Haftung beim ungeschützten WLAN? - Leserfragen und Antworten
Das LG Hamburg (LG Hamburg v. 26.7.2006 Az. 308 O 407/06) hat jüngst in einem Urteil festgestellt, dass der Betreiber eines W-LANs für illegale Aktivitäten durch einen Fremdnutzer verantwortlich ist, solange das W-LAN unverschlüsselt betrieben wird. Seitdem wird die IT-Recht Kanzlei immer wieder darauf angesprochen, welche Folgen daraus für WLAN-Betreiber resultieren. Im Folgenden werden im Rahmen einer kurzen "FAQ" die häufigsten Fragen (und die jeweiligen Antworten) vorgestellt.
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Beitrag von Unbekannt
28.06.2009, 22:35 Uhr
Wir würden gerne wissen wie die Rechtslage ist, wenn in einer Bürogemeinschaft Illegale Downloads betrieben wurden. Das W-Lan ist per WPA verschlüsselt und es hat aus dem Büro keiner Illegale Downloads gemacht. Es wurde nur Beruflich genutzt. Wer Haftet in diesem Fall?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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ungeschützten WLAN von Georgie Sustrean, 10.02.2011, 20:54 Uhr
Hallo; Mein WLAN war ungeschützt ohne dies zu wissen und dies habe ich nur Ende Dezember erfahren und gesichert. Jetzt bekomme ich von der Anwaltkanzlei Drohungen von Geldbußen, da jemand; ohne unser wissen; Musik und Filme runter geladen hat. Was soll ich jetzt tun? Bin ich jetzt strafbar? Ich... » Weiterlesen
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