Leserkommentar zum Artikel

LG Essen: Das „Anhängen“ an vorhandene Produktbeschreibungen bei Amazon kann wettbewerbswidrig sein

Das „Anhängen“ an vorhandene Produktbeschreibungen von Mitbewerbern bei Amazon hat bereits mehrfach deutsche Gerichte beschäftigt. Nun kommt eine weitere Entscheidung hinzu, die den Händlern bei Amazon Marketplace Kopfzerbrechen bereiten dürfte.

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Nur Robotertexte (egal ob Ost oder West)

Beitrag von A. Nonym
21.07.2014, 15:45 Uhr

... dann versuchen Sie doch einmal bei Amazon, bei einem ernsten Anliegen, irgendjemand anderes als einen Robotoer mit Standardtext ans andere Ende zu bekommen.

Nachdem Amazon die selbe Anfrage mehrmals erhält (da Sie ja nie richtig beantwortet wird), wird der Fall irgenwann geschlossen. Der Kommentar dazu lautet dann: Weitere Anfragen diesbezüglich werden nicht beantwortet.

Man bekommt bei Amazon also NIE jemand der die entsprechenden Kompetenzen besitzt und mit Name und Nummer zeichnet, als Gesprächspartner.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

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