Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel – Darstellung in AGB ausreichend?
Vertreiber von Batterien müssen Ihre Kunden auf die Möglichkeiten zur Entsorgung von Altbatterien hinweisen und dabei einige gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Bei vielen Online-Händlern findet man einen entsprechenden Hinweis lediglich in den AGB, die auf der Webseite des Händlers hinterlegt sind. Doch genügt eine solche Darstellung den gesetzlichen Anforderungen?
Allgemeine Verunsicherung verbreiten?
Beitrag von Frank
19.01.2014, 13:24 Uhr
Wenn so ein Mist weiterverbreitet wird sind wir bald auf dem Niveau der Amerikaner angekommen. Trocknen Sie Ihre Katze nicht in der Mikrowelle, nach dem öffnen der Dosen können Sie sich an scharfen Kanten schneiden, Springen Sie nicht von einer Brücke Sie könnten sich verletzen oder sterben. Wenn es nach Ihren Ausführungen geht muss bald jeder Artikel der Verkauft wird einen Katalog mit sich führen der Dicker ist als die Otto Kataloge oder gar alle Münchner Telefonbücher zusammen. Der Kunde kauft einen Artikel mit Batterien, meinen Sie dass er so genial ist und nach 3 Monaten die leeren Batterien in einen frankierten Umschlag steckt und diesen ggf. als Gefahrgut zum Händler zurückschickt? Nein der Kunde ist schlauer, er nimmt in der Regel die Batterien und nimmt diese als Muster zum stationären Handel mit kauft dort neue und entsorgt diese dort. Sie meinen dem Stationären Handel entstehen dadurch kosten - NEIN die Abholung der gefüllten Altbatteriekartons ist für den Handel kostenlos. Und sollte er dennoch Batterien im Onlinehandel beziehen, gibt es Dank der ausgeklügelten Rücknahme Systeme der Gemeinden und Städte genügend Stellen um sich der Last ordnungsgemäß zu entledigen. Und wenn es dem Kunden mit der Entsorgung alles egal ist? Dann macht er es so wie jeher, da können Sie dem Kunden den gesetztes Text in der Kirche von der Kanzel oder vom Minarett herunter vorbeten die Batterien landen im Mülleimer.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
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Herr von Tom, 15.01.2022, 12:24 Uhr
Welche Zivilrechtliche Folgen hat so eine Hinweispflicht für den Vertreiber?
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H. von Dimitrius, 05.02.2019, 11:16 Uhr
Können Sie bitte sagen wo und wie man die unordentlichen Online Verkäufer die zum Akku gar keine Information hinterlegt haben, melden kann?
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frage kennzeichnung von basti, 25.05.2014, 14:21 Uhr
meine frag stellt sich! es steht doch auch das es reicht den hinweis der ware beizufügen. sprich extra zettel oder aufkleber auf den artikel zukleben bzw anbringen. muss ich dann im onlineshop darauf auch noch hinweisen??? oder reicht eine extra seite mit button batteriegesetz oder kann ich das... » Weiterlesen
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Der rundum belehrte Endverbraucher von Martin, 05.02.2014, 23:19 Uhr
Ganz meine Meinung. Aber vielleicht sollte man nach all den gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen dem nun aufgeklärten Endverbraucher den Kauf erst ermöglichen, wenn er einen Fragebogen mit dutzenden Verständnisfragen korrekt ausgefüllt und elektronisch verschlüsselt signiert und übermittelt... » Weiterlesen
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