Fußnoten in Werbeanzeigen: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen
Eine Werbeanzeige verstößt gegen das Verbot irreführender Werbung (§§ 3, 5, 8 UWG), wenn ein Fußnotenhinweis, der den Verbraucher über die genauen Angebotskonditionen aufklären will, so undeutlich und unklar angebracht wird, dass er von einem flüchtigen Verbraucher leicht übersehen werden kann.
Einheiten bitte richtig schreiben!
Beitrag von H.A.
12.06.2009, 20:34 Uhr
Wenn im Beispiel bei der Mindestabnahmemenge Kilowattstunden gemeint sind, sollte man die Einheit auch korrekt abkürzen. Die Abkürzung heißt kWh und nicht KwH.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Und in TV-Werbung? von Shopper, 15.06.2009, 09:12 Uhr
Wie kommt es dann, dass in TV-Werbung insbesondere Handy- und Auto-Anzeigen am unteren Bildschirmrand (Fußnote) dermaßen klein Gedrucktes anzeigen dürfen, dass es in der Pixel-Auflösung der TV-Bildschirme verschwindet, und zudem für extrem kurze Zeit? Auch in der Zeitung braucht man für die... » Weiterlesen
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