Leserkommentar zum Artikel

Fußnoten in Werbeanzeigen: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen

Eine Werbeanzeige verstößt gegen das Verbot irreführender Werbung (§§ 3, 5, 8 UWG), wenn ein Fußnotenhinweis, der den Verbraucher über die genauen Angebotskonditionen aufklären will, so undeutlich und unklar angebracht wird, dass er von einem flüchtigen Verbraucher leicht übersehen werden kann.

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Einheiten bitte richtig schreiben!

Beitrag von H.A.
12.06.2009, 20:34 Uhr

Wenn im Beispiel bei der Mindestabnahmemenge Kilowattstunden gemeint sind, sollte man die Einheit auch korrekt abkürzen. Die Abkürzung heißt kWh und nicht KwH.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Und in TV-Werbung? von Shopper, 15.06.2009, 09:12 Uhr

    Wie kommt es dann, dass in TV-Werbung insbesondere Handy- und Auto-Anzeigen am unteren Bildschirmrand (Fußnote) dermaßen klein Gedrucktes anzeigen dürfen, dass es in der Pixel-Auflösung der TV-Bildschirme verschwindet, und zudem für extrem kurze Zeit? Auch in der Zeitung braucht man für die... » Weiterlesen

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