinung meiner Vorgänger an. Bin nun total verunsichert. Ich finde auch dass nach Zahlungseingang richtiger wäre. Wie sieht es denn nun aus? Kann man das schreiben oder nicht?
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Lieferzeit von Max Landberg, 11.02.2018, 19:06 Uhr
Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich bin der Meinung, wenn ich "sofort nach Zahlungseingang" schreibe (bei den Artikeln) und bei "Zahlungsbedingungen" extra noch erkläre dass wir nur per Vorkasse liefern und die Lieferung immer erst nach Zahlungseingang erfolgt, dann sollte dieser Text rechtlich... » Weiterlesen
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Zahlung mit PayPal von Lina, 19.02.2017, 17:02 Uhr
Guten Tag, der Text Ihrer Handlungsanweisung lautet "Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen...." Was Vorkasse angeht, ist das... » Weiterlesen
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