Leserkommentar zum Artikel

Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?

Die PAngV sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Nur, wie hat sich hierbei der Kleinunternehmer zu verhalten, der im Sinne des § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist?

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Kleinunternehmer und das PAnV

Beitrag von C. H.
31.12.2014, 10:34 Uhr

Zitat: "Formulierungsvorschlag der IT-Recht Kanzlei für Kleinunternehmer:

„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“.

Rechtliche Vorgaben zur Platzierung des Hinweises

Der Hinweis ist in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben."

Wie soll das z.B. bei Ebay erfolgen? Es gibt dort keinerlei Möglichkeit einen Bereich neben dem Preis zu editieren um den Formulierungsvorschlag dort für jeden Verbraucher sichtbar zu hinterlegen.

Wie verhält sich nun der Kleinunternehmer der ausschliesslich auf Ebay handelt um einer Abmahnung diesbezüglich zu umgehen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 22 Kommentare vollständig anzeigen

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