Leserkommentar zum Artikel

Verordnung (EG) 765/2008 und der freundliche Zollbeamte: Kontrolle von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren aus Nicht-EU-Ländern

Eine Vielzahl von Produkten unterliegt mittlerweile innerhalb der EU besonderen Bestimmungen, deren Einhaltung durch die Anbringung des CE-Kennzeichens deklariert wird. Auch für Importeure lohnt es sich durchaus, auf dieses Kennzeichen zu achten – der Vertrieb kennzeichnungspflichtiger Produkte ohne CE-Kennzeichen ist in der EU verboten, und der Zoll fängt nonkonforme Waren ab.

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Widerspruch

Beitrag von Tom Jones
29.10.2013, 21:01 Uhr

Zitat: "Allerdings ist es ganz egal, wo und von wem das Produkt hergestellt wurde – sobald das Teil innerhalb der EU angeboten wird, müssen das CE-Kennzeichen und eine entsprechende Konformitätserklärung vorhanden sein, ansonsten drohen unter Umständen empfindliche Sanktionen." Ende

Leider führt diese Verallgemeinerung zu einem Widerspruch zu den Ausführungen der Kanzlei zum Thema 'Inverkehrbringen'. CE Kennzeichnungspflicht soll demnach ein erstmaliges Inverkehrbringen auf dem EU Markt voraussetzen. Dieses Inverkehrbringen ist keines wenn die Waren im EU Gebiet produziert und zum Drittlandexport vorgesehen sind.

Bitte

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