Leserkommentar zum Artikel

Kündigung aufgrund von Facebook-Einträgen: Worauf Arbeitnehmer achten sollten

Exzessive Nächte, der Clubbesuch am Wochenende oder der Geburtstag der besten Freundin. Einen Grund zum Feiern gibt es immer. Meistens landen die Fotos besagter Veranstaltungen dann auf Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken. Wer nicht aufpasst, kann allerdings seinen Arbeitsplatz riskieren. Nicht jeder Arbeitgeber sieht seine Mitarbeiter gerne nassgeschwitzt mit Bierflasche in der Hand auf der Theke tanzen. Insbesondere dann nicht, wenn man am Montagmorgen nicht erholt auf der Arbeit erschienen ist. Genauso, wenn sich ein Arbeitnehmer krank meldet und in der Zeit, in der er am Arbeitsplatz fehlt, beim Shoppen oder Freizeitsport abgelichtet wird.

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Was ist damit zu machen ?

Beitrag von Schwinn Thorsten
20.04.2015, 23:25 Uhr

Wie verhällt es sich zu Post die gerade mal 2 Tage oder so waren . Also ich hab mal aus wut über die Arbeit geschrieben das mein cheff ein Ars.. Ist und das im Moment nur idioten arbeiten . Diesen Post habe ich mit einen früheren Kollegen geschrieben ihn aber auch gleich wieder gelöscht Arsch war auch nicht ausgeschrieben Jetzt ist es so das er es von einer 2. oder 3. Person auf den Tisch bekommen hat Ist das erlaubt ?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Fristlose Kündigungen von Jan, 21.09.2019, 12:40 Uhr

    Darf der Arbeitgeber auch ein anonymes Privates Profil was mit Fetisch ausgelegt ist auf verschiedene Portale einen kündigen? Es besteht kein Name echter Name im Profil. Nur ein Nick- / Fetisch Name. Es sind auch keine Hintergründe oder ähnliches von der Arbeit zu sehen. Was tun?

  • Weisungsrecht des Arbeitgebers von Nicola Stockmann, 12.01.2015, 15:07 Uhr

    Ich verstehe die Konsequenzen bei unerwünschten Posts oder Likes o.ä. jedoch frage ich mich ob der Arbeitgeber datenschutzrechtlich überhaupt berechtigt ist an diese Kommentare zu gelangen. Schließlich darf er es bspw. bei Bewerbern nicht, wieso sollte er es dann bei bereits eingestellten... » Weiterlesen

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