Leserkommentar zum Artikel

Pflichtangaben an Außenseite eines Ladengeschäfts

Bei Ladengeschäften wird üblicherweise ein Schild angebracht, welches den Ladeninhaber ausweist, die Öffnungszeiten etc. Doch welche gesetzlichen Pflichtangaben sind in diesem Zusammenhang tatsächlich zu berücksichtigen?

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Herr

Beitrag von Gunter Hellmann
09.07.2015, 11:45 Uhr

Danke für die klare Aussage. Leider findet man bei der IHK nicht wirklich etwas dazu. Jetzt können wir getrost unser Ladengeschäft "Budenschwung Schätze" in Dresden eröffnen. Ramona Hellmann & Gunter Hellmann GbR

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  • Dipl-ing von abdul syed, 02.03.2018, 10:58 Uhr

    Ist Telefonnummer an Tür ist ein Pflicht Vielen Dank im voraus

  • Danke für die Info von M. Walther, Café Tapferbleiben, Stade, 14.02.2018, 14:28 Uhr

    Nun weiss ich, was ich alles nicht muss, danke !

  • Frau von Irmgard Köhler, 09.09.2017, 14:56 Uhr

    Vielen Dank für die Info. Ich war immer noch der Meinung, dass es Pflichtangaben gibt.

  • Pflichtangaben von Stefan Erbe, 27.11.2012, 09:51 Uhr

    Wieder mal eine hilfreiche und verständliche Info. Danke dafür!

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