Leserkommentar zum Artikel

Ware bleibt Neuware, auch bei Fehlen oder bei Beschädigung der Originalverpackung

Die Wettbewerbszentrale hat über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Essen vom 12.06.2013, Az. 42 O 88/12 zur Gewährleistungseinschränkung für nicht gebrauchte „B-Ware“ berichtet, das sie gegen einen Onlinehändler für Unterhaltungselektronik erwirkt hatte. Die News der Wettbewerbszentrale ist vielfach aufgenommen und kommentiert worden, da der Begriff der gebrauchten Ware durch das LG Essen und damit die Möglichkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware wohl erstmals allgemein präzisiert worden sind.

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Gibt es inzwischen neue Urteile zu dem Thema?

Beitrag von Sebastian Bötel
11.11.2015, 13:18 Uhr

Eine tatsächlich interessante Frage! Gibt es denn inzwischen neue Urteile und Tendenzen zum Thema "Was ist Neuware"? Allerdings würde ich davon ausgehen, dass man noch unterscheiden sollte, ob die Verpackung Mängel aufweist, oder die Originalverpackung nicht mehr mitgeliefert wird. Bei letzterem entspricht das ja nicht mehr der ursprünglichen Verpackungseinheit des Herstellers. Gut, das ist dann wahrscheinlich eher eine markenrechtliche Frage, die die Fragestellung was ist Neu nicht berührt, sondern die Frage was ist Original. Aber auch dieses Thema wäre einen Beitrag wert.

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